Gesetzes FRAGE
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Gesetzes FRAGE
hier kommt mal wieder das thema Auspuff......
und zwar was kann erstens pasieren wenn ich A mit nem pott herumfahre ohne kat(gibts den von quad der ist anscheinend mit abe auch für baujahr 07) und B mit nem pott rumfahre wie mit dem leo vince x3 der so rein gar nicht´s hat
und zwar was kann erstens pasieren wenn ich A mit nem pott herumfahre ohne kat(gibts den von quad der ist anscheinend mit abe auch für baujahr 07) und B mit nem pott rumfahre wie mit dem leo vince x3 der so rein gar nicht´s hat
- dr.-hasenbein
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Re: Gesetzes FRAGE
wilki hat geschrieben:...was kann erstens pasieren wenn ich(...)

Oder:

glaube aber nicht das:

Tschausen !

Zuletzt geändert von dr.-hasenbein am 04.03.09 - 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
Ich zitiere mich mal selber
aus folgendem Thread: GUGGST DU!
MfG
Chris
aus folgendem Thread: GUGGST DU!
Ich hoffe das beantwortet eure Fragenhqv610 hat geschrieben:Hallo,
also im Juni 2007! wurde eine Änderung der StvZo vorgenommen.
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurden die Strafen für "illegale, zu laute, nicht eingetragene, usw...." Abgasanlagen etwas gelockert.
Es erlischt nicht mehr zwingend die Betriebserlaubnis, wie es früher oft der Fall war. Den Behörden (Polizei, Ordnungsamt ...) wurde eingeräumt in "harmlosen" Fällen ein Bußgeld von 25 € zu verhängen.
In krassen Fällen wie vorsätzlich ausgeräumter ESD, Anlage ohne ABE/ EG-BE usw. ist es aber weiterhin üblich dir mindestens 50€ abzunehmen und dein Punktekonto in Flensburg zu füttern. Soweit ich weiß zählt auch ein entfernter dB-Killer zu Vorsatz ...![]()
Ich glaube zeitgleich wurde eben der Bußgeldbetrag angehoben ab dem du automatisch mit Punkten zu rechnen hast. Waren es früher noch 40 € ist der Mindestbetrag von 50€ erforderlich um dich auch mit Punkten zu belasten.
Hier noch ne Info dazu.
MfG Chris
MfG
Chris
Zuletzt geändert von hqv610 am 04.03.09 - 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
iɯnɹ ɥɔsIɐɟ ʇs! ɹnʇɐuɓ!S əu!əɯ ʻəɟlǃH
Also beim originalen Pott (habs an meiner '06er SM 610 ausprobiert)
war die Lautstärke nach Entfernen des KATs spürbar lauter.
Ich habs mittlerweile wieder zurückgebaut (hab noch einen originalen Pott auftreiben können) weils schon etwas nervt.
-sowohl die Lautstärke, als auch zunehmende Kontrollen der Rennleitung-
war die Lautstärke nach Entfernen des KATs spürbar lauter.
Ich habs mittlerweile wieder zurückgebaut (hab noch einen originalen Pott auftreiben können) weils schon etwas nervt.
-sowohl die Lautstärke, als auch zunehmende Kontrollen der Rennleitung-
warum glaubst du eigentlich, dass du hier auf den cent genau die strafe erfährst?
Das wird dir niemand sagen können - ausser die bullen selber und selbst die handeln doch das ein oder andere mal arbiträr.
Das heisst du gibst dich mit den dem theoretischen strafumfang zufrieden oder du probierst es einfach aus.
Das wird dir niemand sagen können - ausser die bullen selber und selbst die handeln doch das ein oder andere mal arbiträr.
Das heisst du gibst dich mit den dem theoretischen strafumfang zufrieden oder du probierst es einfach aus.
Und das wurde dir schon längst beantwortet.
ausserdem kann dir das hier - wie ich bereits sagte - niemand sagen.
Es ist ein unterschied ob routinekontrolle...ob du gerade ne oma überfahren hast oder frontal mit nem anderen auto zusammengeknallt bist. Es gibt nunmal keine tabelle wo steht:
Leo vince 50% illegal weil xy entfernt und das modifiziert : kostet bei nem gemeinen polizisten 85 euro und 3 punkte...
ausserdem kann dir das hier - wie ich bereits sagte - niemand sagen.
Es ist ein unterschied ob routinekontrolle...ob du gerade ne oma überfahren hast oder frontal mit nem anderen auto zusammengeknallt bist. Es gibt nunmal keine tabelle wo steht:
Leo vince 50% illegal weil xy entfernt und das modifiziert : kostet bei nem gemeinen polizisten 85 euro und 3 punkte...
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Hab mir das jetzt alles mal gemütlich durchgelesen...
Um eine einfache Antwort zu erstellen:
Es ist erlaubt, eine Nachrüstanlage zu verbauen, die im Gegensatz zur Original-Anlage keinen KAT hat, wenn diese ein E-Prüfzeichen hat (und für das Mopped gedacht ist, an der sie dran ist) *g*.
Bei der 2006er gibts hier z.B. eine von Quadt, GPR etc...
Für die I.E. weiß ich es nicht!
Mit der LEo-Vince oder der Akra, die ja garnix haben, bist auf jeden Fall mit Punkten dabei!
Aber auch die Nachrüstanlagen haben einen fiesen Beigeschmack:
Wenn diese deutlich lauter sind als die Serienanlage, kann auch diese "beanstandet" werden.
Ohne DB-Killer sind aber auch diese Anlagen auf garkeinen Fall erlaubt!

Um eine einfache Antwort zu erstellen:

Es ist erlaubt, eine Nachrüstanlage zu verbauen, die im Gegensatz zur Original-Anlage keinen KAT hat, wenn diese ein E-Prüfzeichen hat (und für das Mopped gedacht ist, an der sie dran ist) *g*.
Bei der 2006er gibts hier z.B. eine von Quadt, GPR etc...
Für die I.E. weiß ich es nicht!

Mit der LEo-Vince oder der Akra, die ja garnix haben, bist auf jeden Fall mit Punkten dabei!

Aber auch die Nachrüstanlagen haben einen fiesen Beigeschmack:
Wenn diese deutlich lauter sind als die Serienanlage, kann auch diese "beanstandet" werden.

Ohne DB-Killer sind aber auch diese Anlagen auf garkeinen Fall erlaubt!

und wie soll man dann durch die nächste abgasuntersuchung kommen?Blaues-Oktagon hat geschrieben: Es ist erlaubt, eine Nachrüstanlage zu verbauen, die im Gegensatz zur Original-Anlage keinen KAT hat, wenn diese ein E-Prüfzeichen hat (und für das Mopped gedacht ist, an der sie dran ist) *g*.
Hör´ auf deinen Herzschlag, und du hörst Husqvarna!