
Lg
Moderator: Moderatoren
dr.-hasenbein hat geschrieben:Kick mal in 350ccm rein und danach mal in den 610er Hubraum
Der 610er bollert auch überzeugender wie "der kleine"...
Der 350er hat keinen 40er Dello drauf (oder entsprechend anderes Modell)
Dürfte doch aber nicht unmachbar sein den 610er einzutragen...
Sehe ich auch so....dr.-hasenbein hat geschrieben:Kick mal in 350ccm rein und danach mal in den 610er Hubraum
Der 610er bollert auch überzeugender wie "der kleine"...
hehehe das stimmt....wo's denn da der E-start....?????Jockel hat geschrieben: @Daniel
Mann sieht von aussen schon das der Zylinder bei der 350ziger kleiner ist. Aber wo sieht der TüVler den Vergleich. Ist oft mehr mit staunen oder glugscheißen beschäftig.
Grundsätzlich ist der Halter prüf - und meldepflichtig. Nicht der Tüvler ist verpflichtet etwas zu merken. Er muss davon ausgehen, dass sich das präsentierte Objekt im Originalzustand befindet und überprüft die korrekte Funktion desselben.Jockel hat geschrieben:Mann sieht von aussen schon das der Zylinder bei der 350ziger kleiner ist. Aber wo sieht der TüVler den Vergleich. Ist oft mehr mit staunen oder glugscheißen beschäftig.
Es ging ums merken nicht nach dem dürfen.sespri hat geschrieben:Ich sage immer wieder, den Tüv oder die Polizei bei einer Kontrolle zu bescheissen, ist unter dem gegebenen, üblichen Zeitdruck mitunter kein Problem und auch keine Heldentat.Jockel hat geschrieben:Mann sieht von aussen schon das der Zylinder bei der 350ziger kleiner ist. Aber wo sieht der TüVler den Vergleich. Ist oft mehr mit staunen oder glugscheißen beschäftig.
Wenn aber die Mühle nach einem Unfall u.U. von der Versicherung beschlagnahmt wird, dann, darauf kannst Du deinen A.....verwetten, dann hat der zuständige Fachmann alle, aber auch alle Zeit der Welt, die Kiste bis auf die letzte Unterlagscheibe zu zerlegen.....
Sespri