habt ihr schon einmal, wenn ihr mit dem moped auf feldwegen gefahren seit , die aber nicht durch verbots- schilder gekennzeichnet waren ärger bekommen ( strafe bezahlt )


Moderator: Moderatoren
Der Anfang ist so nicht richtig.rumpie hat geschrieben:Also mit Motorfahrzeugen gibts ohne Genehmigung nichts in den Wald. Nur Betreten - das geht überall - und fahren mit Fahrrädern und motorgetriebenen Krankenfahrstühlen auf Wegen. Hinzu kommen z.B. Einschränkungen nach den Naturschutzgesetzen. Das ist alles Landesrecht. Bei uns heißt das "Waldgesetz". Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die zum Teil auch der Förster ahnden kann. Auf Feldwegen, die Privatgrund sind, kann dich der Eigentümer vom Platz weisen, der dann auch Selbsthilferechte hat, solltest du dem nicht nachkommen. Einer unserer Nachbarn war in solchen Fällen immer recht schnell mit der Heugabel zur Hand, was auch nicht ganz korrekt war.
Es spielt eine sehr große Rolle ob angemeldet oder nicht.palelu hat geschrieben:welchen strafen drohen (nur mal so, würde ich (bzw wir) nie machen) wenn man auf gesperrten waldwegen angehalten wird? spielt es eine rolle ob das motorrad angemeldet ist und ob man den passenden führerschein hat?
nur mal so... fahre selbstverständlich nur auf meinem privatgrundstück mit angemeldeten motorrad zu dem ich natürlich den passenden führerschein habe...motorrad hat selbstverständlich tüv inkl straßenbereifung
Wenn das Schild steht im Prinzip ja! Dann müssen Fahrräder geschoben werden. Aber auch wenn kein Schild steht, greifen Verbote aus oben genannten Vorschriften. In unserem Landeswaldgesetz ist das Fahren mit dem Fahrrad im Wald erlaubt.Huskybrenner hat geschrieben:
Das Schild "Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten" gilt auch für Fahrräder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!