KZH zu schräg, Anzeige bekommen
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Wenn ich mir ein Zubehörteil beim ehrenwerten BMW Händler kaufe, muss ich denn erst selbst prüfen, ob es legal ist ?
Bei meiner Nachfrage bei der Motorrad Bestellung im April 2011 jedenfalls erhielt ich die Antwort, da ist alles ok.
Nun stelle ich fest, gar nix ist ok, der Verkäufer/ Husqvarna stellt sich blöd - kommt so davon und ich als letztes Glied in der Kette muss löhnen .
DAHER ARMES DEUTSCHLAND
Bei meiner Nachfrage bei der Motorrad Bestellung im April 2011 jedenfalls erhielt ich die Antwort, da ist alles ok.
Nun stelle ich fest, gar nix ist ok, der Verkäufer/ Husqvarna stellt sich blöd - kommt so davon und ich als letztes Glied in der Kette muss löhnen .
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- kmueller_gs12
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
ist doch alles ganz einfach!
du allein bist dafür verantwortlich, dass dein mopped zulassungskonform ist
weder dein händler noch husqvarna
du hast das dranschrauben sicher auch selbst beauftragt, oder?
nicht die anderen sind schuld, sondern du!
für mich ganz einfach: selbst in schuld!
hatte schon am anfang gesagt: alles bullschitt mit diesen teilen
du allein bist dafür verantwortlich, dass dein mopped zulassungskonform ist
weder dein händler noch husqvarna
du hast das dranschrauben sicher auch selbst beauftragt, oder?
nicht die anderen sind schuld, sondern du!
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Nuda 900´12 - R1200GS MÜ´08 - R80 Mono´87
Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
3.200 €???? Ist da eine Null zuviel oder hast du nebenbei noch jemanden beleidigt bzw. vermöbelt?Andi41 hat geschrieben:So neuer Zwischenstand im Kennzeichen Streit.
Heute kam das Schreiben von der Staatsanwaltschaft :
wegen Kennzeichenmissbrauch § 22 Abs. 1 erhalte ich eine Strafe in Höhe von
3.200,00 € zuzüglich die Kosten des Verfahrens.
Das Verfahren gegen Husqvarna wurde eingestellt.
GERECHTES DEUTSCHLAND !!!!
Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
kmueller_gs12 hat geschrieben:ist doch alles ganz einfach!
du allein bist dafür verantwortlich, dass dein mopped zulassungskonform ist
weder dein händler noch husqvarna
du hast das dranschrauben sicher auch selbst beauftragt, oder?
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für mich ganz einfach: selbst in schuld!
hatte schon am anfang gesagt: alles bullschitt mit diesen teilen
NOCHMALS SPEZIELL FÜR DICH!!!!
Der Verkäufer hat mir während des Verkaufsgesprächs das KZH wärmstens empfohlen und mir mitgeteilt, das ist ein Original HUSQVARNA Zubehörteil.
Daher ging ich davon aus (ICH BIN LAIE UND KEIN KFZ MECHANIKER), daß dieses Zubehörteil auch legal ist. PUNKT !
Klar bin ich verantwortlich, aber das war in meinen Augen im `guten Glauben´gekauft - von einer seriösen Firma, die Ihre Kunden zumindest darauf hinweisen sollte, daß sie nicht zulassungsfähige Zubehörteile mit ans Mopped schraubt.
Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
3.200 €???? Ist da eine Null zuviel oder hast du nebenbei noch jemanden beleidigt bzw. vermöbelt?[/quote]
Ich bin zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht mal gefahren, ich stand am Parkplatz und habe telefoniert.
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- emti
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Ich gebe dir jetzt mal 2 Tipps:
1. Verkloppe deinen Anwalt mit dem KZH.
2. Reite bei BMW ein mit dem Schreiben, schnapp dir den "Verursacher" und wisch den Boden ihm!
Und wenn du das gemacht hast, gehst du zu Bild, Spiegel, Stern, RTL und was weiß ich und machst dort dem Ärger Luft. Und DANN siehst mal weiter...
Die Strafe würde ich auf jeden Fall lieber im Knast absitzen!
1. Verkloppe deinen Anwalt mit dem KZH.
2. Reite bei BMW ein mit dem Schreiben, schnapp dir den "Verursacher" und wisch den Boden ihm!
Und wenn du das gemacht hast, gehst du zu Bild, Spiegel, Stern, RTL und was weiß ich und machst dort dem Ärger Luft. Und DANN siehst mal weiter...

