KAT raus und Straftat ??? Auch daür hält unser Gesetzgeber ein passendes

Schlupfloch parat. Ist zwar ein Oberschichtenproblem, doch auch wir kleinen Axxxxxxxxx können daran partizipieren, sonst würde das Gesetz schlicht gegen das Grundgesetz verstoßen.
Quelle Wikipedia: Steuerhinterziehung
Auch der Versuch ist strafbar. Trotz vollendeter Steuerhinterziehung tritt Straffreiheit ein, wenn der Täter sich selbst anzeigt, bevor die Finanzbehörde die Ermittlungen beginnt – unabhängig davon, ob die Ermittlung mit dem expliziten Ziel der Steuerstraftataufdeckung gestartet wurde (z. B. Betriebsprüfung – Prüfungsanordnung) (§ 371). Straffreiheit tritt jedoch nur ein, wenn die hinterzogene Steuer innerhalb einer von der Finanzbehörde zu setzenden Frist nachentrichtet wird (§ 371 Abs. 3 AO).
Die Frist könnte ich wohl einhalten und nachzahlen, selbst anzeigen würde ich mich im Verfolgungsfall sowieso

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Verrückt, oder ?
Soll aber jetzt nicht heißen, daß wir alle unsere KAT´s rausreißen sollen, weil uns mit dem richtigem Anwalt äh nichts passieren kann.