Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Moderatoren: Faritan, Firebeast, Moderatoren
- Donttouchmybike
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 108
- Registriert: 06.05.15 - 07:11
- Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
- Wohnort: Igel
- Kontaktdaten:
Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Hallo Leute,
ich möchte hier einmal meinen Frust auslassen und euch Gelegenheit geben eure Erfahrungen kund zu tun...
Zur Sache:
Ich wurde letztes Jahr unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ein anderer Motorradfahrer von hinten in mich und meine Nuda hinein fuhr. Bis jetzt weigert sich die gegnerische Versicherung den Totalschaden sowie Schmerzensgeld und Folgekosten zu bezahlen. Als Begründung beruft sie sich auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt a. M. vom 18.08.2015, Aktenzeichen:
- 22 U 39/14. Dort wurde ein Haftungsausschluss bei einer im "Pulk" fahrenden Gruppe von Motorradfahrern bestätigt. "Pulk" bedeutet in diesem Fall eine Gruppe von Motorradfahrern, welche permanent mit zu geringem Abstand untereinander fahren und ständig die Position in der Gruppe wechseln.
Dies trifft auf meine Unfallsituation zwar nicht zu, jedoch unterstellt man es trotzdem auf Grund von "allgemeiner Lebenserfahrung".
Abgesehen davon, dass ich meine Nuda nun seit über einem halben Jahr teilzerlegt in der Garage stehen habe, frustet und ärgert es mich immens. Auch ist der Vorwurf der Versicherung, so ganz ohne jeden Halt, eine absolute Unverschämtheit. Wenn ich wüsste, dass meine Versicherung gegenüber einem Geschädigten solche Beschuldigungen erhebt ohne ein einziges Indiz dafür zu haben, wollte ich nicht mehr für sie zahlen wollen...
Was denkt ihr darüber? Hat jemand schon einmal etwas ähnliches erlebt?
Gruß
ich möchte hier einmal meinen Frust auslassen und euch Gelegenheit geben eure Erfahrungen kund zu tun...
Zur Sache:
Ich wurde letztes Jahr unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ein anderer Motorradfahrer von hinten in mich und meine Nuda hinein fuhr. Bis jetzt weigert sich die gegnerische Versicherung den Totalschaden sowie Schmerzensgeld und Folgekosten zu bezahlen. Als Begründung beruft sie sich auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt a. M. vom 18.08.2015, Aktenzeichen:
- 22 U 39/14. Dort wurde ein Haftungsausschluss bei einer im "Pulk" fahrenden Gruppe von Motorradfahrern bestätigt. "Pulk" bedeutet in diesem Fall eine Gruppe von Motorradfahrern, welche permanent mit zu geringem Abstand untereinander fahren und ständig die Position in der Gruppe wechseln.
Dies trifft auf meine Unfallsituation zwar nicht zu, jedoch unterstellt man es trotzdem auf Grund von "allgemeiner Lebenserfahrung".
Abgesehen davon, dass ich meine Nuda nun seit über einem halben Jahr teilzerlegt in der Garage stehen habe, frustet und ärgert es mich immens. Auch ist der Vorwurf der Versicherung, so ganz ohne jeden Halt, eine absolute Unverschämtheit. Wenn ich wüsste, dass meine Versicherung gegenüber einem Geschädigten solche Beschuldigungen erhebt ohne ein einziges Indiz dafür zu haben, wollte ich nicht mehr für sie zahlen wollen...
Was denkt ihr darüber? Hat jemand schon einmal etwas ähnliches erlebt?
Gruß
- infectedbrain
- Forensponsor
- Beiträge: 2419
- Registriert: 24.12.13 - 17:13
- Motorrad: Nuda900R / T120
- Wohnort: ich seh den Brocken
- Kontaktdaten:
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Keine Erfahrungen zu genau diesem Bsp, allerdings mit Unfällen ansich.
Geht alles nur mit Anwalt, sonst kommst du nicht weiter oder überhaupt zu einem Ergebnis. Bei meinem Unfall mit der Nuda hat es fast 2 Jahre gedauert bis ich meine 25% Auszahlung bekommen habe.
Geht alles nur mit Anwalt, sonst kommst du nicht weiter oder überhaupt zu einem Ergebnis. Bei meinem Unfall mit der Nuda hat es fast 2 Jahre gedauert bis ich meine 25% Auszahlung bekommen habe.
Grüße Brain
UNS 


