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Akra Anlage für 570 SMR

Verfasst: 12.01.11 - 20:31
von husky-dundee
Verkaufe meine Akra Anlage bei ebay.

Hier der Link.

Bei Fragen einfach PN

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :MESELX:IT

gruß

Verfasst: 16.01.11 - 12:36
von husky-dundee
und hoch!!!

E-Nummer

Verfasst: 17.01.11 - 11:33
von masterdave
hat das teil eine strassenzulassung (hab eigentlich gedacht nein, aber du schreibst, dass du 1000 km auf der strasse gespult hast)

thx
lg

Re: E-Nummer

Verfasst: 17.01.11 - 11:40
von am1990
masterdave hat geschrieben:hat das teil eine strassenzulassung (hab eigentlich gedacht nein, aber du schreibst, dass du 1000 km auf der strasse gespult hast)

thx
lg
eine strassenzulassung ist nicht zwingend notwendig um auf der strasse zu fahren ;-)

Verfasst: 17.01.11 - 12:24
von masterdave
naja, wenn du du dich im legalen bereich bewegen willst, brauchts in ö zumindest die e-nummer (über den eu-genehmigungswisch wird meist hinweggesehen).

Quelle:
http://www.salzburg.com/wiki/index.php? ... 10.29.2C_8

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

* die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
* die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
* der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
* Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.

lg

Verfasst: 17.01.11 - 12:38
von am1990
masterdave hat geschrieben:naja, wenn du du dich im legalen bereich bewegen willst, brauchts in ö zumindest die e-nummer (über den eu-genehmigungswisch wird meist hinweggesehen).

Quelle:
http://www.salzburg.com/wiki/index.php? ... 10.29.2C_8

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

* die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
* die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
* der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
* Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.

lg
ich weiss, nur intressiert dass nicht jeden fahrer so wie dich...
ich bin zum beispiel einer von denen, denen E Nummern, ABEs, Bewilligungen und der ganze schrott scheissegal sind...
und jetzt genug gespammt ;-)

Verfasst: 17.01.11 - 13:33
von masterdave
... naja, dann viel spass beim Nachhauseschieben, wenns amal so weit ist ;-)

Verfasst: 17.01.11 - 17:50
von husky-dundee
also ich bin tatsächlich ganz normal damit im öffentlichen Verkehr gefahren.
Ich gehör zu den, den dass sch.. egal ist.

Ob ihr es glaubt oder nicht, bin schon mal mit der Tröte aufgehalten worden. Haben es aber nicht geschnallt. Nicht jeder Grüne ist auf sowas geschult oder kennt sich aus.

Verfasst: 17.01.11 - 18:15
von Huskytuller
Nicht jeder Grüne ist auf sowas geschult oder kennt sich aus.
Net jeder Bulle is' a 'Oasch' ... :idea:

Verfasst: 17.01.11 - 19:23
von masterdave
mich habens mit meiner gsr 600 voriges jahr aufgehalten. die kipfn hab a scho gar keinen plan gehabt, haben aber leider alles fotografiert (umbau:blinker,topf,kzh,rasten,lenker etc.)und 1 monat später kam ein briefchen, dass ich bei der zulassungsstelle vorfahren muss - die penner.:bratz: :bratz:
war alles kein prob, da überall e-nummer - deshalb meine bedenken...