Habe heute die neue "Motorrad durchgeblättert.S8 ein Urtreil des Landgericht Frankfurt. Ein Motorradfahrer hatte auf Schadenersatz geklagt nachdem er mit einem Radfahrer kollidiert war der plötzlich aus einem Waldweg kam. Laut Urteil müsse ein Verkehrsteilnehmer in einem Ausflugsgebiet immer mit plötzlich auftretenden Radfahrern rechnen.

Das Risiko beim Motorrad fahren sei ungleich höher als beim Autofahren. Diese Betriebsgefahr lasse sich daher grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen. Unfallfolgen würden schon desshalb ganz bewusst in Kauf genommen werden und dürften daher ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden



Plane ich also jeden Tag den Suicid wenn ich aufs Mopped steige?? die haben doch langsam echt nKnall in diesem Doofland hier.