Orlando41 hat geschrieben:Legal sollte es eigentlich auch bei mir sein, aber habe den Topf fuer 150 Oecken geschossen, da konnte ich nicht nein sagen. Was passiert eigentlich wenn ich angehalten werde, gibt es ein Bussgeld oder auch Punkte???
In Deutschland ist es so geregelt, dass durch das anbringen einer Auspuffanlage welche keine Zulassung besitzt (eNummer,ABE,Einzelabnahme etc...) die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Das erlöschen bringt dir 50€ und 3 Punkte sowie nen Mängelschein und vorführen! Wenn der Beamte gut drauf is kannst du weiter bis nach Hause fahren und umgehend umbauen. Wenn er nen schlechten Tag hat wird die Karre vor Ort still gelegt und du kannst schieben, abschleppen oder sonstwas! <-- Das passiert im besten Fall!
Im schlimmsten Fall werfen sie dir Täuschung vor und die Anlage wird beschlagnahmt. Diese kommt dann auf einen Geräuschmessstand um die tatsächliche Lautstärke zu messen. Danach Anzeige und pi pa po.....
Die Geräuschmessung schlägt dann mit locker 500-600€ zu buche + Bearbeitung und dem mist drum rum :)
Ich will hier niemanden anstiften zu irgendwas aber soweit ich weis können die vor Ort eh nich 100% prüfen ob die eNummer zu genau diesem Modell gehört. Sprich wenn du nen Pot für die 610er BJ 04 und den an deine 08er bastelst und das Prüfzeichen drauf ist haste eigentlich in der regel ruhe. Da die in ihrem System nur sehen Husky 610.....bla
Und da der Tüv da selber nichmal richtig durchsieht....
Die eNummer is ja sowas wie ne allgemeine Erlaubnis das dieses Teil den Euro Richtlinien entspricht. Welche Spezifikation der Hersteller da hat is meist sowas von unverständlich.....
Bei meiner 125er und dem GIA ESD stand im beiheft nur WRE drin.....ich hatte aber eine SMS! Das das das gleiche ist, steht ja außer Frage dennoch komisch oder?! :)
versuch es doch einfach mal hiermit:
http://www.motobike-schmidt.de/shop/ind ... qvarna-610
Fehlender Hubraum wird durch Wahnsinn ersetzt...
Mein großer Penis wird durch mein Kleinwagen kompensiert!