Versicherungsschutz?
Moderator: Moderatoren
Versicherungsschutz?
Hallo miteinander
Ich hab mal eine Frage die gerne ausgeklammert wird da keiner gerne darüber redet!
Im Forum strotzt es nur so von Tips wie man die Maschine "aufmachen" kann aber wie sieht es aus wenns wirklich einmal kracht?
Ich rede hier von einer "offenen" Maschine die von einem Fahrer pilotiert wird der im Besitz der offenen Führerscheinkategorie ist und die technisch i.o. ist. ( keine Basteleien z.B. an Bremsen, die jedem halbwegs vernünftigen Menschen ins Gesicht springen).
Bei uns könnte es für einen gewieften Anwalt ein Hintertürchen offen sein, da bei uns im Brief von "Geräuschdämmmass-nahmen " die Rede ist und nicht von einer Leistungssteigerung ;)
Dass die Leistung bei Entfernung der Dämmmassnahmen steigt ist mir auch klar, aber hat jemand von euch einschlägige Erfahrungen mit der Justiz oder kennt ihr jemanden der mal davon betroffen war?
Kommt mir bitte nicht mit Sprüchen wie "no risk, no fun" das weiss ich selber auch. Bei uns fahren praktisch alle "offen" jeder weiss es, jeder macht es, aber was ist wenn man mal in den Klauen des Gesetzes ist wird dann ein Exempel statuiert.
Es interressiert mich halt, weil letztendlich jeder von uns mal betroffen sein kann.
Gruss Sespri
Ich hab mal eine Frage die gerne ausgeklammert wird da keiner gerne darüber redet!
Im Forum strotzt es nur so von Tips wie man die Maschine "aufmachen" kann aber wie sieht es aus wenns wirklich einmal kracht?
Ich rede hier von einer "offenen" Maschine die von einem Fahrer pilotiert wird der im Besitz der offenen Führerscheinkategorie ist und die technisch i.o. ist. ( keine Basteleien z.B. an Bremsen, die jedem halbwegs vernünftigen Menschen ins Gesicht springen).
Bei uns könnte es für einen gewieften Anwalt ein Hintertürchen offen sein, da bei uns im Brief von "Geräuschdämmmass-nahmen " die Rede ist und nicht von einer Leistungssteigerung ;)
Dass die Leistung bei Entfernung der Dämmmassnahmen steigt ist mir auch klar, aber hat jemand von euch einschlägige Erfahrungen mit der Justiz oder kennt ihr jemanden der mal davon betroffen war?
Kommt mir bitte nicht mit Sprüchen wie "no risk, no fun" das weiss ich selber auch. Bei uns fahren praktisch alle "offen" jeder weiss es, jeder macht es, aber was ist wenn man mal in den Klauen des Gesetzes ist wird dann ein Exempel statuiert.
Es interressiert mich halt, weil letztendlich jeder von uns mal betroffen sein kann.
Gruss Sespri
- Huskybrenner
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Re: Versicherungsschutz?
Soweit ich weiß, muß (mittlerweile endlich) nachgewiesen werden, das der Unfall durch die Veränderung verursacht wurde.
Passiert der Unfall also im Verkehrsberuhigten Bereich, hat es besstimmt nix mit der offenen Leistung zu tun.
Jedenfalls nicht bei 7 km/h.
Früher war das anders. ;)
Passiert der Unfall also im Verkehrsberuhigten Bereich, hat es besstimmt nix mit der offenen Leistung zu tun.
Jedenfalls nicht bei 7 km/h.
Früher war das anders. ;)
Ihr lacht über mich, weil ich anders bin,
ich lache über Euch, weil Ihr alle gleich seid.
Asphalt ist ein Gefängnis für fehlkonstruierte Fahrzeuge !
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- Nightstalker
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Re: Versicherungsschutz?
wo wir grad beim thema sind ab 1.Juli tritt eine neue EU richtlinie in kraft die leistungsbeschränkung wird auf 35Kw hoch gesetzt, das ist kein scheiß und wurde mir so vom tüv bestätigt!
mfg said
mfg said
- Nightstalker
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Re: Versicherungsschutz?
japp auf 35 kw (47,6 PS) egal was die karre wiegt!