- _Arne_
- HVA-Ersttäter
- Beiträge: 60
- Registriert: 28.09.18 - 11:32
- Motorrad: Nuda 900 R
- Wohnort: Landau
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Hatte bis jetzt nur einen unverschuldeten Unfall indem meine 690 er geschrottet wurde. Fast 4000€ Schäden, die ich selbst vorstrecken durfte. Nach 4 Jahren und unzähligen Gutachten und Gerichtsverhandlungen habe ich am Ende noch 80% bekommen.
Ohne Anwalt geht selbst bei eindeutigen Fällen nichts.
Ist zum

Gesendet von meinem PH-1 mit Tapatalk
Ohne Anwalt geht selbst bei eindeutigen Fällen nichts.
Ist zum


Gesendet von meinem PH-1 mit Tapatalk
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Ich finde das ist wirklich eine riesen Sauerei von der Versicherung und wenn ich so ein Vorgehen von meiner Versicherung mitbekommen würde, wäre der Wechsel zum Stichtag sicher!
Mir ist mal jemand reingefahren, weil er zu schnell rückwärts (also so gut wie blind) aus einer engen Ausfahrt gekommen ist.
Er war eindeutig schuld aber hat falsch ausgesagt, er wäre langsam aus der Einfahrt gerollt - war aber quatsch.
Ich hatte seitlich einen Schaden i.H.v. 2500€ an meinem neuen Scirocco, und er eine Delle an dem Kunstoffstoßfänger seines verramschten BMW´s.
Hat auch fast zwei Jahre gedauert bis die Verischerung von dem Kerl bezahlt hat. Auf den Anwaltskosten bin ich sitzengeblieben.
Einfach ekelhaft sowas. Wofür bezahlt man denn anständig und pünktlich seine Beiträge?
Mir ist mal jemand reingefahren, weil er zu schnell rückwärts (also so gut wie blind) aus einer engen Ausfahrt gekommen ist.
Er war eindeutig schuld aber hat falsch ausgesagt, er wäre langsam aus der Einfahrt gerollt - war aber quatsch.
Ich hatte seitlich einen Schaden i.H.v. 2500€ an meinem neuen Scirocco, und er eine Delle an dem Kunstoffstoßfänger seines verramschten BMW´s.
Hat auch fast zwei Jahre gedauert bis die Verischerung von dem Kerl bezahlt hat. Auf den Anwaltskosten bin ich sitzengeblieben.
Einfach ekelhaft sowas. Wofür bezahlt man denn anständig und pünktlich seine Beiträge?
Grüße aus dem Ruhrpott
Felix
Felix
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Tja... Wie ich schon immer sage:
"Versicherung" ist nur ein Euphemismus für "Zahlungsvermeidungsinstitut"...

"Versicherung" ist nur ein Euphemismus für "Zahlungsvermeidungsinstitut"...



