Irreführung?
Moderator: Moderatoren
Irreführung?
Mal ne Frage...
Hier im Forum wird ja oft über offene/gedrosselte Leistung, Leistungsgewicht etc. und, berechtigterweise, auch über damit mögliche Versicherungstechnische Konsequenzen im Strassenverkehr diskutiert.
Gleichzeitig wird in Zeitschriften wie der "Drift" ( die meiner Meinung nach langsam aber sicher zu einem Ramschblatt mutiert) ganz offensichtlich der interessierten Kundschaft suggeriert, dass die Mühlen alle offen zugelassen sind????
Anderst kann ich das nicht verstehen, z.B.
Husabergtest Ausgabe Nr.5, Seite 47, Spalte Modellvielfalt steht am Schluss, dass für den Strasseneinsatz (!) das Leistungmonster 650e zu empfehlen ist.
Auch am Schluss unter Fazit steht, dass mit dieser Leistung die 650e die ungekrönte Königin der Landstrasse (!) ist.
Das ist doch Irreführung des Kunden..... >:( >:( >:(
Ich stell mir folgendes vor:
Der interessierte Kunde liest den Test, wow, das ist mein Motorrad.
Er beim Händler, "stimmt das, 62.6PS?" Ja,ja, voll krass, die Maschine.
Auf der Homepage steht auch nichts über die Motorleistung. Er denkt sich, wird schon so sein, kauft sich das Ding und fährt unwissendlich illegal herum????
Wie wird das vom Gesetz bei euch geregelt? Irgendwie muss die Werbung und so ein Test auch verbindlich sein, sonst kann man bald alles in die Tonne kippen.
Sespri
Hier im Forum wird ja oft über offene/gedrosselte Leistung, Leistungsgewicht etc. und, berechtigterweise, auch über damit mögliche Versicherungstechnische Konsequenzen im Strassenverkehr diskutiert.
Gleichzeitig wird in Zeitschriften wie der "Drift" ( die meiner Meinung nach langsam aber sicher zu einem Ramschblatt mutiert) ganz offensichtlich der interessierten Kundschaft suggeriert, dass die Mühlen alle offen zugelassen sind????
Anderst kann ich das nicht verstehen, z.B.
Husabergtest Ausgabe Nr.5, Seite 47, Spalte Modellvielfalt steht am Schluss, dass für den Strasseneinsatz (!) das Leistungmonster 650e zu empfehlen ist.
Auch am Schluss unter Fazit steht, dass mit dieser Leistung die 650e die ungekrönte Königin der Landstrasse (!) ist.
Das ist doch Irreführung des Kunden..... >:( >:( >:(
Ich stell mir folgendes vor:
Der interessierte Kunde liest den Test, wow, das ist mein Motorrad.
Er beim Händler, "stimmt das, 62.6PS?" Ja,ja, voll krass, die Maschine.
Auf der Homepage steht auch nichts über die Motorleistung. Er denkt sich, wird schon so sein, kauft sich das Ding und fährt unwissendlich illegal herum????
Wie wird das vom Gesetz bei euch geregelt? Irgendwie muss die Werbung und so ein Test auch verbindlich sein, sonst kann man bald alles in die Tonne kippen.
Sespri
- HanfMaulwurf
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- Wohnort: 74343 Sachsenheim
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Re: Irreführung?
bin ich deiner meinung....
leider schützt unwissenheit nicht vor strafe :-/
leider schützt unwissenheit nicht vor strafe :-/
- Beediegonzales
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 133
- Registriert: 30.05.06 - 16:33
- Wohnort: 48268 Greven
Re: Irreführung?
Tach,meines Wissens gibt es die 650 mit vollem Dampf
eingetragen vom Händler !!!!!!!
Gruss Olaf
eingetragen vom Händler !!!!!!!
Gruss Olaf
gruss Olaf
god bless you
god bless you
Re: Irreführung?
