Neue Gesetze im Januar

Jeder fängt mal klein an....

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rasputin
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von rasputin »

clem-bo hat geschrieben: nur der Punkt "fahren ohne Führerschein" fällt weg der eigl das geringere übel ist.
"fahren ohne fahrerlaubnis" ist eine straftat.alles andere ist eine ordnungswidrigkeit.

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clem-bo
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von clem-bo »

rasputin hat geschrieben:
clem-bo hat geschrieben: nur der Punkt "fahren ohne Führerschein" fällt weg der eigl das geringere übel ist.
"fahren ohne fahrerlaubnis" ist eine straftat.alles andere ist eine ordnungswidrigkeit.

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"fahren ohne Betriebserlaubnis" ist eine Ordnungswiedrigkeit... aber da kommt noch nr.3 dazu.. "Fahren ohne Versicherungsschutz" -> Straftat ;-)
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Don
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von Don »

Schon, aber der Versicherungsschutz erlischt erst dann wenn das manipulierte Teil eine kausale Rolle im Falle eines Unfalles hat. Da gibt's schon Urteile zu (die ich nicht belegen kann weil ich's irgendwo irgendwann mal gelesen habe). Sprich: Wenn Du mit 60 in der 30er Zone eine Ommi umnietest, kann sich die Versicherung nicht verweigern weil dein Mopped 30PS statt 15 hat. Wenn Du aber beim Überholen mit 140 einen Unfall verursachst, wird's böse, denn 140 sind nur möglich wenn die Kiste 30PS hat (ist jetzt natürlich vereinfacht ausgedrückt).

Diese Regel mit dem Versicherungsschutz würde ja bei jedem Motorrad- oder Autofahrer, der einen zu lauten Auspuff dran hat, zu einem Strafverfahren führen. So einfach ist das aber nicht.
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rasputin
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von rasputin »

clem-bo hat geschrieben:"fahren ohne Betriebserlaubnis" ist eine Ordnungswiedrigkeit... aber da kommt noch nr.3 dazu.. "Fahren ohne Versicherungsschutz" -> Straftat ;-)
das erlöschen der betriebserlaubnis führt nicht automatisch zum erlöschen des versicherungsschutzes ;-)

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clem-bo
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von clem-bo »

okay.. dann war ich nur halb richtig.. dass hat man mir mal so eingetrichtert.. :mrgreen:

aber trotzdem ist er illegal unterwegs wenn er jetzt einfach die Drossel raus nimmt nur weil er theoretisch so fahren dürfte?! das wäre ja mal überhaupt nicht BRD-Style :transit:
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Turborider
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von Turborider »

wo wir gerade beim Thema sind, wenn ich sie ja jetzt auch offen anmelde dann
sollte sie ja billiger werden. Will die Versicherung dann eig. ein Gutachten vom TÜV
oder den Fahrzeugschein das die offen ist? Wenn nicht glaub ich spar ich mir den gang
zum Tüv und fahr mit gedrosselten papieren....
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Husky10
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von Husky10 »

Also klar is das ned Legal wenn ich mit dem Gia rum heize aber...nunja...jz is er hald oben ^^

Wegen Versicherung Ohja die Kiste wird uM EINIGES BILLIGER !!
statt den gewohnten 350€ sinds dann maximal 110€ rundum ! :)

Soweit ich weiß wenn die kiste tüv hat einfach zur Zulassungsstelle und eben umschreiben lassen das sie Offen ist :) ;)
das ist dann nicht Illegal weil das GESETZ ja ab 19.01 es erlaubt das 16jährige im besitz des A1 Führerscheines eine Kiste mit maximal 15 ps ohne Geschwindigkeits"drossel" fahren dürfen :) ;)

Nunja ich mein klar fällt das auf das die Husky nen anderen Krümmer / ESD / Klang hat :) aber die grünen sind jz auch nicht so die flottern mit checken das das ding ca 30ps hat und ned 15 :)
Wenn sie die "E-Nummer" lesen dann passt das schon :) ;)
Wenn nicht dann eben der auspuff ist auch schon 2 / 3 Jahre alt, was bei mir nur bei meiner Husky zutrifft :)

LG :hva:
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von Domi125wre »

also, da hätte ich noch ne frage, wiel ich grad entweder zu blöd war des rauszulesen oder weils keiner richtig beantwortet hat ;P

da ich mein führerschein jetzt ungefähr ein jahr hab, heist dass dann dass ich das moped auch offen fahrn darf oder NUR wenn man ab dem 19.1 den führerschien hat ???

lg
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von N-o-S »

