Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Moderator: Moderatoren
Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Hallo,
hatte gerade einen Verkehrunfall bin dabei mit dem Moped in ein Auto geknallt und die Tür ist zerbeult. Moped ist nichts passiert nur ein Kratzer im Krümmer (als alles erledigt war: Aufsteigen, ankicken, losfahren). Ich hab eine Schürfwunde am Bein und die Autofahrerin ist mit dem schrecken davon gekommen.
Sie wollte unbedingt die Polizei rufen, naja die ist dann gekommen und sagte ich kriege eine Anzeige weil ICH verletzt wurde
Ich zitiere mal: "Bei Verkehrsunfällen in den eine Person verletzt wird gibt es grundsätzlich eine Anzeige"
Ich: "Muss ich mir dann selbst schmerzensgeld zahlen?"
Polizei: " Nein bei der Autofahrerin ist aber die Tür kaputt"
Gilt die Tür jetzt als Person?
Ich habe auch genug zeugen die Aussagen, dass ich gemäß der Verkehrsregeln gefahren bin! Der Besitzer einer Bar direkt am Unfallort sagte mir später noch, dass an dieser stelle 2x die Woche motoräder umfallen und das die Fahgrbahn da immer voll mit Öl ist...
Kann da einer sein schlaues Köpfchen spielen lassen bzw hat schon erfahrung mit sowas gemacht.
hatte gerade einen Verkehrunfall bin dabei mit dem Moped in ein Auto geknallt und die Tür ist zerbeult. Moped ist nichts passiert nur ein Kratzer im Krümmer (als alles erledigt war: Aufsteigen, ankicken, losfahren). Ich hab eine Schürfwunde am Bein und die Autofahrerin ist mit dem schrecken davon gekommen.
Sie wollte unbedingt die Polizei rufen, naja die ist dann gekommen und sagte ich kriege eine Anzeige weil ICH verletzt wurde
Ich zitiere mal: "Bei Verkehrsunfällen in den eine Person verletzt wird gibt es grundsätzlich eine Anzeige"
Ich: "Muss ich mir dann selbst schmerzensgeld zahlen?"
Polizei: " Nein bei der Autofahrerin ist aber die Tür kaputt"
Gilt die Tür jetzt als Person?
Ich habe auch genug zeugen die Aussagen, dass ich gemäß der Verkehrsregeln gefahren bin! Der Besitzer einer Bar direkt am Unfallort sagte mir später noch, dass an dieser stelle 2x die Woche motoräder umfallen und das die Fahgrbahn da immer voll mit Öl ist...
Kann da einer sein schlaues Köpfchen spielen lassen bzw hat schon erfahrung mit sowas gemacht.
-
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 236
- Registriert: 12.06.12 - 14:12
- Motorrad: WR125 '12
- Wohnort: Westdeutschland
Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Wer ist denn Schuld? Das kann man aus deinem Beitrag iwie nicht herauslesen.
Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Ich bin schuld, da ich ja weggerutscht bin und ins Auto hinein.
- ZiD!
- Forensponsor
- Beiträge: 1900
- Registriert: 30.07.11 - 20:56
- Motorrad: SM 570 Rrrrroooaaar
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Is laut Gesetz so. Ist jemand verletzt (EGAL WER) muss die Polizei informiert werden. Die Schuldfrage ist dabei noch nich geklärt....
Kann ja bspw sein das jemand öl auf die straße gekippt hat und du deswegen ausgerutscht bist. Gegen den würde dann ein verfahren wegen des Sachschadens und des Personenschadens laufen....
Is halt einfach die normale Routine....
Kann ja bspw sein das jemand öl auf die straße gekippt hat und du deswegen ausgerutscht bist. Gegen den würde dann ein verfahren wegen des Sachschadens und des Personenschadens laufen....
Is halt einfach die normale Routine....
Fehlender Hubraum wird durch Wahnsinn ersetzt...
Mein großer Penis wird durch mein Kleinwagen kompensiert!
Mein großer Penis wird durch mein Kleinwagen kompensiert!
- emti
- Foren-Hooligan
- Beiträge: 7084
- Registriert: 16.12.04 - 19:32
- Wohnort: 38889 Blankenburg
- Kontaktdaten:
Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Ich sag's immer wieder aus eigener mehrfacher Erfahrung: egal was ist - IMMER DIE POLYPEN RUFEN!!! Du bist sonst oft und gerne voll am Sack...mich hat diese Lehre verdammt viel Geld gekostet...
Desmoquattro 4 ever
Mein Beitrag zur globalen Erwärmung...
Mein Beitrag zur globalen Erwärmung...
