
nur so ne bemerkung am rande

Moderator: Moderatoren
... wie wahr, wie wahr... wobei du dich da mal an die eigene Nase fassen solltest...dr.-hasenbein hat geschrieben:Was du tust und lässt ist eine Sache, aber was hier als rechtsverständniss und effektives rechtswissen verbreitet wird ist echt lachhaft...
dr.-hasenbein hat geschrieben:Stimmt !!! Verhältnissmäßigkeit ist aber IMMER zu beachten, somit dürfte der Festnehmende u.U. sogar angemessene (!) Gewalt anwenden und dich an Armen und Beinen Fesseln !
Das denke ich auch.Roadrunner hat geschrieben:Nur - bezogen auf unseren Fall hier: Wenn jemand mit dem Motorrad durchs Gelände/Wald fährt, dürfte - und das ist jetzt mal nur meine Rechtsauffassung - dieses für sich noch längst keine Straftat darstellen, bestenfalls vllt. eine Ordnungswidrigkeit. Bevor da die Rechtslage im einzelnen Fall nicht vollends geklärt ist, verbietet sich wohl jedwede Anwendung irgend einer Gewalt gegen den Moppedfahrer.
Martin0202 hat geschrieben:Das denke ich auch.
Nichtsdestoweniger finde ich das sollte hier in aller Ausführlichkeit ausdiskutiert werden. Der Thread sollte nicht eher zur Ruhe kommen, ehe nicht mindestens das halbe Forum seine Meinung zur vorliegenden Rechtslage kundgetan hat.
Ich werde meine Ansicht am Besten morgen detailliert erläutern. Ich bin sicher wir kommen auf diese Weise zu einem Konsens!
Zu Bedenken wäre außerdem: Haben Menschen die nicht Moped fahren überhaupt die geistige Reife, geschweige denn das Recht über die Nutzung von Wald und Flur mit der Husqvarna zu urteilen?
Meines Erachtens sind Husqvarnas gewissermaßen der Natur entsprungen. So ist es doch deren natürlicher Lebensraum. Was für ein Mensch kann den lieben Husqvarnas dies streitig machen. Was für ein A-Loch!
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“)
Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).
jojo... ganz schlecht find ich das nicht... ABER google mal TENX bei tenax24.de ...-BenZi- hat geschrieben:
Und villt. das für die Ausfahrt kaufenhttp://www.powerparts24.de/shop/pd-2025 ... tegoryId=0