Kennzeichenhalter, Stvo-konform
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Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Hallo Leutz,
heute mal mit einer besonderen Frage:
Wie sieht euer Kennzeichenhalter aus um noch gesetzeskonform zu sein?
Ich spreche jetzt hier die Leute an die ihr Stollenbike auch auf der Straße ( hoffentlich legal) bewegen....
Habe mir da was aus Alu gezimmert da das original Plastikteil a) gebrochen war/ist, und b) grottenhässlich ausschaut. In der Hoffnung daß der TÜV damit gütlich einverstanden ist.....
Was meint ihr?
heute mal mit einer besonderen Frage:
Wie sieht euer Kennzeichenhalter aus um noch gesetzeskonform zu sein?
Ich spreche jetzt hier die Leute an die ihr Stollenbike auch auf der Straße ( hoffentlich legal) bewegen....
Habe mir da was aus Alu gezimmert da das original Plastikteil a) gebrochen war/ist, und b) grottenhässlich ausschaut. In der Hoffnung daß der TÜV damit gütlich einverstanden ist.....
Was meint ihr?
Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Sieht doch gut (TÜV konform) aus, wobei man den Winkel, auf den Bildern, nicht wirklich erkennt.
Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden: Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden.
Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden: Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden.
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- HVA-Driftkönig
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
KZH interessiert den TÜV nicht, solange der Winkel nicht zu extrem ist. Die 30° sind übrigens seit mehreren Jahren schon nicht mehr vorgeschrieben. Hält sich aber hartnäckig.
- silberruecken
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Moin,
in der Seitenansicht sieht es so aus, als ob deine Kennzeichnenleuchte dein Rücklicht verdeckt,
wenn dem so ist, wird dass bestmmt angesprochen.
greetz
silberruecken
in der Seitenansicht sieht es so aus, als ob deine Kennzeichnenleuchte dein Rücklicht verdeckt,
wenn dem so ist, wird dass bestmmt angesprochen.
greetz
silberruecken
Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Natürlich gelten die 30° Grad immer noch...nachzulesen in der "Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Abschnitt 2, § 10.6.2:stoppelhoppser hat geschrieben: ↑31.08.21 - 18:52 ... Die 30° sind übrigens seit mehreren Jahren schon nicht mehr vorgeschrieben. Hält sich aber hartnäckig.
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung.
Und in der genannten Richtlinie stehen die 30 Grad nun mal drin.
Da ist es auch egal, ob diese RiLi jetzt offiziell EU-weit gilt oder nicht.
Gruß
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- HVA-Driftkönig
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Und wenn du der EWG Richtlinie mal hinterher googlest, stellst du fest, dass die ausgelaufen ist. Es gibt eine Nachfolgeregelung, die ihre Nachfolge selbst regelt, was eigentlich schon fragwürdig ist, aber mit keinem Wort einen Kennzeichenwinkel erwähnt. Das war hier schonmal in einem anderen Thread Thema.
Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Das "auslaufen" einer Richtlinie heißt nicht, dass sie ungültig wird, sondern dass sie bis zum Datum des Auslaufens in nationales Recht umgewandelt sein muss. Sie bleibt weiterhin eine gültige Richtlinie!
Wird sie als Grundlage für nationales Recht "zitiert" (wie oben in der Zulassungsordnung) dann wird sie damit angewendet und fertig ist das Gesetz.
Vielleicht mal nicht nur googeln, sondern auch mal 'nen Rechtsexperten dazu befragen...
Wird sie als Grundlage für nationales Recht "zitiert" (wie oben in der Zulassungsordnung) dann wird sie damit angewendet und fertig ist das Gesetz.
Vielleicht mal nicht nur googeln, sondern auch mal 'nen Rechtsexperten dazu befragen...
Gruß
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- HVA-Neuling
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Hallole nochmals,
ich wollte hier jetzt keine Grundsatzdebatte lostreten, sondern viel mehr erreichen dass vlt. der ein' oder andere seine Konstruktion auch zeigt und man sich vlt. dadurch noch eine andere Idee einholt.
Nachdem ich schon mal von einer Streife darauf angesprochen wurde daß mein Blech ursprünglich zu 'flach' montiert war, habe ich mit einem ortsansässigen DEKRA-Prüfer, der übrigens selber mit einer BETA 300 sportlich unterwegs ist ( ), darüber gesprochen, und der hat es mir bestätigt daß es tatsächlich (damals) zu flach war. Daraufhin hab ich mir das hier einfallen lassen.
Tatsächlich wird im unbelasteten Zustand durch das Gehäuse der Beleuchtung das Rücklicht leicht verdeckt, was sich aber im Fahrbetrieb wieder relativiert da eingefedert......
Bin mal gespannt was dann die Herren/Frauen Ingeneure dazu im Juno sagen werden
ich wollte hier jetzt keine Grundsatzdebatte lostreten, sondern viel mehr erreichen dass vlt. der ein' oder andere seine Konstruktion auch zeigt und man sich vlt. dadurch noch eine andere Idee einholt.
Nachdem ich schon mal von einer Streife darauf angesprochen wurde daß mein Blech ursprünglich zu 'flach' montiert war, habe ich mit einem ortsansässigen DEKRA-Prüfer, der übrigens selber mit einer BETA 300 sportlich unterwegs ist ( ), darüber gesprochen, und der hat es mir bestätigt daß es tatsächlich (damals) zu flach war. Daraufhin hab ich mir das hier einfallen lassen.
Tatsächlich wird im unbelasteten Zustand durch das Gehäuse der Beleuchtung das Rücklicht leicht verdeckt, was sich aber im Fahrbetrieb wieder relativiert da eingefedert......
