Rechte der Jagtpächter?

Hier kann im Rahmen der Netiquette nach Herzenslust geschwafelt werden! Hier kann alles eingetragen werden, was in keines der anderen Foren passt, aber irgendwie mit HVA und Zweiradsport zu tun hat.

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dr.-hasenbein
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Beitrag von dr.-hasenbein »

Roadrunner hat geschrieben:
dr.-hasenbein hat geschrieben:Jeder bürger darf einen anderen bürger festhalten bis die (gerufene) polizei eintrifft :!: soviel dazu, da ist erstmal nix falsches dran !

:roll:

Das ist absoluter Schwachsinn und zudem noch strafbar nach § 239 StGB! Schon der Versuch in minder schweren Fällen kann empfindliche Geldstrafe oder sogar von 6 Mon. bis zu 5 Jahren Bau nach sich ziehen.

Sowas dürfen nur von Amts wegen befugte Personen wie Polizei und Wachpersonal.
Du als Bürger darfst allenfalls die Bullerei rufen und höchstens einen Straftäter verfolgen und das war's dann auch schon.
:lol: :roll: sorry @runner aber ne freiheitsberaubung (!) is 'n gaaaanz anderes paar schuhe !

guck mal paragraph 127 strafprozessordnung an, und wundere dich...

So schnell schreib ich keinen "schwachsinn" :roll:

Und weil landläufig soviele rechtsirrglauben verbreitet sind, (genauso wie deine 50:50 pattsituation, glaub mal ja nicht das immer der die besseren karten hat, der mehr zeugen "am start" hat :roll: das wär ja auch 'n ding...) ist eine rechtsberatung in foren auch blödsinn, weil die meisten nur glauben etwas zu wissen was sie mal irgendwo gehört oder in nem film gesehen haben...
Zuletzt geändert von dr.-hasenbein am 14.08.11 - 09:15, insgesamt 2-mal geändert.
Roadrunner
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Beitrag von Roadrunner »

Ist es nicht.
So schnell schreib ich keinen "schwachsinn" Kullerauge
Sry, aber in dem Fall doch... :lol:

Wenn unser Gesetz so einfach wäre, daß man sich nur einen passenden Paragraphen aussuchen müßte, ohne mögliche Gegenverordnungen und -gesetze beachten zu müssen, dann bräuchten wir keine Anwälte.

Das is'n kniffeliges Thema, mit dem sich schon so manche Gerichte auseinandergesetzt haben.
Du hast lt. § 127 dieses "Recht" lt. Verordnung nur bei unmittelbarer Gefahr im Verzug (und zwar für dein eigenes Leben) und bei zweifelsfreiem Vorliegen einer Straftat. Selbst dann kann dich die festgehaltene Person wegen Freiheitsberaubung anzeigen und in dem Fall wird das Gericht mit dem Fall beschäftigt, welches dann im Zweifel entscheiden muß welches Recht im Verhältnis gerechtfertigt angewandt wird.

Wir hatten so einen Fall vor Jahren in meiner Heimatstadt, wo Vater u. Sohn einen Dieb in ihrem Laden auf frischer Tat ertappt haben, ihn überwältigten und ihn bis zum Eintreffen der sofort benachrichtigten Polizei zu einem Paket verschnürt in eine Schubkarre gelegt haben.
Als die Polizei kam, hat der Typ beide sofort angezeigt, außerdem noch auf Körperverletzung und wegen der unverhältnismäßigen "Festnahme" des Diebs sind beide für mehrere Jahre in den Bau gewandert.
Stand fett in der Zeitung der Fall.

Für unseren Fall hier war derjenige aber zweifelsfrei nicht berechtigt, jemanden festzuhalten.

Wie gesagt - kannste machen, aber auf eigene Gefahr für dich selbst.

edit

Stimmt aber hinsichtlich der Rechtsbelehrung - für absolute Klarheit würde ich auch anwaltlichen Rat vorschlagen.

