habe mir eine smr 510 gekauft und musste sie für den stufenfuehrerschein erstmal auf 20 kw drosseln lassen. der tüv rheinland hat aber nur "drosselung durch gasanschlag in höhe 34,5 mm" in die fahrzeugpapiere eingetragen, dabei ist am ende des entopfes noch eine durchlassreduzierung mit zwei schweißpunkten angebracht worden.
jetzt meine frage: wenn ich einen unfall baue möchte ich natuerlich versichert sein, allerdings moechte ich auch gerne meinen urspruenglichen sound und moeglichst viel leistung haben! nun ist die frage, ob ein sachverstaendiger (sollte mein motorrad nach einem groeßeren unfall unter die lupe genommen werden) bemerkt, dass da eigentlich noch eine drossel sein muesste, oder ob er nur in die papiere guckt und denkt "aha, gasanschlag" und der wäre ja dann auch noch wie es in den papieren steht vorhanden! ich denke, wenn er ueberprueft, ob der anschlag da ist und ordnungsgemäß funktioniert wird die maschine nicht mehr auf den pruefstand gestellt,oder?
außerdem: die drossel ist von außen sichtbar, da die schweißpunkte von außen auf dem "deckel" vom entopf liegen (zumindest teilweise). wenn ich sie entfernen wuerde, wuerde ich mir also einfach so einen deckel neu bestellen, damit ich die da nicht gewaltsam raus-dremeln muss, sondern den deckel einfach austauschen koennte. nun koennte ich ja vor der polizei behaupten ich haette nicht gewusst, dass da auch noch eine drossel drin war (>>steht ja auch nirgendwo<<) und wollte mir nen neuen deckel draufmachen, weil der alte verkratzt war oder dergleichen! eigentlich finde ich an der ganzen sache keinen haken. damit ein "dummer" sachverstaendiger (dumm nur, weil huskys ja sehr speziellsind) dahinterkommt, dass da noch eine drossel reinmuesste, muesste die leistung glaube ich erst ueberprueft werden, und warum sollte das passieren, wenn die drossel da ist wie sie "soll"?!
was meint ihr dazu?

danke für eure antworten!