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Desmoquattro 4 ever
Mein Beitrag zur globalen Erwärmung...
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
@andy
Besuche BITTE mal nen Anderen Anwalt ! Was ist das denn für ne Fliegenklatsche ?
Ich war früher (
) leider nicht immer artig
hatte schon mehrere Autos vorm Führerschein etz... und nach meiner geschichtlich, begründeten eigenen Rechtserfahrung liegt hier gar kein Kennzeichenmißbrauch vor 
http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch
Kennzeichenmißbrauch wäre wenn du dein Kennzeichen, was auf deine Nuda zugelassen ist an ein anderes Fahrzeug schraubst um vorzutäuschen das dies angemeldet und versichert ist ! Dazu kommt dann "Verstoß gegen das Pflichtversicherungegesetz" und in meinem Falle "Fahren ohne gültigen Führerschein"
in deinem Falle hast du lediglich ein nicht eingetragenes ANBAUteil an deinem Fahrzeug, was meines erachtens zu max. 3 Punkten und ~130€ Geldstrafe führen sollte. Weil Ordnungswiedrigkeit statt Straftat !
JETZT wird zeit SEHR aktiv zu werden !!! und zwar schnell und heftig !
Besuche BITTE mal nen Anderen Anwalt ! Was ist das denn für ne Fliegenklatsche ?
Ich war früher (




http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch
Kennzeichenmißbrauch wäre wenn du dein Kennzeichen, was auf deine Nuda zugelassen ist an ein anderes Fahrzeug schraubst um vorzutäuschen das dies angemeldet und versichert ist ! Dazu kommt dann "Verstoß gegen das Pflichtversicherungegesetz" und in meinem Falle "Fahren ohne gültigen Führerschein"
in deinem Falle hast du lediglich ein nicht eingetragenes ANBAUteil an deinem Fahrzeug, was meines erachtens zu max. 3 Punkten und ~130€ Geldstrafe führen sollte. Weil Ordnungswiedrigkeit statt Straftat !
JETZT wird zeit SEHR aktiv zu werden !!! und zwar schnell und heftig !
- dr.-hasenbein
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Das Kennzeichen gilt gesetzlich als "Urkunde" und ist immernoch unverändert ! (geh ich jetzt von aus...)Nipnap hat geschrieben:aber der Benutzer hat darauf zu achten das sein Kennzeichen die erforderlichen Normen erfüllt.
Solange er auf dem Kennzeichen nicht mit schwarzem Klebeband aus nem "F" ein "E" macht, ist es keine Urkundenfälschung !
Solange er das unveränderte Kennzeichen, welches Er vom Amt für DIESE (!) Nuda bekommen hat, an DIESEM !(!) Bike hat ist es kein Kennzeichenmißbrauch ! ließ die u.A. den Vorsatz im obigen Link durch !
Die Nuda hat mit original Kennzeichenhalter eine ABE bekommen, sprich eine Amtliche Zulassung für das Fahrzeug was zur Prüfung vorgestellt wurde, und in dem Zustand wie es vorgestell wurde. dazu gehören Werksseitige Abänderungen durch Modelländerungen. z.B. besteht die ABE sowohl für´s normale Federbein als auch für das Öhlins. deshalb kannst du das Öhlins an ne normale Nuda schrauben ohne da was abnehmen zu lassen, da beide Fahrzeuge die gleiche ABE Nr. haben.
So, wenn du jetzt kommst und den KZH abnimmst und durch nen anderen ersetzt, DER KEINE EIGENE ABE hat, erlischt die ABE weil sich das FHZ nicht mehr im vorgestellten und geprüftem Zustand befindet.
ein KZH ist NUR DANN nicht eintragungspflichtig WENN er eine eigene ABE hat (so wie Zubehörlenker), das ist in dem Fall (KZH) aber so gut wie unmöglich !
- dr.-hasenbein
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Ach weißt du... Wenn du so schlau bist, bleib bei deiner Meinung

Ich jedenfalls weiß wovon ich schreib, und zwar aus Erfahrung. hab nix davon die die Welt zu erklären.
nicht die des Halters !
Mach dich erstmal schlau über das Thema !


Ich jedenfalls weiß wovon ich schreib, und zwar aus Erfahrung. hab nix davon die die Welt zu erklären.

die Norm des Kennzeichens betrifft die Norm des KennzeichensNipnap hat geschrieben:Mit der Norm des Kennzeichens war der Winkel, Höhe über Boden, Beleuchtung ect. gemeint

Mach dich erstmal schlau über das Thema !
- dr.-hasenbein
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
noch eins:
Aber WENN er KEINE hat, musst du zu nem Tüv-Heini hin der überhaupt §21 Abnahmen machen darf (Landesregelung und jeweils unterschiedliche Organisation) und das Ding prüfen und abnehmen lassen, den Wisch von Ihm bezahlen und dann zur Zulassungstante hin und den Inhalt von dem Wisch in die FHZ Papiere eintragen lassen (und nochmal zahlen)
DANN und ERST DANN ist mit dem KZH der keine eigene ABE hat alles i.O.
Wenn DANN die Schnittlauchpartei meckert kannst sie zum Tüver verweisen, das Sie mit dem Streiten sollen...
Steht wo ? Braucht er nichtNipnap hat geschrieben:Und dann möchte ich mal gerne eine Quelle dafür haben das ein KZH eine ABE braucht.

