Das ein Teilegutachten keine ABE ist sollte einer Motorradwerkstatt eigentlich klar sein

Für den Vitpilen 401 und 701 ABM Hochlenkerumbau eine TÜV Abnahme nötig, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Und somit auch der Versicherungsschutz, sollte mal jemand (spätestens wenn es richtig teuer wird) genauer hinsehen.

Das Bußgeld liegt glaube ich bei 60,- ?
Für meinen TÜV Besuch habe ich rund 50,-€ bezahlt.
Nötig war das Teilegutachten TGA-Art 9 Nr. 13-TAAS-0695/E9/SRA
https://ab-m.de/files/29c/TG_Superbike_ ... trag_9.pdf
Die 59 Seiten bringen den TÜV Prüfer schwer ins Schwitzen, einfacher und weniger Papier wird nötig wenn man nur die 15 wirklich nötigen Seiten ausdruckt:
!Hinweis!=PDF Seite 2,
TGA 1-7 = PDF Seite 3-9
Anlage 1 =PDF Seite 10,
Anlage 1.1 =PDF Seite 17
Anlage 2 =PDF Seite 21 (Bilder 401 + 701)
Anlage 3 =PDF Seite 38 (Zeichnung Brücke 401)
Anlage 3 =PDF Seite 39 (Zeichnung Brücke 701)
Lenker z. B. 0439 =PDF Seite 55
Klemmböcke z. B. = PDF Seite 56
Zumindest wissen und selbst entscheiden, ob man den TÜV tatsächlich besucht oder nicht sollte man/frau das.
Ich habe viel Geduld gebraucht den Verkäufer zu überzeugen, das das Mitführen des 59 Seiten "Buches" allein nicht hilft und etwas unhandlich ist

Seite 3
"für den Änderungsumfang : Hochlenkerumbau Kraftrad
vom Typ : ABM SB
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung
der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder
einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."