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Wo darf man fahren?
Verfasst: 23.05.06 - 20:03
von shade
hallo,
ich bin noch neu hier im endurogeschäft.
Jetzt höre ich immer öfter das hier leute im wald, auf feldwegen usw fahren? Ist das denn erlaubt? Ich dachte man müsste auf eine extra strecke fahren?`
MFG
Re: Wo darf man fahren?
Verfasst: 23.05.06 - 20:16
von Frog
Also mit Deiner Enduro darfst du auf öffentlichen Straßen, Rennen und speziellen MX/Enduro Strecken fahren. Vielleicht noch auf einen Feldweg, wenn da kein Schild steht.
Der Rest, wie Wald, Felder, Wiesen, Flüsse, Kiesegruben etc ist und bleibt illegal.
Gruß Frog
Re: Wo darf man fahren?
Verfasst: 23.05.06 - 23:23
von Molle
Schau dir mal diesen Fred an, auch sehr interessante Diskussion:
http://www.offroadforen.de/vb/showthrea ... n+AND+wald
Re: Wo darf man fahren?
Verfasst: 23.05.06 - 23:58
von Molle
Ich hab mal im Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) für Sachsen/Anhalt nachgekramt und folgendes gefunden:
§ 4
Befahren
(1) Das Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind:
Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsportlichen Zwecken,
Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung,
Bedienstete von Behörden und Personen mit behördlichem Auftrag, soweit das Befahren zur Erfüllung ihres Dienstes erforderlich ist.
Nun fragt sich wieder: Wenn man nicht im Feld und im Wald fährt, sondern die Wege, die durch Feld und Wald führen benutzt, ist das auch verboten?
Oh man, das ist schon wieder alles Auslegungssache...
Re: Wo darf man fahren?
Verfasst: 24.05.06 - 00:42
von shade
ja eben....
auf feldern oder so wollte ich ja eh nicht fahren höchstens auf den wegen.
Re: Wo darf man fahren?
Verfasst: 24.05.06 - 01:03
von Kampfzwerg
wenn die Wege privat sind und der eigentümer einverstanden. erlaubt
Wenn es Wege sind die der stadt bzw. dem dazugehörigen Stadt-/Landkreis gehören, nicht gestattet auser ihr habt nutzungsrechte (kein plan woher)
So sehe ich das ?! ::)
Verfasst: 22.02.07 - 22:57
von sinisalo
weiss jemand von irgendwelchen strafen für fahren auf wald,-und feldwegen? eigentlich kann man sich doch nur wegen überfahren der sperrscheibe strafbar machen wenn man sich nicht grad beim steilhangtraining erwischen lässt.
Verfasst: 02.03.07 - 21:22
von Molle
Hab mal was gehört von 25€ fürs fahren durch den Wald. Aber man muß dich erstmal kriegen.
Verfasst: 02.03.07 - 21:33
von Bole_B.
HIER ist auch mal ein interessanter Fred zum Thema!

Verfasst: 03.03.07 - 10:33
von sinisalo
das mit dem jagdforum war ein guter tip. wir kommen hier eigentlich mit den förstern und jägern ziemlich gut aus. man sollte sich halt an gewisse regeln halten. was da anderweitig abgeht ist ja der hammer
Re: Wo darf man fahren?
Verfasst: 04.03.07 - 11:17
von Miky
Kampfzwerg hat geschrieben:wenn die Wege privat sind und der eigentümer einverstanden. erlaubt
Wenn es Wege sind die der stadt bzw. dem dazugehörigen Stadt-/Landkreis gehören, nicht gestattet auser ihr habt nutzungsrechte (kein plan woher)
So sehe ich das ?! ::)
können die Wege überhaupt Privat sein? glaub ich nämlich net, ich kann mir ja au ka stück straße neber meim Grundstück kaufen und dann sagn das die nur mei Kumpels und ich befahrn dürfen.
(Kenn mich aber da net aus, denk mir nur das des so is.)
Mfg Miky
Verfasst: 04.03.07 - 17:46
von Molle
Es gibt private Waldstücke, es ist nicht alles in öffentlichem Besitz. Diese Waldwege wären dann Privatwege.
Verfasst: 04.03.07 - 20:33
von Miky
Ja des sin dann aber die wegen mitten durch, die normalen "befestigten" schotterwege müssten dann net privat sein, kann des sein?
Verfasst: 04.03.07 - 20:58
von Molle
Naja, das kannste nicht am Aussehen des Weges festmachen. Im Prinzip siehste das nicht, manche Besitzer machen aber Schilder "Privatweg" ran, andere wiederum nicht.
Verfasst: 06.03.07 - 22:59
von Husky4Ever
Hi. Also mit den privaten Wegen und Grundstücken ist das so eine Sache.
Ich glaube einen Bauern stört es mehr, wenn man auf seinem Feld rumhackt, als auf den Wegen. Staatliche Grundstücke sind da ehr Freiwild. Aber erwischen sollte man sich so oder so nicht lassen.