NUR - du gehst bei deinem Paragraphen von einer Straftat aus (oder vielmehr wäre diese die Voraussetzung für die Anwendung der StPO), was hier aber nicht der Fall war.
Andererseits hätte sich der Jäger zweifelsfrei der Freiheitsberaubung schuldig gemacht, hätte der unseren Aspiranten festgehalten.
Und außerdem muß der gute Sector niemandem außer der Polizei auf Verlangen seine Identität beweisen, bzw. seinen Perso zeigen oder sonst irgendwas in der Richtung.
Zuletzt geändert von Roadrunner am 14.08.11 - 09:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Bieler_92
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Beitrag von Bieler_92 »

ka obs schon geschrieben wurde... aber wenn der andre typ nen zeugen hat, hilft ihm das normalo recht wenig, aldiweil man meist unabhängige zeugen braucht!
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dr.-hasenbein
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Beitrag von dr.-hasenbein »

Es soll ja nur der identitätsfeststellung dienen und nicht gleich der strafverfolgung, nichtmal die bullen würden dich feathalten... Und ob eine straftat vorliegt oder nicht stellen hinterher ganz andere fest....

Du kannst dich diesem "festhalten" auch entziehen in dem du dich zweifelsfrei ausweist !

Und das die 2, jahrelang (!!) in den bau mussten, glaub ich nicht ! Dafür hab ich zuviele jahre in gerichtssälen verbracht, soo schnell ziehst du in deutschland nicht ins cafe-viereck ! jedenfalls nicht wenn die sache exakt so ablief wie oben beschrieben... Wenn dann lag da noch mehr vor...

Hier wird schon wieder mit halbwissen, hören-sagen und stand mal in der zeitung geworfen, ich bin raus .......:roll:
Roadrunner
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Beitrag von Roadrunner »

Hier wird schon wieder mit halbwissen, hören-sagen und stand mal in der zeitung geworfen, ich bin raus .......Kullerauge
Ja, aber wieder mal initial von dir... 8-)
Roadrunner
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Beitrag von Roadrunner »

Bieler_92 hat geschrieben:ka obs schon geschrieben wurde... aber wenn der andre typ nen zeugen hat, hilft ihm das normalo recht wenig, aldiweil man meist unabhängige zeugen braucht!
Sofern der nicht verwandt, verheiratet oder verschwägert ist, gilt das allgemein als unabhängig (neutral), es sei denn dieser erklärt sich selbst für befangen...

In dieser Situation da hat @Sector nicht gerade die besten Karten - anderenfalls kann er's natürlich versuchen, denn man kann ja ebenfalls davon ausgehen, daß er nicht wegen nichts und wieder nichts sowas zur Anzeige bringt.
Doch man kann sich ja wohl vorstellen, daß er da auf ziemlich dünnem Eis wandelt - das mal so ganz unverfänglich und ohne jeden Anspruch Gültigkeit beigefügt. ;-)
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rätsch
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Beitrag von rätsch »

Hallo,

ich wurde auch mal aufgehalten auf dem Waldweg weil der Hobbyjäger mit seiner Waffe auf mich gezielt hat. Bin einfach langsam freundlich winkend vorbei gefahren. Der hat vielleicht rumgemotzt aber ist nie was gekommen. Ein anderer Bekannter hat nur mal eine Strafe von 15 oder 20 Euro bekommen und das war's, somit sollte dir nicht viel passieren. Und weil der dich blöd angemacht hat damit musste halt leben... ;-)

Ich kann mir nicht vorstellen dass er das Recht hat dich aufzuhalten und irgendwelche Daten von Dir einzufordern. Er kann eigentlich wie jeder andere auch nur zur Polizei gehen und dein Kennzeichen nennen und eine Anzeige aufgeben. Er hat davon eigentlich nichts außer Geschäft aber manchen ist das halt wichtig. Ich würde mit dem nicht rumdiskutieren sonder hätte geschaut dass ich wegkomme und hätte ihn wie bei deinem Fall einfach labern lassen. Dem auch drohen oder eine Anzeige aufdrücken ist nicht der richtige Weg und bringt auch nur Geschäft und viel Ärger mit sich. Da ärgerst Du dich länger wie jetzt schon. Somit einfach einen drauf trinken und gut ist es...

