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Entdrosseln

Verfasst: 09.09.09 - 20:26
von knuddo
Hallo,
habe vor meine wre zu entrosseln, jetzt wollte ich euch noch mal fragen ob ihr wisst, ob man das selbst machen darf oder ob das eine werkstatt machen muss, also auf legalem weg so das es später im brief eingetragen werden kann.

Verfasst: 09.09.09 - 20:50
von acdc-rocker
Eingetragen werden kann alles bis 15PS, ganz offen kriegst du sie nicht eingetragen, egal welchen Schein du hast.
Hat nix mit Leistungsgewicht, sondern nur mit Abgas- und Lärmwerten zu tun.
Natürlich kann man das selber machen und dann zum TÜV fahren, wie gesagt bekommst du nur bis 15PS ("halb offen") eine Zulassung!

Verfasst: 09.09.09 - 20:55
von knuddo
also kann ich die drossel (bis 15ps) einfach rausmachen und zum tüv gehen und es eintragen lassen??
bist du dir 100%ig sicher?

Verfasst: 09.09.09 - 21:03
von strachholz93
hm, wieso sollte es eigentlich nich gehen, entdrosselt is eintdrollselt (eben nur halb offen) aber wenn du zu nem händler oder in ne werkstatt fährst wird es ja denk ich mal auch nich anders gemacht. weil die läuft ja gelich egal ob von nem profi gemacht oder von dir selber ;-)

Verfasst: 09.09.09 - 21:08
von knuddo
ja das stimmt schon nur der nachteil ist halt wenn ich sie zum händler bringe kostet es geld und wenn ich es selbst mache nicht, mh naja dann werde ich wohl mal beim tüv anrufen müssen und mich genau erkundigen, aber trotzdem danke

Verfasst: 09.09.09 - 21:12
von strachholz93
ich kann mir aber nich vorstellen das es illegal ist

Verfasst: 09.09.09 - 22:35
von fuXx
kalr kannst dus selber machen brauchst aber nen gutachten von husqvarna für die neuen daten (sprich lautstärke leistung drehzahl usw) und du musst dir den ausbau vonner werke bestätigen lassen bzw beim tüv vorweisen dass sie ordnungsgemäß entfernt wurde, kannst es ihm au zeigen oder so

Verfasst: 09.09.09 - 23:06
von strachholz93
fuXx hat geschrieben:kalr kannst dus selber machen brauchst aber nen gutachten von husqvarna für die neuen daten (sprich lautstärke leistung drehzahl usw) und du musst dir den ausbau vonner werke bestätigen lassen bzw beim tüv vorweisen dass sie ordnungsgemäß entfernt wurde, kannst es ihm au zeigen oder so
dann lass es lieber machen^^ weil sonst hast im nachhinen mehr scherereien

Verfasst: 10.09.09 - 15:00
von knuddo
ich hab jetzt mal bei TÜV angerufen, die haben mir gesagt das ich selbst machen darf, nur das problem ist halt das ich dem tüv beweisen muss das ich die drossel raus gebaut habe, das heißt so viel wie ich muss dort den krümmer abmachen und ihnen zeigen das die drossel draußen ist.
und man braucht das gutachten von der drosslung....

Verfasst: 10.09.09 - 15:44
von Master_of_Rolex
knuddo hat geschrieben:ich hab jetzt mal bei TÜV angerufen, die haben mir gesagt das ich selbst machen darf, nur das problem ist halt das ich dem tüv beweisen muss das ich die drossel raus gebaut habe, das heißt so viel wie ich muss dort den krümmer abmachen und ihnen zeigen das die drossel draußen ist.
und man braucht das gutachten von der drosslung....
Genau so siehts aus.
Hab meine damals auch selbst entdrosselt. Allerdings hat ihn das relativ wenig interessiert, ob die Drossel nun draußen ist oder nicht. Der hat das Gutachten angeschaut und es mir eingetragen ^^

Verfasst: 10.09.09 - 17:13
von knuddo
ja ich denke so werde ich es auch machen, drossel raus, zum tüv fahren und das gutachten vorlegen, und wenn er dann sehen will das ich sie rausgebaut habe, mach ich halt schnell den krümmer ab, ist ja keine große arbeit....

Verfasst: 11.09.09 - 12:27
von kamikazeracer
ich hab einfach die drossel raus, hab dem tüv menschen die COC papiere hingehalten, gsagt was i gmacht hab ... okok.. gfragt obs warm ist... a runde aufm hof gedreht... baasd ;-)