maninwhite2 hat geschrieben:Mein Vater meinte vorhin auch noch, dass wenn die Maschine ne längere Zeit ohne TÜV steht, muss man so einen bestimmten TÜV machen. Stimmt das ? Meine hat jetzt seit 2 Jahren keinen TÜV mehr, und ist seit Oktober 2013 abgemeldet.
Was müsste ich denn jetzt machen wenn mir der TÜV Prüfer sagt, dass sie zu viel Leistung hat? Auf 11 PS drosseln wird ja anscheinend schwer, dass heißt dann ja, dass ich 15 PS eintragen lassen muss. Was brauche ich dafür dann für einen Krümmer ?.
Zu den Drosseln: Bei mir in den Papieren steht Drosselrohr (L-65 u. 200DM) i. Verb . m . Drosselsch. 21DM
Also ich hab das jetzt so verstanden, dass da ne Scheibe und ein Rohr drin was ist.
Ich entschuldige mich für das häufige nachfragen aber ich bin totaler Anfänger wenn es um Drosseln, TÜV, Zulassungen und sowas geht.
AAAAAAAAAAAAAAALSO:
So wie ich das weiß musst du doppelte TÜV gebühren zahlen. Bin mir aber nicht sicher. Erst ab 4 Jahren muss man glaub so eine große untersuchung machen. Frag am besten mal Google ;)
Wenn du sie auf 15PS und 115km/H eintragen lassen willst brauchst du ein Gutachten von Husqvarna das dir diese Drosselentnahme bestätigt als Nachweis. Ich habe meines vom Zupin. (husqvarna deutschland importeur). Ohne dieses Dokument wird es sehr schwierig die Kiste offen einzutragen. Du kannst es natürlich auch in der HVA Werke deines Vertrauens probieren.
und ja du brauchst einen Krümmer der die Scheibe im Krümmer"bauch" hat und den Trichter im Krümmereingang(=Drosselrohr)