Du darfst offen Fahren, wenn du deinen Führerschein umschreiben lässt.
Bin auch einer der "älteren" A1 Fahrer und werd dieses Jahr auch 18. Hab mich da extra von einem Polizisten aufklären lassen als ich das letze mal Probleme mit denen hatte;)
Es ist so: Die Polizei schaut bei den Kontrollen der A1 Fahrer ab 19.1 nur noch auf das Austelldatum des Führerscheins.
Wenn dort der 19.1 oder ein Datum danach steht, gilt für ihn die neue Regelung.
Für alle mit früher Austelldatum gilt die alte. Willst du also als einer der "alten" auch offen Fahren musst du nur zum Landratsamt gehen und dir komplett den selben Führerschein nochmal ausstellen lassen, damit sich dein Datum auch erneuert.
Das ganze ist aus meiner Sicht absoluter Schwachsinn. Denn auf dem Führerschein ist sonst wirklich alles gleich. Und Bearbeitungsgebühren für den neuen darfste selbstverstänlich auch nochmal zahlen!
Ich werd deshalb lieber noch 2 Monate gedrosselt fahren, weil ich zum 18 sowie einen neuen Führerschein (wegen Auto) brauche..
Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich rüberbringen ;)

Gruß,
Chris :hva:
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Black
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von Black »

Aber dann steht ja hinter dem spalt wo A1 drin steht trotzdem noch das Datum wann du den Führerschein gemacht hast oder nicht?! :-?

Naja schwachsinn ist es auf jeden fall :klopp:
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Bieler_92
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von Bieler_92 »

das kann cih nciht glauben, denn dann müsste es bei den großen weiterhin eine 34PS drossel udn eine 46 PS drossel geben...

sobald der 19.1. da is darf meines wissens nach jeder mim A1 schein offen fahren...
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BOFH

Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von BOFH »

Als ich im März 2004 meinen Moppedlappen machte, durfte ich gleich ALLES offen fahren, da ich über 27 war... :heba:
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Bieler_92
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von Bieler_92 »

DU bist aber auch ALT :bübo: :twisted:
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BOFH

Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von BOFH »

STIMMT.... :oops:
Und ich habe meinen Moppedlappen auch nur gemacht, als die das bei der Papierabnahme zu Enduroläufen so verlangt haben - davor hatte ich keinnen... ...ach, damals... :mrgreen:
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Don
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von Don »

Ich will nur schwer hoffen dass die Versicherungstarife für ü18 nicht explodieren.
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von rx80-heiza »

Also es ist meines Wissens so:
Ab dem 19. darfst du mit dem A1 die 125er mit unbegrenzter Geschw. fahren.
WICHTIG: Sie muss immer noch 11KW im Brief haben Die Geschw. muss auf jeden Fall eingetragen sein sonst bist du Illegal unterwegs.

Es gibt solche Gutachten, ich hatte eines für meine RS 125 (Da ich nur A1 FS habe aber ab 18 schneller unterwegs sein wollte) gemacht bzw. über einen Händler bestellt. War ein größerer Trichter im Auspuff und andere Bedüsung: Wurde dann auf 11KW 120 km/h eingetragen.

Also wäre es sicher ratsam sich mal zu erkundigen obs solche Gutachten auch für eure Husqy´s gibt, das sich dann besorgen erst vom TÜV absegnen lassen und dann legal unterwegs sein, sonst meine ich hagelt es ab 19. ordentlich Busgeldbescheide und Anzeigen.

Grüße
Immer rechts drehen Jungs ;) ;) ;)
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von derhnker »

Also ich hab zupin mal angeschrieben und die meinten der Örtliche Händler wäre für diese Gutachten zuständig :)
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert, aber niemand weiß warum.
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Domi125wre
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von Domi125wre »

alles kalr, danke leute, dann werd ich mich mal bei meinem händler schlau machen ;)
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Re: Neue Gesetze im Januar

Beitrag von N-o-S »

Okay das was ich oben geschrieben habe ist Käse.
Ich hab heute sogar einen Brief von meiner Fahrschule bekommen, indems erklärt wird.

Ich zitiere:
"Mit Wirkung vom 19.1.2013 dürfen alle Inhaber der Klasse A1, auch die, die noch nicht 18 Jahre alt sind, Geschwindigkeitsmäßig "offen" fahren. Die Altinhaber Klasse A1 (Aushändigung des Führerscheins vor dem 19.01.) brauchen ihren Führerschein nicht zu tauschen. Zu beachten ist, dass die Entdrosselung selbstverständlich amtlich überprüft und eingetragen sein muss. Da wir wissen, dass gedrosselte 125er Fahrer unter 18 bisher wesentlich teurer in der Versicherung sind oder waren, rate ich dringend, rechtzeitig beim Versicherungsmann Deines Vertrauens nach den Tarifen zu fragen und Dich von ihm auf dem laufenden halten zu lassen.

Weiterhin schließt die Klasse A1 ab 19.01 auch die neue Klasse AM ein (das ist Klasse M u. S zusammen). Das bedeutet, Du darfst ab diesem Datum auch das 50er Quad und die 45km/h - Autos fahren, für die bisher die Klasse S erforderlich war. Das gilt auch für die Altinhaber der KLasse A1, obwohl die Klasse S bzw. AM nicht im Führerschein vermerkt ist. Auch hier ist ein Führerscheintausch nicht erforderlich.
Und noch eins obendrauf. Ab dem 19.01. dürfen alle Klasse A1 - Inhaber auch "3-rädrige" Kraftfahrzeuge führen, die nicht mehr als 15 Kw Leistung haben (das sind ca 20,4 PS)."

Ich hoffe jetzt sind alle Fragen beantworte ;)

Gruß,
Chris :hva:
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