ich war neulich beim Tüv und hab mir die Drossel austragen lassen (80km/h). Hab eine SM Bj. 05.
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 stand immer Leistung reduziert durch Drosselrohr L=65mm und 20mm Durchmesser in Verbindung mit Drosselscheibe 30mm im Krümmer. Soweit so gut. Ich geh mal davon aus, dass das Drosselrohr der Trichter sein wird, so wie er in Emti's Entdrosselfred beschrieben wird, ist.
Dort heißt es:
"Meine Auffassung ist, dass die Husky orginal mit einer 110er Hauptdüse ausgeliefert wird. OHNE Trichter. Der Trichter wird für den deutschen Markt nachträglich vom Händler eingebaut.(wegen A1 Begrenzung) ."
So jetzt die Frage:
Darf ich nun sowohl Rohr als auch Scheibe raus machen? Ich dachte nämlich immer, man darf nur die Scheibe (=80km/h Drossel) raus machen. So wars auch beim Vorbesitzer, sprich er ist "halboffen" gefahren mit dem Drosselrohr und hat damals für mich dann die Scheibe einbauen lassen. Und so stehts auch in der Betriebserlaubniss mit 9kw bei 9900 U/min Leistung und 105km/h.
Mehr als das ist doch legal gar nicht möglich einzutragen, oder?
Ich frag deshalb, weil der liebe Tüv Mann auf dem Nachweiß "zur ordnungsgemäßen Änderung.." fürs Landratsamt drauf geschrieben hat "Rückrüstung i. Originalzustand d. Ausbau d. Drosselrohr u. Drosselscheibe i. Auspuffkrümmer".
Ich hoff ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen


Gruß,
Chris