MfG Räääääääääätsch

MfG Rääääääätsch
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Habe viele 610er auf dem Gewissen aber auch viele gerettet...
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Alle sagten: "Das geht nicht!"
Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht
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Bieler_92
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Beitrag von Bieler_92 »

hab au die erfahrung gemacht das die meisten ganz nett sin wenn man die grüßt...

außerdem... meist fährt man ja eh auf waldwegen... können dich nur anzeigen weil de gegen ein "durchfahrt verboten" schild verstoßen hast... zT gibts solche schilder auch net... kann eben nur in kiesgruben problematisch werden weils da privateigentum is und auch immer gekennzeichnet und darum isses hausfreidensbruch und son zeugs...
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dr.-hasenbein
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Beitrag von dr.-hasenbein »

Roadrunner hat geschrieben:
Hier wird schon wieder mit halbwissen, hören-sagen und stand mal in der zeitung geworfen, ich bin raus .......Kullerauge
Ja, aber wieder mal initial von dir... 8-)
:bnee: :lach:
Roadrunner
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Beitrag von Roadrunner »

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StiefelWolf
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Beitrag von StiefelWolf »

:pc1: :pc2: :pc1: :pc2:
Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte wo kämen wir hin,
und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen... :)

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DusK
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Beitrag von DusK »

Bieler_92 hat geschrieben:kann eben nur in kiesgruben problematisch werden weils da privateigentum is und auch immer gekennzeichnet und darum isses hausfreidensbruch und son zeugs...
kann die polizei denn da groß was machen?
müsste nicht erst der eigentümer der grube (in dem fall ein unternehmen) eine anzeige wegen hausfriedensbruch stellen?
sonen unternehmen interessiert sich doch auch eher weniger für sowas.
schönerweise kann einem da auch keiner was anhängen bezüglich umweltschäden. nach meiner letzten extremeren schlammrunde in ner grube waren meine reifen blau. und zwar nicht nur leicht bläulich eingefärbt, sondern sahen farblich aus wie eingefärbte reifen :lol:
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Bieler_92
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Beitrag von Bieler_92 »

neeeee die menschen interessieren sich dafür... weilse sonsd probleme bekommen ;)

warum darf man da meist offiziell nicht fahren??? genau umwelt und lärmbelästigung... den meisten Besitzern ises egal und se wissn nix davon aber wenn polizei kommt dan gibts ärger und um den ärgern für sich zu vermeiden kanns durchaus sein dasse dich anzeigen!
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Martin0202
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Beitrag von Martin0202 »

Ob nun rechtlich einwandfrei, oder nicht... wenn mich jemand festhalten will, wehre ich mich dagegen mit angemessener Gewalt. Wenn so ein Lachsack dich am Arm festhält kannste dich da problemlos rauswinden (einfach in Richtung seines Daumens rausdrehen).
Wenn er es dann noch nicht verstanden hat, wirste halt deutlicher. Wir sind doch gerüstet: Panzer, Helm, schwere Stiefel. Was soll uns schon passieren?
Ich hab zum Glück bis jetzt nur böse Blicke geerntet, wenn ich auf Feldwegen unterwegs war (an deren Beginn meistens kein Verbotsschild steht). Aber irgendwann ist es wahrscheinlich mal für jeden soweit, dass er sich mit einem Oberlehrer rumärgern muss. :-) Ich freu mich schon drauf, dann lasse ich die Sau raus (verbal meine ich, zumindest solange ich nicht angegrabscht werde).
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dr.-hasenbein
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Beitrag von dr.-hasenbein »

Was du tust und lässt ist eine Sache, aber was hier als rechtsverständniss und effektives rechtswissen verbreitet wird ist echt lachhaft... :roll:
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fat toni
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Beitrag von fat toni »

gut, das recht dich festzuhalten hat er. sofern er die polizei hinzuzieht. allerdings wenn man ehrlich ist, wer hält da an? da macht man sich vom acker und fährt die nächsten 6 wochen nicht mehr hin, dann hat er's vergessen und aus. man muss hald hoffen das er dich nicht erkannt hat..... na ja, so kindereien lass ich immer auf mich zukommen und reagiere dann angemessen. wenn ich den herren kenne, bzw. der mir ruhig entgegenkommt und mich nur zurechtweist bleib ich stehen, falls der da aber den großen otto losmacht, ab die post.

ist meine meinung also, lasst mal heftig kritik los ^^ :D


mfg fat toni
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Beitrag von Martin0202 »