-
- Administrator
- Beiträge: 6770
- Registriert: 04.04.02 - 11:17
- Motorrad: TE 610 '95
- Wohnort: 86381 Krumbach
Re: AW: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Was hat die Anzeige mit Schmerzensgeld zu tun?
Es gibt da zwei Verfahren....einmal das Strafrechtliche und einmal das zivilrechtliche...Haftbar bist du einmal strafrechtlich durch die Betriebshaftung (du hast ein kraftfahrzeug in Bewegung gesetzt) und zivilrechtlich für den schaden am anderen fahrzeug. Wegen der Anzeige kriegste ne kleine Strafe, dann ist gut. Schmerzensgeld steht hier nirgends im Raum......
Es gibt da zwei Verfahren....einmal das Strafrechtliche und einmal das zivilrechtliche...Haftbar bist du einmal strafrechtlich durch die Betriebshaftung (du hast ein kraftfahrzeug in Bewegung gesetzt) und zivilrechtlich für den schaden am anderen fahrzeug. Wegen der Anzeige kriegste ne kleine Strafe, dann ist gut. Schmerzensgeld steht hier nirgends im Raum......
Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Ich melde mich mit Neuigkeiten.
Das Polizeipräsidium meldet sich bei mir und wirft mir nach §49 - nicht angepasste Geschwindigkeit i.V.m. Verkehrsunfall vor und bietet mir die möglichkeit sich dazu zu äußern
Das Problemchen dabei ist, dort sind 50Km/h höchstgeschwindigkeit, diese habe ich auf keinem Fall überschritten bin deutlich langsamer gefahren. Es kam halt zu einem Sturz ganz überraschend.
Ich habe ja auch einen Zeugen der sagen kann das ich nicht zu schnell unterwegs war. Oder hat das eher keinen Zweck, da die Polizei dann sagen wird.. Sie waren so schnell unterwegs, dass sie Ihr Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hatten?!
Ich hoffe ihr versteht was ich damit meine, denn dadurch dürfte viel auf mich zukommen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_03.php
Sehe ich richtig das mich 100€ + 3 Punkte erwarten?
Das Polizeipräsidium meldet sich bei mir und wirft mir nach §49 - nicht angepasste Geschwindigkeit i.V.m. Verkehrsunfall vor und bietet mir die möglichkeit sich dazu zu äußern
Das Problemchen dabei ist, dort sind 50Km/h höchstgeschwindigkeit, diese habe ich auf keinem Fall überschritten bin deutlich langsamer gefahren. Es kam halt zu einem Sturz ganz überraschend.
Ich habe ja auch einen Zeugen der sagen kann das ich nicht zu schnell unterwegs war. Oder hat das eher keinen Zweck, da die Polizei dann sagen wird.. Sie waren so schnell unterwegs, dass sie Ihr Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hatten?!
Ich hoffe ihr versteht was ich damit meine, denn dadurch dürfte viel auf mich zukommen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_03.php
Sehe ich richtig das mich 100€ + 3 Punkte erwarten?
Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
wie will die polizei das denn beweisen das du zu schnell warst?
Ich würde einfach behaupten das das nicht so war.
in dubio pro reo
Ich würde einfach behaupten das das nicht so war.
in dubio pro reo
Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Habe der Polizei nun geantwortet und zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Unfallgegnerin weder die Daten der Augenzeugen rausgerückt hat noch unter der Angegebenen Rufnummer zu erreichen ist.
Weiß einer zufällig welche Frist ein Strafantrag hat?
Weiß einer zufällig welche Frist ein Strafantrag hat?
Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterlässt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt (§ 77b StGB). Der Strafantrag kann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurückgenommen werden. Danach kann er jedoch nicht erneut gestellt werden, § 77d StGB.
-
- Administrator
- Beiträge: 6770
- Registriert: 04.04.02 - 11:17
- Motorrad: TE 610 '95
- Wohnort: 86381 Krumbach
Re: AW: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Geh zum Anwalt .....
-
- Administrator
- Beiträge: 6770
- Registriert: 04.04.02 - 11:17
- Motorrad: TE 610 '95
- Wohnort: 86381 Krumbach
Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung
Die werfen dir ja keine Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung vor sonder eine "nicht angepasste Geschwindigkeit".Das Problemchen dabei ist, dort sind 50Km/h höchstgeschwindigkeit, diese habe ich auf keinem Fall überschritten bin deutlich langsamer gefahren.
Wärst du mit "angepasster" Geschwindigkeit gefahren so wäre nichts passiert.
in der STVO steht irgendwo dass man sein Fahrzeug jederzeit zum stehen bringen muss. Und das war bei dir halt nicht der Fall, sonst wärst du nicht gestürzt.
Ergo: Dieses Ding kriegt jeder um die Ohren geworfen der nen Unfall verursacht hat. Hättest auch im Standgas rollen können...