@Beediegonzales
Das musste ich auch schon mit Erstaunen feststellen, dass sich bei euch der Händler über die Importeursdaten hinwegsetzen kann 8) 8) 8)
Ob das einer gründlichen, rechtlichen Prüfung standhalten würde, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe die Berg nur als Beispiel genommen. Du kannst bald alle Moppeds im Heft zitieren, da kracht es nur so von Leistung.
Wenn ja alles so legal ist, wieso gibts dann all die Fragen bezüglich offen/gedrosselt wie ich schon Anfangs erwähnt habe 8) 8) 8) 8)?
Sespri
Das musste ich auch schon mit Erstaunen feststellen, dass sich bei euch der Händler über die Importeursdaten hinwegsetzen kann 8) 8) 8)
Ob das einer gründlichen, rechtlichen Prüfung standhalten würde, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe die Berg nur als Beispiel genommen. Du kannst bald alle Moppeds im Heft zitieren, da kracht es nur so von Leistung.
Wenn ja alles so legal ist, wieso gibts dann all die Fragen bezüglich offen/gedrosselt wie ich schon Anfangs erwähnt habe 8) 8) 8) 8)?
Sespri
- Beediegonzales
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- Beiträge: 133
- Registriert: 30.05.06 - 16:33
- Wohnort: 48268 Greven
Re: Irreführung?
Tja,das kann ich Dir auch nicht beantworten !!!
Ich habe bislang und derzeit auch alle Enduros offen
eingetragen bekommen oder gehabt !!!! Wie schon geschrieben,ist meine WR360 auch mit 45kw eingetragen,von daher ist es für mich zumindest kein Problem !!!!!!!!!
Die Bergdaten habe ich die Tage mal in nem Schmierblatt gelesen,gibts dann vom Händler auch offen eingetragen,frag mich nicht warum 8) 8) 8) 8) 8)
Gruss Olaf
Ich habe bislang und derzeit auch alle Enduros offen
eingetragen bekommen oder gehabt !!!! Wie schon geschrieben,ist meine WR360 auch mit 45kw eingetragen,von daher ist es für mich zumindest kein Problem !!!!!!!!!
Die Bergdaten habe ich die Tage mal in nem Schmierblatt gelesen,gibts dann vom Händler auch offen eingetragen,frag mich nicht warum 8) 8) 8) 8) 8)
Gruss Olaf
gruss Olaf
god bless you
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Re: Irreführung?
Hi,
meines Wissens gibt es in DE zwei Möglichkeiten,
offene Leistung eingetragen zu bekommen.
1. Man hat evtl. die Gelegenheit, vom Importeur ein
Mustergutachten zu bekommen, dass für alle Fz.
eines Typs gilt.
Mit diesem Gutachten und einer Bescheinigung
vom Fachhändler über den fachgerechten Umbau
besteht die Möglichkeit, beim TÜV die offene
Leistung eingetragen zu bekommen.
2. Man lässt beim TÜV eine kostspielige Einzelabnahme
machen, und erhält evtl. auf Grund des Gutachtens
von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis,
die nur für dieses eine Fz gilt.
In DE verfallen z.B. die Papiere nach Überschreitung
einer gewissen Stilllegungszeit.
Mein Möpi hat beim Vorbesitzer auf Grund zu
langer Stilllegung auf diesem Wege neue Fz-Papiere
erhalten.
:( Schade, dass der Rumpie in letzter Zeit so wenig
online ist, der könnte evtl. genaueres zu diesem Thema posten. ;)
Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege. ;)
meines Wissens gibt es in DE zwei Möglichkeiten,
offene Leistung eingetragen zu bekommen.
1. Man hat evtl. die Gelegenheit, vom Importeur ein
Mustergutachten zu bekommen, dass für alle Fz.
eines Typs gilt.
Mit diesem Gutachten und einer Bescheinigung
vom Fachhändler über den fachgerechten Umbau
besteht die Möglichkeit, beim TÜV die offene
Leistung eingetragen zu bekommen.
