natürlich habt ihr alle recht, ich bin mir auch bewusst dass das mächtig ärger geben kann.
ja, die fresco hat ne e-nummer, aber für mich als schweizer nützt die nix...
Single Endschalldämpfer für 630
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Re: Single Endschalldämpfer für 630
Wie ist das in der Schweiz geregelt mit Auspuff, Motorrad und Legal?
- fungy
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Re: Single Endschalldämpfer für 630
Die kannst sie damit nicht eintragen lassen oder so?monnier13 hat geschrieben:natürlich habt ihr alle recht, ich bin mir auch bewusst dass das mächtig ärger geben kann.
ja, die fresco hat ne e-nummer, aber für mich als schweizer nützt die nix...
Re: Single Endschalldämpfer für 630
in der schweiz kannst doch alles draufschrauben - da ist es doch recht locker?
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Re: Single Endschalldämpfer für 630
in der schweiz muss der auspuff auch ein beiblatt haben, aber natürlich eines, dass nach schweizer richtlinien erstellt wurde. ein eu-beiblatt ist nutzlos hier.
da die schweiz aber relativ klein ist, und typenprüfungen von zubehörteilen schweineteuer, beschränkt sich die auswahl an legalen auspuffanlagen sehr.
die 630er zum beispiel ist, im vergleich zum weltweiten motorrad markt, ein sehr "rares" mororrad. die anzahl eingelöster 630er in der schweiz ist wahrscheinlich verschwindend klein. wer also macht sich die mühe eine sauteuere typengenehimigung für eine auspuffanlage zu machen, mit der aussicht dass er wahrscheinlich nicht einmal 300 stk verkaufen kann!?
das mit der gesetzgebung ist nicht etwa lockerer als in deutschland. ich würde es als ziemlich indentisch bezeichnen.
also einfach was draufschrauben a la "ilegal mir egal" sollte auch in der schweiz gut überlegt sein!
da die schweiz aber relativ klein ist, und typenprüfungen von zubehörteilen schweineteuer, beschränkt sich die auswahl an legalen auspuffanlagen sehr.
die 630er zum beispiel ist, im vergleich zum weltweiten motorrad markt, ein sehr "rares" mororrad. die anzahl eingelöster 630er in der schweiz ist wahrscheinlich verschwindend klein. wer also macht sich die mühe eine sauteuere typengenehimigung für eine auspuffanlage zu machen, mit der aussicht dass er wahrscheinlich nicht einmal 300 stk verkaufen kann!?
das mit der gesetzgebung ist nicht etwa lockerer als in deutschland. ich würde es als ziemlich indentisch bezeichnen.
also einfach was draufschrauben a la "ilegal mir egal" sollte auch in der schweiz gut überlegt sein!