Diesen text habe ich dazu im Netz gefunden:(ACHTUNG: unter Vorbehalt, da nicht geprüft)
Quelle: BVMI
6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
An der 1290 SDR z.B. sitzt der seitliche Rückstrahler nicht auf der Gabel sondern am vorderen Schutzblechhalter und zeigt in Richtung 10:00 Uhr.
An meiner 701 SM habe ich die seitlichen Rückstrahler vorsichtig von der Gabel entfernt, die Rückseiten glatt geschliffen und auf den Motorschutz geklebt.
Das müsste theoretisch gesetzeskonform sein und sieht so aus:

L.G.
Frank