2. Man lässt beim TÜV eine kostspielige Einzelabnahme
machen, und erhält evtl. auf Grund des Gutachtens
von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis,
die nur für dieses eine Fz gilt.
In DE verfallen z.B. die Papiere nach Überschreitung
einer gewissen Stilllegungszeit.
Mein Möpi hat beim Vorbesitzer auf Grund zu
langer Stilllegung auf diesem Wege neue Fz-Papiere
erhalten.
:( Schade, dass der Rumpie in letzter Zeit so wenig
online ist, der könnte evtl. genaueres zu diesem Thema posten. ;)
Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege. ;)
[size=84][b]Gruss, Bole B.[/size] [size=75](z.Zt. leider immer noch Husky-loser Hintergrund-Mitleser)[/b][/size]
[size=75]Man muss den Table halt so springen, wie man ihn unter die Räder kriegt, und dann hoffen, dass die Landung gut geht![/size]
[size=75]Man muss den Table halt so springen, wie man ihn unter die Räder kriegt, und dann hoffen, dass die Landung gut geht![/size]
- Huskybrenner
- ...playin' different!
- Beiträge: 5388
- Registriert: 30.01.02 - 10:42
Re: Irreführung?
Siehe den Vergleich in der neuen "Enduro".
TE gegen LC4.
Die Leistung der KTM wird gelobt und positiv bewertet.
Leider ist die illegal im Vergleich zur Husky.
Sauerrei.
Dann hätte man die LC4 gedrosselt fahren müssen, wo sie kläglich versagt hätte.
TE gegen LC4.
Die Leistung der KTM wird gelobt und positiv bewertet.
Leider ist die illegal im Vergleich zur Husky.
Sauerrei.
Dann hätte man die LC4 gedrosselt fahren müssen, wo sie kläglich versagt hätte.
Ihr lacht über mich, weil ich anders bin,
ich lache über Euch, weil Ihr alle gleich seid.
Asphalt ist ein Gefängnis für fehlkonstruierte Fahrzeuge !
ich lache über Euch, weil Ihr alle gleich seid.
Asphalt ist ein Gefängnis für fehlkonstruierte Fahrzeuge !
Re: Irreführung?
Nach 18 Monaten Stilllegung muss man beim TÜV
eine Vollabnahme machen lassen.
Bis auf die Kosten ist alles gleich wie beim normalen TÜV Termin.
(Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das so genannte Vollgutachten)
Das mit der Eintragung der vollen Leistung ist eine
Sache für sich.
@Beediegonzales
Die WR 360 würdest du heute als Zweitakter wahrscheinlich auch nicht mehr offen eingetragen bekommen,weil du damit gegen die gültigen Normwerte wie Geräusch,Abgas usw.verstösst.
Im Endeffekt kommt es immer noch auf den Mann beim TÜV an......
eine Vollabnahme machen lassen.
Bis auf die Kosten ist alles gleich wie beim normalen TÜV Termin.
(Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das so genannte Vollgutachten)
Das mit der Eintragung der vollen Leistung ist eine
Sache für sich.
@Beediegonzales
Die WR 360 würdest du heute als Zweitakter wahrscheinlich auch nicht mehr offen eingetragen bekommen,weil du damit gegen die gültigen Normwerte wie Geräusch,Abgas usw.verstösst.
Im Endeffekt kommt es immer noch auf den Mann beim TÜV an......
WR 250 Bj.2000
Rechtschreibfehler sind im Text inklusive und dürfen behalten werden!
Rechtschreibfehler sind im Text inklusive und dürfen behalten werden!
- tuta2
- HVA-Brenner
- Beiträge: 437
- Registriert: 07.10.05 - 19:16
- Wohnort: 04451 Panitzsch
- Kontaktdaten:
Re: Irreführung?
Tach Sespri,
mit der Meinung zur DRIFT gebe ich dir komplett Recht.
Gruß Torsten
mit der Meinung zur DRIFT gebe ich dir komplett Recht.
Gruß Torsten
ehemals SMR510MY05
aktuell SMR510MY09
aktuell SMR510MY09