Zulassungsbescheinigung Teil 1 ??? Reifen ???

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clausde
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Zulassungsbescheinigung Teil 1 ??? Reifen ???

Beitrag von clausde »

Hilfe: ich möchte gerne einen 160iger Hinterreifen (auch wenn alle sagen "brauchst du nicht" habe immer einen gefahren und komme besser klar damit !!!)

so

Ich hatte vom Händler einen alten deutschen Brief bekommen SM610 Bj. 2006 NAGELNEU dort sind eingetragen ein 150 und ein 160/60-17
OHNE Markenbindung !!!

Beim Anmelden wurde der Brief ungültig gestempelt und es wurden mir der bekloppte Teil 1 und 2 Zulassungsbescheinigung EU ausgehändigt.
In Teil 1 Stehen bekanntlich alle Daten so in Zeile 15.2 nur ein 150ger Reifen der 160iger nicht aufgeführt !!!
unter Zeile 22 steht Reifenfabrikastsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten ???
auf der Rückseite steht zu Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3 Andere als die angegebene Bereifung können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis / EG- Typgenemigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich.

so hat jemand ein Juristen Handbuch ?
und was für eine Betriebserlaubnis so was habe ich nicht ?
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Patronic
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Beitrag von Patronic »

mit Betriebserlaubnis ist dann höchstwahrscheinlich der alte brief gemeint.
Steht der 160er denn in der Zulassungsbescheinigung Teil2?
FiDelity
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Beitrag von FiDelity »

Also ich hab auch mal ne Frage .
Ich hab nur ne Zulassungsbescheinigung Teil 1 (und halt ne betriebserlaubnis da 125er).
In der Zulassungsbescheinigung steht unter 15.1 und 15.2 dass ich einen Reifen von den Maßen: 120/70-17 (58H) und einen 160/60-17 (68H) draufmachen kann.Unten ist aber eingetragen: 110/70-17 und 150/60-17.
Dies entspricht also den Reifen, die ich gerade drauf habe.
Jetzt würde ich gerne, da ich einen Neuen brauche, einen 160er draufmachen.Kann ich den dann einfach draufziehen oder muss ich das jetzt extra umtragen lassen?
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Huskytuller
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Beitrag von Huskytuller »

Einfach aufzieh'n* un' gut is's ... :biker:

* deswegen stehen sie doch auch drin : Wahlweise jene Größe oder eben die andere ...


Gruß Huskytuller :rh:
In the beginning Man created God. And in the image of Man created he him ...
Freudi

Beitrag von Freudi »

Das gleiche habe ich auch, in der Herstellerbescheinigung von MV Agusta stehen der 150er sowie der 160er drin.

Beim anmelden wurde mir auch der neue Brief überreicht und in dem steht wie im Schein nur der 150er drin.

Aber was ich fahren darf weiss ich ned genau
look1976
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Beitrag von look1976 »

Also ich hatte das Problem bei meiner Freundin! Die Fährt ne 640 LC4 und hat den 160/60 17 drauf! Im schein steht aber nur der 150/60 17. Da hab ich beim Händler angerufen und gefragt, ob die Dinger jetzt schon mit ner nicht zugelassenen Grösse ausgeliefert werden!? :shock: 8-) --> der meinte, nach den neuen EU Bestimmungen wird nur noch die kleinste Grösse eingetragen.
Und noch eine Neuigkeit (für mich), er sagte, dass es laut neuen EU Richtlinien keine Fabrikatsbindung mehr gibt, außer diese sei explizit vermerkt! Sogar Mischbereifung Profil und Hersteller soll jetzt gehen!?
(Aussage KTM - Händler)
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Freudi

Beitrag von Freudi »

Hmm, seit wann hoert man auf KTM Händler *scherz*
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Kampfzwerg
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Beitrag von Kampfzwerg »

Das mit der mischbereifung habe ich aber auch von meinem Husky Händler gehört. Kann mit meiner 610'er Bj.06 auch alles fahren was ich will was in der dimension passt.

Gruß Flo
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