War mal neugierig und hab mich beim ADAC informiert.
Hier die Antwort:
"Stillgelegte Fahrzeuge können ab 1.3.2007 einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. Nach bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten. Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen."
Juhu! Dann werd ich mein Ross wohl Diesjahr straßenatuglich machen!
Zum Thema "Vollabnahme" 2007
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Zum Thema "Vollabnahme" 2007
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Re: Zum Thema "Vollabnahme" 2007
"Ja ist denn heut' schon Weihnachten ?"
Scherz beiseite, wirklich 'ne super Nachricht !
Gibt's noch mehr davon ? ???
Die EU-Richtlinien haben auch Ihre guten Seiten .... 8)
Gruß Huskytuller ::)
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Re: Zum Thema "Vollabnahme" 2007
Soll nur für Fahrzeuge gelten, die nach dem genannten Datum abgemeldet wurden.
Also nicht die, welche schon vorher eine Vollabnahme brauchten.
Scheiß Deutschland, wie immer.
Also nicht die, welche schon vorher eine Vollabnahme brauchten.
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Ihr lacht über mich, weil ich anders bin,
ich lache über Euch, weil Ihr alle gleich seid.
Asphalt ist ein Gefängnis für fehlkonstruierte Fahrzeuge !
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Re: Zum Thema "Vollabnahme" 2007
Antwort des ADAC darauf :
"Sehr geehrter Herr ****,
die Neuregelung gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1.3.2007 wieder zugelassen werden. Es spielt keine Rolle wann das Fahrzeug stillgelegt wurde."
"Sehr geehrter Herr ****,
die Neuregelung gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1.3.2007 wieder zugelassen werden. Es spielt keine Rolle wann das Fahrzeug stillgelegt wurde."
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Re: Zum Thema "Vollabnahme" 2007
Na also ..... Weihnachten !!!!! ;D ;D ;D
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Re: Zum Thema "Vollabnahme" 2007
Das wäre erstens Hammergeil und zweitens der Beweis, das mein Händler falsch informiert war. ;D
Ich hätte nämlich sonst 4 (!) Neuabnahmen
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