- Donttouchmybike
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 108
- Registriert: 06.05.15 - 07:11
- Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
- Wohnort: Igel
- Kontaktdaten:
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Hallo,
da habe ich wohl bei manch einem den Nerv getroffen. Ihr teilt meine Empfindung bei der Sache scheinbar vollumfänglich.
Besonders verwerflich ist meiner Meinung nach die Einstufung des "Motorradfahrers" als allgemeine Gefahr im Straßenverkehr (siehe "allgemeine Lebenserfahrung"). Ich gehe nähmlich davon aus, dass zwei Autofahrer in der gleichen Situation nicht beschuldigt würden. Sind Rechtsstreite gegen Motorradfahrer in Deutschland mit höherer Erfolgschance gesegnet als es bei Autofahrern der Fall wäre?
Leider bin ich nicht in der Lage mir einfach mal im Voraus eine neue Nuda zu kaufen. Mein Schaden liegt mit Nebenkosten schon jetzt bei gut 15000€ demnächst werden weitere Gerichtskosten hinzu kommen.
Ich habe mir nun eine günstige CBR gekauft um die Zeit zu überbrücken - meine Nuda kann sie aber nicht ersetzen...
da habe ich wohl bei manch einem den Nerv getroffen. Ihr teilt meine Empfindung bei der Sache scheinbar vollumfänglich.
Besonders verwerflich ist meiner Meinung nach die Einstufung des "Motorradfahrers" als allgemeine Gefahr im Straßenverkehr (siehe "allgemeine Lebenserfahrung"). Ich gehe nähmlich davon aus, dass zwei Autofahrer in der gleichen Situation nicht beschuldigt würden. Sind Rechtsstreite gegen Motorradfahrer in Deutschland mit höherer Erfolgschance gesegnet als es bei Autofahrern der Fall wäre?
Leider bin ich nicht in der Lage mir einfach mal im Voraus eine neue Nuda zu kaufen. Mein Schaden liegt mit Nebenkosten schon jetzt bei gut 15000€ demnächst werden weitere Gerichtskosten hinzu kommen.
Ich habe mir nun eine günstige CBR gekauft um die Zeit zu überbrücken - meine Nuda kann sie aber nicht ersetzen...
- Donttouchmybike
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 108
- Registriert: 06.05.15 - 07:11
- Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
- Wohnort: Igel
- Kontaktdaten:
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Noch eine Anmerkung:
Wenn man sich in Deutschland Betrunken hinter das Steuer eines KFZ setzt und es zum Unfall kommt, bezahlt die Versicherung und nimmt den Fahrer gegebenenfalls in Regress (bis zu einer festgelegten max. Summe).
Bei Motorradfahrern reicht nach dem genannten Urteil eine unangepasste Fahrweise aus um den Haftungsausschluss zu rechtfertigen.
Stellt man dies nebeneinander ist selbst das genannte Urteil meiner Meinung nicht wirklich als rechtssprechend zu bewerten.
In meinem Fall wird das genannte Urteil zwar nicht anwendbar sein, jedoch frage ich mich schon wie eine solche Rechtssprechung überhaupt Bestand haben kann.
Wenn man sich in Deutschland Betrunken hinter das Steuer eines KFZ setzt und es zum Unfall kommt, bezahlt die Versicherung und nimmt den Fahrer gegebenenfalls in Regress (bis zu einer festgelegten max. Summe).
Bei Motorradfahrern reicht nach dem genannten Urteil eine unangepasste Fahrweise aus um den Haftungsausschluss zu rechtfertigen.
Stellt man dies nebeneinander ist selbst das genannte Urteil meiner Meinung nicht wirklich als rechtssprechend zu bewerten.
In meinem Fall wird das genannte Urteil zwar nicht anwendbar sein, jedoch frage ich mich schon wie eine solche Rechtssprechung überhaupt Bestand haben kann.
-
- HVA-Driftkönig
- Beiträge: 558
- Registriert: 01.10.18 - 19:56
- Motorrad: XT660R
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Die machen halt gerade Dummfang. Das ist leider üblich. Schritt 1 nach einem Unfall ist für mich schon seit jeher die Mandatierung eines Verkehrsrechtsanwalts. Dabei ist auch völlig egal, ob selbst- oder fremdverschuldet. Aber anders kriegt man das nicht geregelt, ohne über den Tisch gezogen zu werden. Aber selbst dann braucht es noch Geduld.
Ohne Anwalt wirst du imho auch hier nicht weiter kommen. Ich hoffe mal für dich es gibt Zeugen.
Ohne Anwalt wirst du imho auch hier nicht weiter kommen. Ich hoffe mal für dich es gibt Zeugen.
- Donttouchmybike
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 108
- Registriert: 06.05.15 - 07:11
- Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
- Wohnort: Igel
- Kontaktdaten:
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Hallo,
ja Stoppelhoppser Zeugen gibt es ... und einen Anwalt natürlich auch!
Gruß
ja Stoppelhoppser Zeugen gibt es ... und einen Anwalt natürlich auch!
Gruß
- Donttouchmybike
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 108
- Registriert: 06.05.15 - 07:11
- Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
- Wohnort: Igel
- Kontaktdaten:
