Leistungsgewicht

Für die Huskys aus Varese mit den 17 Zoll Schuhen. (Na gut, 16,5" vorne is auch OK :-) )

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DonHusqvarno
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Leistungsgewicht

Beitrag von DonHusqvarno »

Tacho

Kurze Problemschilderung:
-Hab nach jahrelangen nachdenken doch nen Motoradführerschein gemacht,bin aber noch keine 25 jahre alt.Laut neuer Regelung darf ich Mopeds bis 25KW(34PS) fahren oder bis zu einem LEISTUNGSGEWICHT von 0,16KW/kg.
-Ich will auf jeden fall ne sm 510 R fahre, 2008 Model 20kw, 2009 model 22kw. Laut datenblatt 118kg schwer,somit wäre das Leistungsgewicht über 0,16kw/kg und nicht von mir fahrbar.
-Aber was steht denn in den fahrzeugpapieren,zwegs Gewicht.

Dankeschön 8-) 8-) 8-) [/u]
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pat
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Beitrag von pat »

meine das in den papieren 130 kg stehen,hatte meien tc 510 jedenfalls,meine ich noch zu wissen.grüße
125/144/250/300 2Strokes
Trendy
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Beitrag von Trendy »

bei ner sm510r 08 stehen 129kg (Leergewicht) im Fahrzeugschein.

aber wenn du dir so ein Teil zulegst wirst du sie nicht lange gedrosselt fahren (wollen) :)
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Hetzer
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Beitrag von Hetzer »

Die 08er SMR 510 hat mit ihrer eingetragenen Gesamtmasse von 129 kg (Leer) gedrosselt ein Leistungsgewicht von ~ 0,16 (genau 0,155) kW/kg, kannste also bedenkenlos kaufen bzw. fahren. Wenn du sie hast, Gasanschlag raus und über volle Leistung freuen... ;-)
Powerpumi

Beitrag von Powerpumi »

Die 510er SMR 2009 hat bei uns in der Schweiz 20kW gemäss Typenschein, ergiebt ein Leistungsgewicht von 0.155 kW/kg
DonHusqvarno
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Beitrag von DonHusqvarno »

Danke für eure guten Antworten.Da steht mir ja nichts im Weg.

Die Drossel fliegt sowieso als erstes raus.Illegal ist scheiß-egal
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regulatedpower
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Beitrag von regulatedpower »

bin den tag 450er te gedrosselt gefahren...
dachte mir so vorher "wird a bissl schlechter als meine 510er gehen, also ruhig fahren"...
und dann... AAAAAAAHHHHHHHHH!!!!!!!
das ging ja mal GAR NICHT!!! da macht ja s50 fahren mehr spaß...
war echt mega mäßig enttäuscht von der karre bzw der drossel...
s51->s51->kr50->sr80->husqvarna wre->250er mz etz->husqvarna te 510 supermotard
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Beitrag von Trendy »

Die Drossel fliegt sowieso als erstes raus.Illegal ist scheiß-egal
Na wenn das dein Motto ist, dann hättest du dir die frage und dein Führerschein ja sparen können :D :D
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Beitrag von DonHusqvarno »

@regulatedpower:

Hatte das gleich Erlebniss mit ner neuen SXV550.War auf 12kw gedrosselt,katastroval.dan auf volle 70ps,richtig geil.

@Trendy

Brauch die Werte aber für die Pullente,die erkennen ja nicht sofort die entdrosselung.
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kingz
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Beitrag von kingz »

DonHusqvarno hat geschrieben:@regulatedpower:

Hatte das gleich Erlebniss mit ner neuen SXV550.War auf 12kw gedrosselt,katastroval.
lol, das überrascht mich jetzt aber....
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Jiggy-Jig
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Beitrag von Jiggy-Jig »

Wie ist das eigentlich, wenn man A1 hat und man will A unbeschränkt machen? Muss ich da auch erst bis 25 kw gedrosselt fahren oder darf ich mit 18 direkt alles fahren?
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AWeSomE
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Beitrag von AWeSomE »

cf1992 hat geschrieben:Wie ist das eigentlich, wenn man A1 hat und man will A unbeschränkt machen? Muss ich da auch erst bis 25 kw gedrosselt fahren oder darf ich mit 18 direkt alles fahren?
a1: mit 16 gedrosselt, ab 18 jahren darfst dann die 125er offen fahren
a beschränkt: ab 18 jahre möglich, dann 2 jahre warten oder fahren und dann offen fahren dürfen ohne irgendeine leistungsbeschränkung
a unbeschränkt: direkteinstieg erst ab 25 jahren möglich...
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Assasine
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Beitrag von Assasine »

Normal Stufenlappen. Also 2Jahre mit 25kw.

Außer du wartest bis 25. Dann darfste direkt A Unbeschränkt machen.

A1 lässt nur deine normale Probezeit verschwinden.
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Jiggy-Jig
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Beitrag von Jiggy-Jig »

Also ich hab A1. Wenn ich jetzt a beschränkt mache, muss ich noch 2 Jahre mit 34 PS rumgurken?!
Hetzer
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Beitrag von Hetzer »

Offiziell ja. Mann, wat ne Geldschneiderei... als ich vor 25 meinen Lappen gemacht habe, gab´s sowas nich - mit 17 Kl.1 und 3 in Kombi für etwas über 600,- D-Mark gemacht und mit Vollendung des 18. Lebensjahres stand einem alles ohne Einschränkungen offen.
Geh halt in nen Motocross-Verein oder so, da kannste die ersten Jahre ganz legal mit voller Leistung überbrücken - oder ist das mittlerweile auch anders !? :-?
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Jiggy-Jig
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Beitrag von Jiggy-Jig »

hmm verdammt!
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Beitrag von AWeSomE »

Assasine hat geschrieben: A1 lässt nur deine normale Probezeit verschwinden.
quatsch!

die probezeit (2 jahre) bleiben genauso erhalten, nur dass eben die 2 jahre schon mit 16jahren angefangen werden zu zählen und wenn man 18 ist, ist sie halt rum oder man macht halt mit 18 erst den führerschein dann hat man eben bis 20 die probezeit! (ich spreche immer vom alter, gemeint ist natürlich das führerschein datum, das zählt ja!)
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Jiggy-Jig
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Beitrag von Jiggy-Jig »

also darf ich mit 18 doch offene maschinen fahren? :lol:
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Beitrag von AWeSomE »

cf1992 hat geschrieben:also darf ich mit 18 doch offene maschinen fahren? :lol:
nein. diese probezeit hat mit der offenen maschine nichts zu tun.
was auch viele verwechseln ist probezeit und 0,0 Promille Alkohol. Bis 21 Jahre darf man nichts alkoholisches trinken und dann fahren, egal ob man probezeit hat oder nicht!
:h: .:S.M.C.R.N-Stammtisch-Beisitzer:. :h:
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Beitrag von Schorschi88 »

cf1992 hat geschrieben:mit 34 PS rumgurken?!
Hier ein beschleunigungsvideo mit Drossel: :twisted: :lol:

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