Seite mit der Zulassungsnummer

Moderator: Moderatoren
Seite mit der Zulassungsnummer
Das würde ja heißen, wenn das Kennzeichen nach unten mit der Schrift zum Rad istvisiting hat geschrieben:3.1.3. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
heute kam dann endlich die Antwort (nach fast 8 Wochen) ^^Vorname Name Berlin, 27.05.12
Straße
PLZ ORT
Der Polizeipräsident Berlin
Golßner Str. 6
10695 Berlin
Vorgang XY Ungelöst
Sehr geehrte Frau bla bla,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.05.2012 möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Vorwurf mir gegenüber korrekt ist. Am besagten Abend bin ich mit dem Kennzeichenhalter welcher zu steil war unterwegs gewesen.
Mir war beim Kauf des Kennzeichenhalters im Internet nicht bewusst das dieser einen bestimmten Winkel einhalten muss um gesetzeskonform zu sein. Ich kaufte mir diesen Kennzeichenhalter da er ein LED Rücklicht besaß welches im Straßenverkehr heller ist und somit besser zu erkennen ist. Dabei achtete ich lediglich auf die E-Nummer.
Weiterhin möchte ich Sie dennoch höflich darauf hinweisen, dass ich nach Aufklärung Ihres Kollegen vor Ort, welcher mir mitteilte, dass der Kennzeichenhalter einen Winkel von 45 Grad besitzen muss, ich den Kennzeichenhalter sofort am nächsten Tag auf den entsprechenden Winkel gebracht habe.
Als Beweis füge ich diesem Schreiben 2 Fotos als Anlage bei.
Ich möchte Sie bitten dies nicht als Straftat zu bewerten, da ich nie die Absicht hatte einen Gesetzesverstoß zu begehen. Ich besitze meinen Führerschein seit nunmehr 8 Jahren und habe seitdem noch nie einen Eintrag im Verkehrsregister gehabt.
Auf positive Antwort hoffend verbleibe ich
mit freundlichen Gruß
Max Mustermann
Verkehrsvorfall am 17.04.2012
Sehr geehrter Herr bla bla
das Verfahren ist, soweit Tatverdacht wegen Kennzeichenmissbrauchs bestand, gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt worden.
Durch diese Nachricht bleibt die Ahndung einer evtl. begangenen Ordnungswidrigkeit unberührt.
Das Verfahren ist insoweit an den Polizeipräsidenten in Berlin - Referat Verkehrsordnungswiedrigkeiten und Bußgeldeinziehung- abgegeben worden.
Hochachtungsvoll
Name
Anwältin
Beglaubigt
Name
Justiezangestellte