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Gesetzes FRAGE
Verfasst: 04.03.09 - 14:34
von wilki
hier kommt mal wieder das thema Auspuff......
und zwar was kann erstens pasieren wenn ich A mit nem pott herumfahre ohne kat(gibts den von quad der ist anscheinend mit abe auch für baujahr 07) und B mit nem pott rumfahre wie mit dem leo vince x3 der so rein gar nicht´s hat
Re: Gesetzes FRAGE
Verfasst: 04.03.09 - 14:46
von dr.-hasenbein
wilki hat geschrieben:...was kann erstens pasieren wenn ich(...)
Oder:
glaube aber nicht das:
Tschausen !

Verfasst: 04.03.09 - 14:48
von wilki
ja ne.....
meinte versicherungsschutz.punkte und geldstrafe....
Verfasst: 04.03.09 - 14:50
von Sieger P
Würde mich auch interessieren.
Verfasst: 04.03.09 - 14:55
von hqv610
Ich zitiere mich mal selber
aus folgendem Thread:
GUGGST DU!
hqv610 hat geschrieben:Hallo,
also im Juni 2007! wurde eine Änderung der StvZo vorgenommen.
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurden die Strafen für "illegale, zu laute, nicht eingetragene, usw...." Abgasanlagen etwas gelockert.
Es erlischt nicht mehr zwingend die Betriebserlaubnis, wie es früher oft der Fall war. Den Behörden (Polizei, Ordnungsamt ...) wurde eingeräumt in "harmlosen" Fällen ein Bußgeld von 25 € zu verhängen.
In krassen Fällen wie vorsätzlich ausgeräumter ESD, Anlage ohne ABE/ EG-BE usw. ist es aber weiterhin üblich dir mindestens 50€ abzunehmen und dein Punktekonto in Flensburg zu füttern. Soweit ich weiß zählt auch ein entfernter dB-Killer zu Vorsatz ...
Ich glaube zeitgleich wurde eben der Bußgeldbetrag angehoben ab dem du automatisch mit Punkten zu rechnen hast. Waren es früher noch 40 € ist der Mindestbetrag von 50€ erforderlich um dich auch mit Punkten zu belasten.
Hier noch ne Info dazu.
MfG Chris
Ich hoffe das beantwortet eure Fragen
MfG
Chris
Verfasst: 04.03.09 - 14:55
von wilki
leute so kommen wir nicht weiter

Verfasst: 04.03.09 - 14:57
von hqv610
Verfasst: 04.03.09 - 14:59
von wilki
d.h ohne kat,bin ich ca 50 flocken los??
wird der endschalldämpfer wesentlich lauter ohne kat?
Verfasst: 04.03.09 - 15:01
von hqv610
Ich hoffe du kennst den Unterschied zwischen einem Kat und einem dB-Killer?
Verfasst: 04.03.09 - 15:02
von wilki
ja den kenn ich keine angst,hätt ja sein können dass der kat ein bisschen die lautstärke beeinflusst..
Verfasst: 04.03.09 - 15:06
von hqv610
Also beim originalen Pott (habs an meiner '06er SM 610 ausprobiert)
war die Lautstärke nach Entfernen des KATs spürbar lauter.
Ich habs mittlerweile wieder zurückgebaut (hab noch einen originalen Pott auftreiben können) weils schon etwas nervt.
-sowohl die Lautstärke, als auch zunehmende Kontrollen der Rennleitung-
Verfasst: 04.03.09 - 15:08
von wilki
genau dass meinte ich...hast aber was gemerkt vom durchzug??
Verfasst: 04.03.09 - 15:16
von hqv610
Ja, der Motor konnte nach entsprechend fetterer Bedüsung des Vergasers freier und leichter hochdrehen. Am Luftfilter hab ich allerdings nix geändert, ich denke das bringt dann auch nochmal minimale Verbesserung.
Die genaue Bedüsung hab ich aber grad nicht im Kopf, sorry
Verfasst: 04.03.09 - 15:36
von wilki
bedüsung bring mir eh nichts

hab die einspritzer
Verfasst: 04.03.09 - 16:16
von mimimimi
warum glaubst du eigentlich, dass du hier auf den cent genau die strafe erfährst?
Das wird dir niemand sagen können - ausser die bullen selber und selbst die handeln doch das ein oder andere mal arbiträr.
Das heisst du gibst dich mit den dem theoretischen strafumfang zufrieden oder du probierst es einfach aus.
Verfasst: 04.03.09 - 16:33
von wilki
wenn du genau liest,dann merkst das ich nicht wissen wollte wie viel cent ich zahlen muss.mir gehts einfach nur darum was es für konzquezen geben kann wenn ich eben mit nem pott erwischt werde der weder kat noch ABE-EG hat und wie hoch das strafmaß im extremsten fall aussehen kann

Verfasst: 04.03.09 - 16:34
von mimimimi
Und das wurde dir schon längst beantwortet.
ausserdem kann dir das hier - wie ich bereits sagte - niemand sagen.
Es ist ein unterschied ob routinekontrolle...ob du gerade ne oma überfahren hast oder frontal mit nem anderen auto zusammengeknallt bist. Es gibt nunmal keine tabelle wo steht:
Leo vince 50% illegal weil xy entfernt und das modifiziert : kostet bei nem gemeinen polizisten 85 euro und 3 punkte...
Verfasst: 04.03.09 - 17:03
von wilki
ich weiß nicht ob du lesen kannst

aber als du deinem senf dazu gegeben hast war das thema schon längst vom tisch

und es ging um lautstärke durchzug und bedüsung aber anscheinend war dir einfach nur langweilig
Verfasst: 05.04.09 - 18:59
von Blaues-Oktagon
Hab mir das jetzt alles mal gemütlich durchgelesen...
Um eine einfache Antwort zu erstellen:
Es ist erlaubt, eine Nachrüstanlage zu verbauen, die im Gegensatz zur Original-Anlage keinen KAT hat, wenn diese ein E-Prüfzeichen hat (und für das Mopped gedacht ist, an der sie dran ist) *g*.
Bei der 2006er gibts hier z.B. eine von Quadt, GPR etc...
Für die I.E. weiß ich es nicht!
Mit der LEo-Vince oder der Akra, die ja garnix haben, bist auf jeden Fall mit Punkten dabei!
Aber auch die Nachrüstanlagen haben einen fiesen Beigeschmack:
Wenn diese deutlich lauter sind als die Serienanlage, kann auch diese "beanstandet" werden.
Ohne DB-Killer sind aber auch diese Anlagen auf garkeinen Fall erlaubt!

Verfasst: 05.04.09 - 19:12
von HQV
Blaues-Oktagon hat geschrieben:
Es ist erlaubt, eine Nachrüstanlage zu verbauen, die im Gegensatz zur Original-Anlage keinen KAT hat, wenn diese ein E-Prüfzeichen hat (und für das Mopped gedacht ist, an der sie dran ist) *g*.
und wie soll man dann durch die nächste abgasuntersuchung kommen?