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Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 13.07.06 - 19:53
von Shin
Hi
Ich will an meiner Te610 Dual die Übersetzung ändern.
Original ist 15/45 wenn ich mich nicht verzählt habe
Was wären eure vorschläge für besseren Abzug?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass hier einer ausm Forum 14/48 bei ner Dual habe und recht zufieden damit sei.
Könnt ihr mir sonst noch irgendwelche Tipps geben?
Re: Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 13.07.06 - 21:19
von crasher
ich fahre 15/50. ist ideal für enduro und cross. (aber dafür ist sie eigentlich eh 30 kg zu schwer und ich zu schlecht

.
in der stadt ist das zu kurz. meine vorhergehende übersetzung mit 13/48 war für die stadt und leichteres endurogelände ideal.
Re: Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 13.07.06 - 22:52
von Shin
Danke dir für die Infos!
--edit--
So hab jetzt 14/45 drauf und muss sagen zieht schon ein wenig besser ab, aber noch nicht so wie ich will.
Werde die Tage mal ein 50er Kettenrad montieren.
Re: Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 31.08.06 - 22:24
von Steve
Wenn du nur im Geländ(eher Cross) fährst würde ich dir auch 15:50 empfehlen.
"Dann geht dein Dingen ab wie Schmitz Katze"
Diese Übersetzung solltest du aber besser im Gelände benutzen,da sie sehr kurz fur die Straße ist.
Sonst 14:48 (flottes Endurotempo,jedoch nicht mehr so gut für tiefen Sand usw.
Anzug ist relativ gut.(diese Übersetzung fahre ich auch gerade).
Re: Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 01.09.06 - 03:38
von ArKo
Wie is'n das eigentlich rechtsmäßig? Kann man da ändern wie mann will oder muss man um die ganze sache legal zu fahren jedesmal zum TÜV?
Bis auf die Endgeschwindigkeit is im Schein ja nix eingetragen....
gruß,
ArKo
Re: Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 01.09.06 - 10:15
von Steve
So weit ich weiß,muss man mit einer neuen Übersetzung zu Tüv.
Bin aber nicht sicher.
Re: Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 03.09.06 - 00:05
von Gumby
Übersetzung ändern ist offiziell verboten!
Wenn sie auch noch in den Papieren eingetragen ist, hast du im Zweifelfall bei einer Kontrolle sehr schlechte Karten!
Grund ist, dass die Übersetzung Einfluß auf Höchstgeschwindigkeit und Lautstärke hat, was offiziell eine Bauartänderung ist, die nur mit Gutachten möglich ist.
Re: Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 17.09.06 - 11:35
von Carsten-MV
Mh............... das möchte ich aber mal gern genau wissen. wenn bei mir im Schein und Brief über die Anzahl der Ritzel nichts drin steht wer kann mir beweisen das ich die falsche Übersetzung fahre ?
Schein und Brief sind schon die neuen.
Die Dame vom Amt hatte mich gefragt ob ich die Ritzelanzahl im Brief weiter eingetragen haben möchte oder nicht ( sie war wohl den Tag extrem Schreibfaul )............... ;D was für eine Blöde frage natürlich nicht.

Re: Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 17.09.06 - 12:37
von sespri
Bei uns steht in der Typengenehmigung das Gesammtübersetzungsverhältnis, d.h.
Kettenblatt : Ritzel = Übersetzung.
Von diesem kann man +/- 8 % abweichen.
Alles andere, wie auch schon erwähnt, verstösst gegen die Lärm- und Abgasvorschriften.
Ist in der Regel 1 Zahn weniger am Ritzel.
Auf die "Schnelle" so feststellbar, dass der Ordnunghüter sich die Mühe machen muss die Zähne zu zählen.
Sespri
Re: Übersetzungsverhältniss ändern
Verfasst: 22.09.06 - 23:11
von nick
Gibt´s ein kleines Programm dazu - aber kennt Ihr sicher schon:
http://www.schmidt-sven.de/texte/geardata_start.htm