Bin mal gespannt was dann die Herren/Frauen Ingeneure dazu im Juno sagen werden
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- HVA-Driftkönig
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
lmgtfy....
ratter
ratter
rauch
bing
FZV §10 Abs. 6 Nr. 2:
Merkste selber oder?bei Fahrzeugen (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) nach Maßgabe der Richtlinie 2002/24/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 198 vom 30.7.2009, S. 20) in der jeweils geltenden Fassung und
Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Hmm, dann nochmal von Vorne:
Es gilt FZV §10 Abs. 6/2..., da sind wir uns einig?
Sorry ebi, dass wir den Thread so zerhacken, aber die Aussage, die 30 Grad stimmen nicht mehr ist einfach falsch und sollte so nicht weiter verbreitet werden...
Es gilt FZV §10 Abs. 6/2..., da sind wir uns einig?
Dann steht in der Richtlinie 2009/62/EG:(Anhang II)bei Fahrzeugen (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) nach Maßgabe der Richtlinie 2002/24/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 198 vom 30.7.2009, S. 20) in der jeweils geltenden Fassung und
Womit wir wieder bei der schon oben genannten RiLi 93/94/EWG angekommen sind, in der explizit die 30° drin stehen...Ab dem 1. Januar 2000 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs beziehen,
weder die EG-Typgenehmigung für einen Typ eines zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs verweigern, noch
die Zulassung, den Verkauf oder das Inverkehrbringen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen verbieten,
wenn die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs die Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG, in der Fassung dieser Richtlinie, erfüllt.
Ab dem 1. Juli 2000 verweigern die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs beziehen, die EG-Typgenehmigung für Typen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen, wenn die Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG nicht erfüllt sind..
Sorry ebi, dass wir den Thread so zerhacken, aber die Aussage, die 30 Grad stimmen nicht mehr ist einfach falsch und sollte so nicht weiter verbreitet werden...
Gruß
Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Gehört die Kennzeichenbeleuchtung nicht noch weiter runter?
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Habe viele 610er auf dem Gewissen aber auch viele gerettet...
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Qualität zahlt sich immer aus, egal wie schlecht Sie ist!
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Alle sagten: "Das geht nicht!"
Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Hi EbiEbi TE 449 hat geschrieben: ↑31.08.21 - 14:01 Hallo Leutz,
heute mal mit einer besonderen Frage:
Wie sieht euer Kennzeichenhalter aus um noch gesetzeskonform zu sein? [...]
Bei mir sieht es so aus --> CLICK
Heute nähme ich allerdings gleich das Rücklicht mit integrierter Kennzeichenbeleuchtung...
Gruß Paul
Ich bin krank! Hab die Symptome gegoogelt; Also es gibt drei Möglichkeiten:
Pest, Borkenkäfer oder Zylinderkopfdichtung...
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Solange du Fassungen aus der Kaiserzeit zitierst, werden wir uns da nicht einig.
Gültig ist Verordnung 169/2013. Man beachte dortigen Art. 81. Und nun bin ich gespannt, wie du von dort auf 93/94/EWG oder irgendwas anderes kommst, was den Kennzeichenwinkel beschränkt. MIr ist bisher nix bekannt.
Bevor die Kurvendiskussion ausartet und die Kennzeichen aerodynamisch günstig im Wind stehen. Übertreiben sollte man es trotzdem nicht, es gibt noch den Paragraphen zum Kennzeichenmissbrauch und für den reicht es, wenn das Kennzeichen schlecht ablesbar ist.
Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Hmm, aktuelle Gesetze sind für dich Kaiserzeit? http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.htmlstoppelhoppser hat geschrieben: ↑01.09.21 - 21:06
Solange du Fassungen aus der Kaiserzeit zitierst, werden wir uns da nicht einig.
...
Gruß
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
In https://husqvarna-forum.de/forum/viewto ... 01#p543601 hast du aber nicht von dort zitiert.Gumby hat geschrieben: ↑01.09.21 - 21:40Hmm, aktuelle Gesetze sind für dich Kaiserzeit? http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.htmlstoppelhoppser hat geschrieben: ↑01.09.21 - 21:06
Solange du Fassungen aus der Kaiserzeit zitierst, werden wir uns da nicht einig.
...
Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Ja, oben hatte ich eine alte Version zitiert, das stimmt, die hatte ich noch als .pdf auf dem Rechner. Hätte ich besser aufpassen sollen.
Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass die 30° noch im Gesetz verankert sind...
Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass die 30° noch im Gesetz verankert sind...
Gruß
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Wo denn?
Es gibt keine gültige Fassung von 2002/24(EG oder 2009/62/EG. Beide ersetzt durch 168/2013 und die regelt oder referenziert diesbezüglich gar nichts. Folglich kann die FZV nicht durch Referenz auf ungültige Richtlinien oder deren Nachfolge irgendwas dazu verordnen. Insebsondere nicht, wenn sie auf eine "gültige Fassung" abzielt.
Das ist doch jetzt nicht so schwer, diese Argumentation durch Textbeweis statt Behauptung zu widerlegen.
Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Ich behaupte nichts, ich zitiere nur gültige deutsche Gesetze...Wenn du das nicht verstehst, kann ich dir auch nicht weiter helfen.
Gruß
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- HVA-Driftkönig
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Re: Kennzeichenhalter, Stvo-konform
Ich hab dir doch gerade erklärt, dass die Inhalte eben nicht mehr gültig sind. Da kannst du dich doch jetzt nicht hinstellen und was von gültig faseln. Bringe einen gültigen Gesetztestext und nicht so ein haltloses Gesülze.
So oder so ähnlich endet die Diskussion immer. Es wird bis auf's Messer gestritten, aber keiner kann's belegen. Da scheint ja echt viel Liebe und Wohlbefinden an einem präzisen deutschen Kennzeichenwinkel von 30° zu hängen.