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Die Zeugen sind jedoch eigentlich nur noch ein Grund mehr für die Versicherung solche Unterstellungen gleich sein zu lassen?
- _Arne_
- HVA-Ersttäter
- Beiträge: 60
- Registriert: 28.09.18 - 11:32
- Motorrad: Nuda 900 R
- Wohnort: Landau
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Deswegen musste ich in meinem Fall 20% auf meine Kappe nehmen. Richter hat mit einer Betriebsgefährdung argumentiert. Sprich egal ob ich alles richtig gemacht habe und der andere keinen Blinker gesetzt hatte und keinen Schulterblick gemacht hatte und sich nicht eingeordnet hatte--- hab ich automatisch Mitschuld. Es stand halt Aussage gegen Aussage. Ich wünsche dir viel Geduld und schwarzen Humor. Am Ende war es bei mir nämlich so abstrus, dass ich nur noch lachen konnte.Donttouchmybike hat geschrieben:Hallo,
da habe ich wohl bei manch einem den Nerv getroffen. Ihr teilt meine Empfindung bei der Sache scheinbar vollumfänglich.
Besonders verwerflich ist meiner Meinung nach die Einstufung des "Motorradfahrers" als allgemeine Gefahr im Straßenverkehr (siehe "allgemeine Lebenserfahrung"). Ich gehe nähmlich davon aus, dass zwei Autofahrer in der gleichen Situation nicht beschuldigt würden. Sind Rechtsstreite gegen Motorradfahrer in Deutschland mit höherer Erfolgschance gesegnet als es bei Autofahrern der Fall wäre?
Leider bin ich nicht in der Lage mir einfach mal im Voraus eine neue Nuda zu kaufen. Mein Schaden liegt mit Nebenkosten schon jetzt bei gut 15000€ demnächst werden weitere Gerichtskosten hinzu kommen.
Ich habe mir nun eine günstige CBR gekauft um die Zeit zu überbrücken - meine Nuda kann sie aber nicht ersetzen...
Und Rechtschutz ist das A und O!
Gesendet von meinem PH-1 mit Tapatalk
- Donttouchmybike
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 108
- Registriert: 06.05.15 - 07:11
- Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
- Wohnort: Igel
- Kontaktdaten:
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Dazu sollte es bei mir Gott sei Dank nicht kommen, da es für Seiten der Versicherung ja keine Indizien, Aussagen, Beweise oder Zeugen gibt. Die Beschuldigung ist ja nur auf die Annahme begründet.
Ich muss mir dahingehend also keine Sorgen machen - ich hoffe nur ich muss keine 2 Jahre auf mein Geld warten, denn ein Halbes reicht mir völlig!
Gruß
Ich muss mir dahingehend also keine Sorgen machen - ich hoffe nur ich muss keine 2 Jahre auf mein Geld warten, denn ein Halbes reicht mir völlig!
Gruß
- Faritan
- Administrator
- Beiträge: 4233
- Registriert: 19.07.13 - 14:40
- Motorrad: Nuda 900 R ABS
- Wohnort: Schweinfurt
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
kann da auch ein Lied davon singen...2014 hatte ich einen Rutscher auf einer Ölspur und der Verursacher konnte durch einen unglaublichen Zufall ermittelt werden - die haben sich auch gesträubt und sind mit haarsträubenden Erklärungen gekommen - zum Teil hat man sogar die Funktion der Deutschen Haftplichtversicherung einfach ignoriert. Noch schlimmerer Fall bei meinem Schwiegervater, der einen tragischen Unfall hatte mit seiner Unfallversicherung - absurd was da zum Teil abläuft. Deswegen ist leider mittlerweile die Rechtschutzversicherung die wichtigste Versicherung.
Das ist ja genau die Sache, die hier oft schief läuft! Es ist denen oft schlicht und ergreifend egal, ob die Recht haben, etwas beweisen können, etc. man sperrt sich einfach und fertig...ist auch oft so, dass die Versicherungen nach dem Einschalten eines Rechtsbeitandes ein anderes Verhalten an den Tag legen - manchmal stellen die sich aber auch in eindeutigen Fällen bis zur Einreichung der Klageschrift quer. Wünsch Dir trotzdem viel Glück und vorallem gute Nerven bei dieser Sache.Donttouchmybike hat geschrieben:Dazu sollte es bei mir Gott sei Dank nicht kommen, da es für Seiten der Versicherung ja keine Indizien, Aussagen, Beweise oder Zeugen gibt. Die Beschuldigung ist ja nur auf die Annahme begründet.
Ich muss mir dahingehend also keine Sorgen machen - ich hoffe nur ich muss keine 2 Jahre auf mein Geld warten, denn ein Halbes reicht mir völlig!
Gruß
- Firebeast
- Administrator
- Beiträge: 2861
- Registriert: 27.05.13 - 20:59
- Motorrad: NUDA R TE511 KTM 790
- Wohnort: Aachen
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Jou, kann auch bestätigen, dass die Rechtsschutzversicherung die wichtigste ist. Du kannst 100% im Recht sein, ohne Anwalt nutzt es dir nichts.
Hoffnungslosen Gruß (global betrachtet)
Paul
Gesendet von meinem HUAWEI CAN-L11 mit Tapatalk
Hoffnungslosen Gruß (global betrachtet)
Paul
Gesendet von meinem HUAWEI CAN-L11 mit Tapatalk
Ich bin krank! Hab die Symptome gegoogelt; Also es gibt drei Möglichkeiten:
Pest, Borkenkäfer oder Zylinderkopfdichtung...
Pest, Borkenkäfer oder Zylinderkopfdichtung...