Joa, ich meine da auch mal was gelesen zu haben wonach jeder Bürger das Recht hat einen Straftäter festzuhalten bis die Polizei kommt. Aber da ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel sicherlich zu beachten, sonst bekommt der Hilfspolizist (vielleicht auch wenn man sein Handeln persönlich nachvollziehen kann) juristische Probleme.
Aber ob das nun die reine juristische Wahrheit ist vermag ich nicht zu sagen.
Verlassen sollte man sich bei solchen Themen nur auf Juristen und selbst unter denen wird es Ahnungslose geben. Schließlich spezialisieren die sich auch meist auf ein oder wenige Rechtsgebiete mit denen sie dann ihr Geld verdienen.
dr.-hasenbein hat geschrieben:was hier als rechtsverständniss und effektives rechtswissen verbreitet wird ist echt lachhaft... :roll:
Wie in jedem Internet-Forum. :-)
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Beitrag von dr.-hasenbein »

Martin0202 hat geschrieben:Aber da ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel sicherlich zu beachten, sonst bekommt der Hilfspolizist (vielleicht auch wenn man sein Handeln persönlich nachvollziehen kann) juristische Probleme.


:!: Stimmt !!! Verhältnissmäßigkeit ist aber IMMER zu beachten, somit dürfte der Festnehmende u.U. sogar angemessene (!) Gewalt anwenden und dich an Armen und Beinen Fesseln !
Martin0202 hat geschrieben: Aber ob das nun die reine juristische Wahrheit ist vermag ich nicht zu sagen.


Musst du ja auch nicht !
Martin0202 hat geschrieben: Verlassen sollte man sich bei solchen Themen nur auf Juristen und selbst unter denen wird es Ahnungslose geben. Schließlich spezialisieren die sich auch meist auf ein oder wenige Rechtsgebiete mit denen sie dann ihr Geld verdienen.


von BGB und StPO sollte AUSNAHMSLOS JEDER Jurist Ahnung haben !
Martin0202 hat geschrieben:
dr.-hasenbein hat geschrieben:was hier als rechtsverständniss und effektives rechtswissen verbreitet wird ist echt lachhaft... :roll:
Wie in jedem Internet-Forum. :-)
gerade dazu würd ICH dann mal sagen:

"Wenn man keine Ahnug hat einfach mal Klappe halten" !

(geht NICHT gegen Dich, ist generell so. Deshalb sind Foren z.T die dämlichsten Rechtsberatungsstellen, da einfach viel zu viele Ihr Rechtsdenken vom hörensagen haben und da war meist zu viel "stillePost" im Spiel !)



Wie gesagt:
dr.-hasenbein hat geschrieben:(...)Dafür hab ich zuviele jahre in gerichtssälen verbracht
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Beitrag von Martin0202 »

dr.-hasenbein hat geschrieben:
Martin0202 hat geschrieben: Verlassen sollte man sich bei solchen Themen nur auf Juristen und selbst unter denen wird es Ahnungslose geben. Schließlich spezialisieren die sich auch meist auf ein oder wenige Rechtsgebiete mit denen sie dann ihr Geld verdienen.


von BGB und StPO sollte AUSNAHMSLOS JEDER Jurist Ahnung haben !
Das wäre schön, aber ich fürchte die Realität sieht anders aus.
dr.-hasenbein hat geschrieben:
Martin0202 hat geschrieben: Verlassen sollte man sich bei solchen Themen nur auf Juristen und selbst unter denen wird es Ahnungslose geben. Schließlich spezialisieren die sich auch meist auf ein oder wenige Rechtsgebiete mit denen sie dann ihr Geld verdienen.


von BGB und StPO sollte AUSNAHMSLOS JEDER Jurist Ahnung haben !
Martin0202 hat geschrieben:
dr.-hasenbein hat geschrieben:was hier als rechtsverständniss und effektives rechtswissen verbreitet wird ist echt lachhaft... :roll:
Wie in jedem Internet-Forum. :-)
gerade dazu würd ICH dann mal sagen:

"Wenn man keine Ahnug hat einfach mal Klappe halten" !

(geht NICHT gegen Dich, ist generell so. Deshalb sind Foren z.T die dämlichsten Rechtsberatungsstellen, da einfach viel zu viele Ihr Rechtsdenken vom hörensagen haben und da war meist zu viel "stillePost" im Spiel !)
Da gebe ich dir recht.
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Beitrag von fat toni »

man darf meines wissens jemanden festhalten, wenn der ärger mach darf man immer mit dem nächstgrößeren gegenstand bzw. mittel gegen ihn vorgehen. bzw. fesseln zumbeispiel....



weis das auch alles nicht so genau.


mfg
wennst um Tuning geht das beste: Etel Tuning

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