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Husqvarna wre 125 ohne zulassungsbescheinigung teil 2

Verfasst: 17.06.19 - 10:40
von Jennynrw
Hey jenny hier,
Ich habe eine Frage wegen meiner husqvarna wre 125. Sie ist bj 11, gern möchte ich sie jetzt anmelden und ich finde nur den kleinen Schein also Teil 1 und so ein Zettel " betriebserlaubnis". Reicht das zum anmelden?Der Verkäufer meint das 125 gar keinen Teil 2 sondern eben diesen Zettel haben, doch habe ich gerade bei anderen Verkäufern angerufen und die meine das sie beide Teile haben :'(.
Auch iminet ist die Meinung gespalten. Kann bitte jemand Licht ins dunkle bringen :(?
Besten Gruß
Jenny

Re: Husqvarna wre 125 ohne zulassungsbescheinigung teil 2

Verfasst: 17.06.19 - 13:50
von Dual-Sport
Ruf doch mal beim Straßenverkehrsamt an.
Könnte vielleicht so sein:
Gedrosselt = Betriebserlaubnis = Leichtkraftrad
Ungedrosselt = Zul. Bescheinigung ll = Kraftrad

Re: Husqvarna wre 125 ohne zulassungsbescheinigung teil 2

Verfasst: 26.06.19 - 15:19
von Endlich16
Hey Jenny,

war bei mir eigentlich genauso. Allerdings habe ich noch die COC Papiere, darin wurden auch die Vorbesitzer usw. eingetragen.Meine ist allerdings von 2005.