-
- HVA-Neuling
- Beiträge: 42
- Registriert: 26.12.18 - 13:22
- Motorrad: 701 SM
- Wohnort: Schleswig Holstein
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Hallo
Vor 2Jahren Unfall gehabt , überholt mit 40km/h auf Kopfsteinpflaster Straße , Auto was ich überholte kam auf die Gegenfahrbahn weil es ein Schlagloch ausweichen wollte.
Mich hat es trotz 30kmh durch das Pflaster zerlegt , Motorrad Totalschaden und ich Ellenbogenbruch etc.
Polizei vor Ort , Autofahrer hat alles zugegeben , hat mich auch blinken und überholen gesehen aber wo das Loch kam nicht mehr dran gedacht .also er bekam 100% Schuldig.dazu war er noch Fahranfänger mit seiner Gurke.
Über 1Jahr mit Anwalt etc und trotz Polizeiaussage etc 50% Selbstbeteiligung , waren Schlappe 6000€ obwohl man für Versicherung bezahlt.
Lächerlich.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Vor 2Jahren Unfall gehabt , überholt mit 40km/h auf Kopfsteinpflaster Straße , Auto was ich überholte kam auf die Gegenfahrbahn weil es ein Schlagloch ausweichen wollte.
Mich hat es trotz 30kmh durch das Pflaster zerlegt , Motorrad Totalschaden und ich Ellenbogenbruch etc.
Polizei vor Ort , Autofahrer hat alles zugegeben , hat mich auch blinken und überholen gesehen aber wo das Loch kam nicht mehr dran gedacht .also er bekam 100% Schuldig.dazu war er noch Fahranfänger mit seiner Gurke.
Über 1Jahr mit Anwalt etc und trotz Polizeiaussage etc 50% Selbstbeteiligung , waren Schlappe 6000€ obwohl man für Versicherung bezahlt.
Lächerlich.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk



- Donttouchmybike
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 108
- Registriert: 06.05.15 - 07:11
- Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
- Wohnort: Igel
- Kontaktdaten:
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Das ist wirklich absolut unfassbarErHoe_ hat geschrieben: Über 1Jahr mit Anwalt etc und trotz Polizeiaussage etc 50% Selbstbeteiligung , waren Schlappe 6000€ obwohl man für Versicherung bezahlt.
Lächerlich.

Wie wurde das begründet?
- Donttouchmybike
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 108
- Registriert: 06.05.15 - 07:11
- Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
- Wohnort: Igel
- Kontaktdaten:
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Ich hoffe die Sache ist dann aber zu deinen Gunsten ausgegangen?Faritan hat geschrieben:kann da auch ein Lied davon singen...
- Donttouchmybike
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 108
- Registriert: 06.05.15 - 07:11
- Motorrad: Nuda R _ FZR_VTR_EXC
- Wohnort: Igel
- Kontaktdaten:
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Ich gebe dir absolut Recht - am besten getrennt von dem Rest. Deshalb habe ich nur meinen Rechtschutz bei dem ADAC. Wenn man "Versicherung x" braucht um gegen "Versicherung x" zu klagen, kann das meiner Meinung nach schon nichts werden.Firebeast hat geschrieben:Jou, kann auch bestätigen, dass die Rechtsschutzversicherung die wichtigste ist. Du kannst 100% im Recht sein, ohne Anwalt nutzt es dir nichts.
Ich habe die Sache auch schon als Anlass genommen meinen Rechtschutz noch auf andere Bereiche auszuweiten ...
PS: Wenn die Versicherungen ihren Job richtig machen würden, müssten sie nicht damit werben ihn richtig zu machen (Weisheit meiner Großmutter: Werbung bracht es nur, wenn es nicht gut genug ist um sich selbst zu verkaufen!).

-
- HVA-Neuling
- Beiträge: 42
- Registriert: 26.12.18 - 13:22
- Motorrad: 701 SM
- Wohnort: Schleswig Holstein
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
Das war richtig guter Kopfsteinpflaster deswegen waren da 50km. Er fuhr mit 20kmh
1. hätte ich nicht überholen müssen
2. hätte ich damit rechnen müssen das er auf die Gegenfahrbahn kommen kann

Gesendet von iPhone mit Tapatalk
1. hätte ich nicht überholen müssen
2. hätte ich damit rechnen müssen das er auf die Gegenfahrbahn kommen kann

Gesendet von iPhone mit Tapatalk



-
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 140
- Registriert: 19.09.13 - 07:03
- Motorrad: Nuda 900
Re: Unrechtmäßiger Vorwurf durch KFZ-Versicherung
DA bin ich zum Glück wohl einer der wenigen die positive Erfahrungen gemacht haben,
Mir fuhr ein Auto vor die Nase aus der Seitenstr.auf eine Bundesstr.
Ich hatte offene Tibiafraktur und Moppedtotalschaden.
Der Sachschaden wurde dank Anwalt innerhalb von 10 TAge geregelt und bezahlt incl. Schutzkleidung,
Der Personenschaden gab erstmal Vorsch, auf Schmerzensgeld und endgültig beendet nach ca 3 Jahren und der 2. OP.
Also soweit war es bei mir gut.( Polizei, Zeugen usw, waren vor Ort)
VG
Stefan
p.s. rechtlicher BEistand hilft da wohl wirklich
Mir fuhr ein Auto vor die Nase aus der Seitenstr.auf eine Bundesstr.
Ich hatte offene Tibiafraktur und Moppedtotalschaden.
Der Sachschaden wurde dank Anwalt innerhalb von 10 TAge geregelt und bezahlt incl. Schutzkleidung,
Der Personenschaden gab erstmal Vorsch, auf Schmerzensgeld und endgültig beendet nach ca 3 Jahren und der 2. OP.
Also soweit war es bei mir gut.( Polizei, Zeugen usw, waren vor Ort)
VG
Stefan
p.s. rechtlicher BEistand hilft da wohl wirklich