Re: Versicherungsschutz?
Für Fahranfänger oder wie? Wie sicher ist deine Aussage? Gilt des nur für ab dann angefangene Scheine oder auch für schon während der 34 PS Zeit gemachten?japp auf 35 kw (47,6 PS) egal was die karre wiegt!
- Nightstalker
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Re: Versicherungsschutz?
das ist 1000000%tig sicher! und es gilt für alle Anfänger, ob se den lappen schon ham oder erst machen...!ab 1.7.2005 die EU machts möglich!
Re: Versicherungsschutz?
des wär ja ma geil aber ich bin immer noch skeptisch 

Re: Versicherungsschutz?
habe mit interesse deinen artikel gelesen wollte jetzt im frühjahr meinen a führerschein machen soll ich dann lieber bis juli warten damit ich nich t 2 jahre 34 ps fahren muss
MfG TL_MOTORS
MfG TL_MOTORS
- Bustai
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Re: Versicherungsschutz?
hmm.. hab derletzt meien fahrlehrer (mache grad Führerschein) gefragt, und der weiss - aus welchen gründen auch immer- nix von einer neuen regelung.. naja ob se kommt oder nciht, offen fahren werd ich sowieso, eingetagen ist se ja mit 34...
Re: Versicherungsschutz?
Hab heute Morgen mit nem Tüv-Ing. geredet....der weiss auch def. nix von der Änderung...
@ Bustai...sicher, offen fahren kannst du, aber sei dir auch der evtll. Folgen bewusst die entstehen wenn denn doch was passiert...besser denk ich doch mal ist es, zu warten bis die 2 Jährchen um sind....
ausserdem is ne Drosselung auf 34 Ps nicht ausreichend...
20 kw (28Ps) sind wegen des zu geringen Gewichts angesagt... ;)
solong, Steve
@ Bustai...sicher, offen fahren kannst du, aber sei dir auch der evtll. Folgen bewusst die entstehen wenn denn doch was passiert...besser denk ich doch mal ist es, zu warten bis die 2 Jährchen um sind....
ausserdem is ne Drosselung auf 34 Ps nicht ausreichend...
20 kw (28Ps) sind wegen des zu geringen Gewichts angesagt... ;)
solong, Steve
Re: Versicherungsschutz?
@ Bustai,
wird Dir vermutlich am A.... vorbeigehen, dennoch kurz ein Statement dazu:
Du machst dich in dem Fall des sogenannten Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Fahren ohne Fahrerlaubnis kann (§21 StVG) mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr geahndet werden. Dies hängt natürlich davon ab, unter welchen Umständen Du erwischt wirst.
Kommst Du in eine normale Kontrolle wird das sicher noch mit einer Geldstrafe und ein paar Flensburgpunkten abgehen (Dass Du danach erst mal Heimläufst ist ja klar).
Fährst Du einen über den Haufen, kann es Dir passieren, dass Du auf sämtlichen Kosten des Unfalls (inklusive Deiner eigenen Personenschäden) sitzen bleibst. Dies kann schnell in die Hunderttausende Euro gehen (Verdienstausfall, Krankenhauskosten, evtl. Rehamassnahmen und anderes mehr). Diese Kosten werden Dir eventuell von Deiner Haftpflichtversicherung vorgeschossen, die werden das jedoch von Dir zurückfordern.
Fährst Du einen tot, kannst Du schon mal Urlaub auf Staatskosten und alle Kosten wie oben einplanen.
Jetzt kannst Du Dir selbst ausrechnen ob Du dir das leisten kannst/willst oder ob Du vielleicht doch erst mal die zwei Jahre mit der gedrosselten Version Erfahrung sammelst ;) .