DANN und ERST DANN ist mit dem KZH der keine eigene ABE hat alles i.O.
Wenn DANN die Schnittlauchpartei meckert kannst sie zum Tüver verweisen, das Sie mit dem Streiten sollen...
- dr.-hasenbein
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
du meinst VERSCHLEIßteile die zum austauschen bestimmt sind 

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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Du bist auf dem richtigen Weg 
Edit: Wobei das wieder nicht stimmt
du kannst dir den auch selber feilen und über ne §21 Abnahme auch eintragen lassen OHNE ABE 

Edit: Wobei das wieder nicht stimmt


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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Sorry aber was bitteschön ist denn so abgrundtief schlecht daran zu verstehen, das du nicht ein Teil deines Fahrzeugs abschrauben kannst und gegen ein selbstgefiedeltes Blechkonstrukt auszutauschen von dem ohne Prüfung niemand behaupten kann das es nicht bei 200 durch Winddruck abreisst und in ein anderes Fahrzeug schiesst ???
Und komm jetzt nicht wieder mit dem Schwachsinnsvergleich von Kennzeichenträger und Griffgummi
Intolleranz ist der falsche Weg um etwas was man nicht besser weiss als richtig zu anzunehmen.
Informiere Dich was "ABE" bedeutet und welche Umstände für deren Erteilung UND Gültigkeit bedeutsam sind.
Und komm jetzt nicht wieder mit dem Schwachsinnsvergleich von Kennzeichenträger und Griffgummi

Intolleranz ist der falsche Weg um etwas was man nicht besser weiss als richtig zu anzunehmen.
Informiere Dich was "ABE" bedeutet und welche Umstände für deren Erteilung UND Gültigkeit bedeutsam sind.
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Die stvo und die stvzo findest du unter Google
Deine Faulheit unterstütze ich nicht durch vorkauen

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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
ALTER VERWALTER
hier gehts aber ab...
Herr nipnapldingsbums...
WER sagt denn WELCHE teile NICHT sicherheitsrelevant sind????


hier gehts aber ab...
Herr nipnapldingsbums...
WER sagt denn WELCHE teile NICHT sicherheitsrelevant sind????
[img]http://files.homepagemodules.de/b516784/pictures_u28_113c0e.gif[/img]
Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Also ich finde dem Herrn Nipplab gehört kurz vorm Weltuntergang geholfen:
Prüfgrundlagen : §10 FZV, §30 StVZO, §32/§34 StVZO, 93/93/EWG, 2009/67/EG, 2009/62/EG und 97/24/EG
Und was wird geprüft?
1. Mechanische Festigkeit
...Material, Materialstärke und Abmessungen der Halterungen sowie die Art der Befestigung muss passen
2. Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens
...Anforderungen an §10 FZV sowie der Richtlinie 2009/62/EG müssen erfüllt sein
3. Anbau der Beleuchtungseinrichtungen
...Anforderungen der Richtlinie 2009/67/EG müssen erfüllt sein
4. Äußere Gestaltung
...Anforderungen aus §30 StVZO sowie der Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 3) müssen erfüllt sein
5. Fahrzeugabmessungen
...Anforderungen aus §32 sowie der Richtlinie 93/93/EWG müssen erfüllt sein
6. Achslast und Gesamtgewicht
...Anforderungen aus §34 StVZO müssen erfüllt sein
7. Fahrverhalten im leeren und beladenen Zustand
...der Kennzeichenhalter darf keinen Einfluss auf das Fahrverhalten haben
8. Anbau
...muss dauerhaft und sicher sein
9. Geisteszustand des Fahrers
...
Prüfgrundlagen : §10 FZV, §30 StVZO, §32/§34 StVZO, 93/93/EWG, 2009/67/EG, 2009/62/EG und 97/24/EG
Und was wird geprüft?
1. Mechanische Festigkeit
...Material, Materialstärke und Abmessungen der Halterungen sowie die Art der Befestigung muss passen
2. Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens
...Anforderungen an §10 FZV sowie der Richtlinie 2009/62/EG müssen erfüllt sein
3. Anbau der Beleuchtungseinrichtungen
...Anforderungen der Richtlinie 2009/67/EG müssen erfüllt sein
4. Äußere Gestaltung
...Anforderungen aus §30 StVZO sowie der Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 3) müssen erfüllt sein
5. Fahrzeugabmessungen
...Anforderungen aus §32 sowie der Richtlinie 93/93/EWG müssen erfüllt sein
6. Achslast und Gesamtgewicht
...Anforderungen aus §34 StVZO müssen erfüllt sein
7. Fahrverhalten im leeren und beladenen Zustand
...der Kennzeichenhalter darf keinen Einfluss auf das Fahrverhalten haben
8. Anbau
...muss dauerhaft und sicher sein
9. Geisteszustand des Fahrers
...

Zuletzt geändert von visiting am 21.12.12 - 14:36, insgesamt 2-mal geändert.
- dr.-hasenbein
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
sag mal Mario...
du arbeitest doch nicht etwa beim Tüv ?


du arbeitest doch nicht etwa beim Tüv ?

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Nee, ich kenn nur jemanden der jemanden kennt ...nicht beim TÜV
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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Phuuu... rehabilitiert



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Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen
Die Lösung baut entlich mal kleinen Nummern an.