Abend...
Also ich will meine txc im fruehjarh anmelden...
Nun haben mir schon n der haendler und der typ von enduro store geaagt, das die auch ohne blinker fahren.
So, nu kenn ich das auch von den simson mopeds von frueher, das die auch ohne blinker fahren koennen und es auch tun.
Wie verhaellt sich das nun bei so einer txc? Muss ich jeztz bljmker razaubern und eben blikgeber und den ganzen plunder oder fuehrt auch so n weg zum tuev?
Blinker (verunsichert)
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Blinker (verunsichert)
(Verkauft) WRE 125 Bj. 95-97???
(Verkauft) WR 360 Bj. 95 neuaufbau und umbau auf 2005
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Re: Blinker (verunsichert)
über 50 ccm oder kmh iwi so war das... aber wenn bauartbedingt blinker vorgesehen sin müssen welche dran...
[img]http://files.homepagemodules.de/b516784/pictures_u28_113c0e.gif[/img]
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Re: Blinker (verunsichert)
Und werksseitig sind mit sicherheit keibe vorgesehen
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Re: Blinker (verunsichert)
Abend,
Wenn die Kiste kein Leichtkraftrad, Kleinkraftrad oder Fahrrad mit Hilfsmotor ist, muss Du Blinker laut StVZO§54 anbauen...
StVZO §54 Abs.4.2 an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein...
Gruß
Wenn die Kiste kein Leichtkraftrad, Kleinkraftrad oder Fahrrad mit Hilfsmotor ist, muss Du Blinker laut StVZO§54 anbauen...
StVZO §54 Abs.4.2 an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein...
Gruß

Gruß iHQ
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Re: Blinker (verunsichert)
Ok alles klar..also blinker ran und fertig..
Daaaaanke :)
Daaaaanke :)
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