Gruß
Martin
wird Dir vermutlich am A.... vorbeigehen, dennoch kurz ein Statement dazu:
Du machst dich in dem Fall des sogenannten Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Fahren ohne Fahrerlaubnis kann (§21 StVG) mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr geahndet werden. Dies hängt natürlich davon ab, unter welchen Umständen Du erwischt wirst.
Kommst Du in eine normale Kontrolle wird das sicher noch mit einer Geldstrafe und ein paar Flensburgpunkten abgehen (Dass Du danach erst mal Heimläufst ist ja klar).
Fährst Du einen über den Haufen, kann es Dir passieren, dass Du auf sämtlichen Kosten des Unfalls (inklusive Deiner eigenen Personenschäden) sitzen bleibst. Dies kann schnell in die Hunderttausende Euro gehen (Verdienstausfall, Krankenhauskosten, evtl. Rehamassnahmen und anderes mehr). Diese Kosten werden Dir eventuell von Deiner Haftpflichtversicherung vorgeschossen, die werden das jedoch von Dir zurückfordern.
Fährst Du einen tot, kannst Du schon mal Urlaub auf Staatskosten und alle Kosten wie oben einplanen.
Jetzt kannst Du Dir selbst ausrechnen ob Du dir das leisten kannst/willst oder ob Du vielleicht doch erst mal die zwei Jahre mit der gedrosselten Version Erfahrung sammelst ;) .
Gruß
Martin
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History will teach us nothing
Nichts ist so gerecht verteilt wie Intelligenz - jeder denkt er hat genug davon
Martin
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- Bustai
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Re: Versicherungsschutz?
zählt das auchm, wenn man ne andere leistung eingetragen aht als sie wirklich hat? (unabhängig von FS)
Re: Versicherungsschutz?
der Fahrzeughalter hat dafür Sorge zu tragen das der Eintrag im Brief/Schein mit dem Fahrzeug übereinstimmen...
- Bustai
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Re: Versicherungsschutz?
also der vorbesitzer meinte seine (jetzt meine) wurde schonmal mitgenommen von der bullerei und die ham das duregeschaut und nicx gemerkt, und zum thema ps/Kg .. das scheint irgendwie nicht ganz eindeutig geregelt zu sein, da da wirklih so gut wie niemand drandenkt oder viele (grüne mmännchen) das auh nicht wissen..
- Thomas_Mayr
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Re: Versicherungsschutz?
Klar ist maximal KW/kg geregelt. 0,163 KW/kg oder so ... Das heisst, dass eine 25KW Maschine mindestens 153kg wiegen muss.
Und wer ohne den entsprechenden Führerschein, bzw. den korrekten Eintrag im Schein (also ohne Betriebserlaubnis) durch die Gegend fährt verdient, dass ihm oder ihr die Ohren lang gezogen werden.
Und wer Gulaschsuppe nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte in Umlauf setzt und zum Verzehr bringt, wird mit Zwiebelsuppe nicht unter zwei Portionen bestraft.
Puuuhh ... wann gehen dem Typ, der mich fernsteuert endlich mal die Batterien aus !? ???
;D ;D ;D ;D ;D
Und wer ohne den entsprechenden Führerschein, bzw. den korrekten Eintrag im Schein (also ohne Betriebserlaubnis) durch die Gegend fährt verdient, dass ihm oder ihr die Ohren lang gezogen werden.
Und wer Gulaschsuppe nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte in Umlauf setzt und zum Verzehr bringt, wird mit Zwiebelsuppe nicht unter zwei Portionen bestraft.
Puuuhh ... wann gehen dem Typ, der mich fernsteuert endlich mal die Batterien aus !? ???
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"Sie ritten die ganze Nacht hindurch und als der Morgen graute, merkten sie, sie hatten ihre Pferde vergessen."
- Bustai
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Re: Versicherungsschutz?
also hab meine meinung, weniger weil so viele das (hier) nicht toll finden, eher weil ich nochmal wirklich gründlich über die folgen nachgedacht habe, geändert und lasse sie dann wohl doch lieber drosseln... ;)