...leidiges thema aber mein führerschein verwirrt mich!
ich hoffe mich kann einer aufklären...
folgendes:
ich hab am 3.12.1988 geburtstag.
am 11.07.05 hab i mein A1 -also bis 125ccm führerschein gemacht.
nun das problem!
unter 4a steht auf meinem schein das "Ausstellungsdatum". das war am 25.04.07.
auf der rückseiten oben rechts steht 14.(10.) da drunter steht 16.05.07 und die übersetzung für 10. ist "Erteilungsdatum" .
kann mir mal einer sagen, von welchem datum ich ausgehen soll? also wo kommen 2 jahre drauf???
grüße und danke
frage wegen gedrosselt fahren...
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Das Ausstellungdatum (4a) ist das Datum, an dem dein Führerschein erstellt wurde (wahrscheinlich hast du da Autoführerschein angefangen).
Das Erteilungsdatum sagt, wann du die Fahrerlaubnis für die entspr. Klasse tatsächlich bekommen hast (bestandene Prüfung oder später der Erhalt des Führerscheins).
Bei mir ist das jedenfalls so.
Das Erteilungsdatum sagt, wann du die Fahrerlaubnis für die entspr. Klasse tatsächlich bekommen hast (bestandene Prüfung oder später der Erhalt des Führerscheins).
Bei mir ist das jedenfalls so.
Sicher nicht 16.07.05? Also 5 Tage, nachdem du die Prüfung bestanden hast? Hast du den Lappen ein paar Tage später erst bekommen?da drunter steht 16.05.07
Man lebt nur einmal, aber wenn man es richtig anstellt, ist einmal genug. (Joe E. Lewis)
Entscheidend ist das Erteilungsdatum der Klasse A. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Hast du später noch eine andere FE-Klasse erworben oder umschreiben lassen, stehen auf der Karte hinter der Klasse A zwei Daten. Das hinter dem großen Motorrad wäre dann der Tag, an dem die Einschränkung wegfällt. Steht dort aber nichts, ist dir die Klasse A mit Aushändigung des Führerscheines erteilt worden. D.h. das handgeschriebene Datum zählt. Das hat den Hintergrund, dass eine Fahrlaubnisklasse erst dann als erteilt gilt, wenn dir der Führerschein dazu ausgehändigt wurde (formgebundener Verwaltungsakt). Das Ausstellungsdatum des Dokuments ist dabei irrelevant.