Um genau diese Gefährdungshaftung geht es mir.
Ich bin nämlich vor kurzem bei einem kleinen Ausritt in eine Situation geraten, bei der ich all mein fahrerisches Können brauchte, um einen Unfall zu vermeiden und ohne ABS eine Schreckvollbremsung hingelegen musste. Dabei ist mein M5 mangels Haftung blockiert und hat einen schwarzen Streifen auf dem Asphalt hinterlassen.
Hätte ich jetzt den CRA3 'drauf gehabt und wäre dabei in das entgegenkommende Auto gerutscht, dann hätte der Sachverständige (der ja immer von der Versicherung gestellt und bezahlt wird) sicherlich festgestellt, dass ich einen nicht freigegebenen Reifen gefahren bin und der Versicherung damit Tür und Tor geöffnet, um in dem ("untauglichen") Reifen den Grund für den Unfall zu finden und sich damit aus der Verpflichtung zur Schadensregulierung zu befreien. Ist absurd, aber leider wohl gängige Praxis
Der Mann von Mopedreifen.de scheint ja auch wohl eher auf der Seite der Rechtssicherheit für die Industrie zu stehen, als sich dafür einzusetzen, dass Motorradfahrer auch noch lange nach dem die OE-Ausrüstung nicht mehr gefertigt wird, bzw. es schon wesentlich bessere Reifen am Markt gibt, rechtlich abgesichert sind.
Und die Aussage, dass eine fehlende Reifenfreigabe dahingehend zu interpretieren ist, dass ein Reifenhersteller den Reifen als nicht geeignet für das jeweilige Moped getestet hat, ist ja wohl eher zum
Gibt es denn keinen Mopedverband, der sich hier schon einmal für die Rechtssicherheit der Kradfahrer stark gemacht hat oder machen könnte/sollte?
