wre 125 zulassungsbescheinigung
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wre 125 zulassungsbescheinigung
hallo
ich hab mir jetzt eine wre 125 baujahr 2004 gekauft
allerdings hab ich vom vorbesitzer nur die zulassungsbescheinigung teil1 bekommen gibts da nicht noch ne 2te? oder is das abgeschafftworden? weil bei meiner rs und bei meiner dt hate ich imer nen brief und einen schein?
ich hab mir jetzt eine wre 125 baujahr 2004 gekauft
allerdings hab ich vom vorbesitzer nur die zulassungsbescheinigung teil1 bekommen gibts da nicht noch ne 2te? oder is das abgeschafftworden? weil bei meiner rs und bei meiner dt hate ich imer nen brief und einen schein?
Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
ist die Maschine angemeldet oder abgemeldet übergeben worden....????
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
abgemeldet zeit 2010
- Don
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
Ich habe auch nur eine Zulassungsbescheinigung Teil A. Da die alten WREs noch keine ABE sondern eine EBE hatten (korrigiert mich wenn das jetzt Mist ist) gibt's auch kein ABE Gutachten. Ich habe auch NUR den einen Wisch.
Gruß,
Don
Gruß,

Man lebt nur einmal, aber wenn man es richtig anstellt, ist einmal genug. (Joe E. Lewis)
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
okay da bin ich ja ebruhigt weil ja auf den zettel drauf steht : "C.4c Der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeuges ausgewiesen"
des amcht mich hatleweng stutzig
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
ja das is normal... 125er haben keinen "Fahrzeugbrief" die ham nur ne betriebserlaubnis und den fahrzeugschein also bescheinigung teil 1...
[img]http://files.homepagemodules.de/b516784/pictures_u28_113c0e.gif[/img]
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
danke :)
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
Die gleiche Frage hatte ich auch im Fahrzeugschein Teil 1 steht unter dem Punkt 16 "Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil2" ohne -ZF- also es gibt keinen 2 Teil bei Leichtkrafträdern. Ich hab zu meiner WRE den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief dazu bekommen beide haben die gleiche Größe nicht wie beim Auto wo er eine A4 Seite groß ist
.

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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
Zulassungsbescheinigung TEIL I (Fahrzeugschein) brauchst du zum an und abmelden in Verbindung mit der Betriebserlaubnis oder (falls vorhanden) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Husqvarna WRE 125 BJ 05
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
Friemelhorst hat geschrieben:Die gleiche Frage hatte ich auch im Fahrzeugschein Teil 1 steht unter dem Punkt 16 "Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil2" ohne -ZF- also es gibt keinen 2 Teil bei Leichtkrafträdern. Ich hab zu meiner WRE den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief dazu bekommen beide haben die gleiche Größe nicht wie beim Auto wo er eine A4 Seite groß ist.
denke eher das eins weiß und eins grün is... eins is die betriebserlaubnis und eins die zulassungsbescheinigung ;)
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
ich hab auch nur den Schein und die Betriebserlaubnis. hab mich auch noch gewundert beim kauf als ich nur Teil1 und die ABE bekommen hatte. Wie ist das eigentlich kann ich mir noch quasi ne rechtskräftige "besitzurkunde" ausstellen lassen?
- Bieler_92
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
denke nicht... besitzer is wer beides hat ;)
LG
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Re: wre 125 zulassungsbescheinigung
Hatte bei meiner SM125 damals auch keinen Brief, war ein Neukauf. Mein Bruder bei seiner Honda Schwachadero auch keinen.
Ist also normal ;)
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Du siehst so aus, als könnte ich noch ein Bier vertragen!
ex SMR 570 '04 - verkauft
ex SMR 450 '04 - verkauft
ex SMS 125 '04 - verkauft
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