Wo darf man fahren?
Moderator: Moderatoren
Wo darf man fahren?
hallo,
ich bin noch neu hier im endurogeschäft.
Jetzt höre ich immer öfter das hier leute im wald, auf feldwegen usw fahren? Ist das denn erlaubt? Ich dachte man müsste auf eine extra strecke fahren?`
MFG
ich bin noch neu hier im endurogeschäft.
Jetzt höre ich immer öfter das hier leute im wald, auf feldwegen usw fahren? Ist das denn erlaubt? Ich dachte man müsste auf eine extra strecke fahren?`
MFG
Re: Wo darf man fahren?
Also mit Deiner Enduro darfst du auf öffentlichen Straßen, Rennen und speziellen MX/Enduro Strecken fahren. Vielleicht noch auf einen Feldweg, wenn da kein Schild steht.
Der Rest, wie Wald, Felder, Wiesen, Flüsse, Kiesegruben etc ist und bleibt illegal.
Gruß Frog
Der Rest, wie Wald, Felder, Wiesen, Flüsse, Kiesegruben etc ist und bleibt illegal.
Gruß Frog
Re: Wo darf man fahren?
Schau dir mal diesen Fred an, auch sehr interessante Diskussion:
http://www.offroadforen.de/vb/showthrea ... n+AND+wald
http://www.offroadforen.de/vb/showthrea ... n+AND+wald
05er TE250
Ex 07er HQV SM610IE
Ex 98er Baghi Enduro
Ex 07er HQV SM610IE
Ex 98er Baghi Enduro
Re: Wo darf man fahren?
Ich hab mal im Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) für Sachsen/Anhalt nachgekramt und folgendes gefunden:
§ 4
Befahren
(1) Das Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind:
Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsportlichen Zwecken,
Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung,
Bedienstete von Behörden und Personen mit behördlichem Auftrag, soweit das Befahren zur Erfüllung ihres Dienstes erforderlich ist.
Nun fragt sich wieder: Wenn man nicht im Feld und im Wald fährt, sondern die Wege, die durch Feld und Wald führen benutzt, ist das auch verboten?
Oh man, das ist schon wieder alles Auslegungssache...
§ 4
Befahren
(1) Das Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind:
Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsportlichen Zwecken,
Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung,
Bedienstete von Behörden und Personen mit behördlichem Auftrag, soweit das Befahren zur Erfüllung ihres Dienstes erforderlich ist.
Nun fragt sich wieder: Wenn man nicht im Feld und im Wald fährt, sondern die Wege, die durch Feld und Wald führen benutzt, ist das auch verboten?
Oh man, das ist schon wieder alles Auslegungssache...
05er TE250
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Ex 98er Baghi Enduro
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Re: Wo darf man fahren?
ja eben....
auf feldern oder so wollte ich ja eh nicht fahren höchstens auf den wegen.
auf feldern oder so wollte ich ja eh nicht fahren höchstens auf den wegen.
- Kampfzwerg
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- Beiträge: 216
- Registriert: 30.12.05 - 19:19
- Wohnort: 64291 Darmstadt
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Re: Wo darf man fahren?
wenn die Wege privat sind und der eigentümer einverstanden. erlaubt
Wenn es Wege sind die der stadt bzw. dem dazugehörigen Stadt-/Landkreis gehören, nicht gestattet auser ihr habt nutzungsrechte (kein plan woher)
So sehe ich das ?! ::)
Wenn es Wege sind die der stadt bzw. dem dazugehörigen Stadt-/Landkreis gehören, nicht gestattet auser ihr habt nutzungsrechte (kein plan woher)
So sehe ich das ?! ::)
HIER ist auch mal ein interessanter Fred zum Thema!
[size=84][b]Gruss, Bole B.[/size] [size=75](z.Zt. leider immer noch Husky-loser Hintergrund-Mitleser)[/b][/size]
[size=75]Man muss den Table halt so springen, wie man ihn unter die Räder kriegt, und dann hoffen, dass die Landung gut geht![/size]
[size=75]Man muss den Table halt so springen, wie man ihn unter die Räder kriegt, und dann hoffen, dass die Landung gut geht![/size]
- Miky
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 116
- Registriert: 21.07.06 - 15:20
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Re: Wo darf man fahren?
können die Wege überhaupt Privat sein? glaub ich nämlich net, ich kann mir ja au ka stück straße neber meim Grundstück kaufen und dann sagn das die nur mei Kumpels und ich befahrn dürfen.Kampfzwerg hat geschrieben:wenn die Wege privat sind und der eigentümer einverstanden. erlaubt
Wenn es Wege sind die der stadt bzw. dem dazugehörigen Stadt-/Landkreis gehören, nicht gestattet auser ihr habt nutzungsrechte (kein plan woher)
So sehe ich das ?! ::)
(Kenn mich aber da net aus, denk mir nur das des so is.)
Mfg Miky
- Husky4Ever
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- Registriert: 07.10.06 - 22:59
- Wohnort: 09456 Annaberg-Buchholz
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Hi. Also mit den privaten Wegen und Grundstücken ist das so eine Sache.
Ich glaube einen Bauern stört es mehr, wenn man auf seinem Feld rumhackt, als auf den Wegen. Staatliche Grundstücke sind da ehr Freiwild. Aber erwischen sollte man sich so oder so nicht lassen.
Ich glaube einen Bauern stört es mehr, wenn man auf seinem Feld rumhackt, als auf den Wegen. Staatliche Grundstücke sind da ehr Freiwild. Aber erwischen sollte man sich so oder so nicht lassen.
" If everything seems under control, you're just not going fast enought - SM 570 R... alles andere ist nur Spielzeug!!!
[img]http://img118.imageshack.us/img118/3620/no1kleinuo5.jpg[/img]
SM 570 R Bj.2003
-TC Nockenwelle, Zylinderkopf bearbeitet...67 PS
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SM 570 R Bj.2003
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