Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

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HuskyTyp
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Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von HuskyTyp »

Hallo,

hatte gerade einen Verkehrunfall bin dabei mit dem Moped in ein Auto geknallt und die Tür ist zerbeult. Moped ist nichts passiert nur ein Kratzer im Krümmer (als alles erledigt war: Aufsteigen, ankicken, losfahren). Ich hab eine Schürfwunde am Bein und die Autofahrerin ist mit dem schrecken davon gekommen.

Sie wollte unbedingt die Polizei rufen, naja die ist dann gekommen und sagte ich kriege eine Anzeige weil ICH verletzt wurde :freak:

Ich zitiere mal: "Bei Verkehrsunfällen in den eine Person verletzt wird gibt es grundsätzlich eine Anzeige"
Ich: "Muss ich mir dann selbst schmerzensgeld zahlen?"
Polizei: " Nein bei der Autofahrerin ist aber die Tür kaputt"

Gilt die Tür jetzt als Person? :autsch:

Ich habe auch genug zeugen die Aussagen, dass ich gemäß der Verkehrsregeln gefahren bin! Der Besitzer einer Bar direkt am Unfallort sagte mir später noch, dass an dieser stelle 2x die Woche motoräder umfallen und das die Fahgrbahn da immer voll mit Öl ist...

Kann da einer sein schlaues Köpfchen spielen lassen bzw hat schon erfahrung mit sowas gemacht.
Huskyfahrer961
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Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von Huskyfahrer961 »

Wer ist denn Schuld? Das kann man aus deinem Beitrag iwie nicht herauslesen.
HuskyTyp
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Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von HuskyTyp »

Ich bin schuld, da ich ja weggerutscht bin und ins Auto hinein.
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ZiD!
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Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von ZiD! »

Is laut Gesetz so. Ist jemand verletzt (EGAL WER) muss die Polizei informiert werden. Die Schuldfrage ist dabei noch nich geklärt....
Kann ja bspw sein das jemand öl auf die straße gekippt hat und du deswegen ausgerutscht bist. Gegen den würde dann ein verfahren wegen des Sachschadens und des Personenschadens laufen....

Is halt einfach die normale Routine....
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emti
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Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von emti »

Ich sag's immer wieder aus eigener mehrfacher Erfahrung: egal was ist - IMMER DIE POLYPEN RUFEN!!! Du bist sonst oft und gerne voll am Sack...mich hat diese Lehre verdammt viel Geld gekostet...
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Huskyschrauber
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Re: AW: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von Huskyschrauber »

Was hat die Anzeige mit Schmerzensgeld zu tun?

Es gibt da zwei Verfahren....einmal das Strafrechtliche und einmal das zivilrechtliche...Haftbar bist du einmal strafrechtlich durch die Betriebshaftung (du hast ein kraftfahrzeug in Bewegung gesetzt) und zivilrechtlich für den schaden am anderen fahrzeug. Wegen der Anzeige kriegste ne kleine Strafe, dann ist gut. Schmerzensgeld steht hier nirgends im Raum......
HuskyTyp
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Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von HuskyTyp »

Ich melde mich mit Neuigkeiten.
Das Polizeipräsidium meldet sich bei mir und wirft mir nach §49 - nicht angepasste Geschwindigkeit i.V.m. Verkehrsunfall vor und bietet mir die möglichkeit sich dazu zu äußern

Das Problemchen dabei ist, dort sind 50Km/h höchstgeschwindigkeit, diese habe ich auf keinem Fall überschritten bin deutlich langsamer gefahren. Es kam halt zu einem Sturz ganz überraschend.

Ich habe ja auch einen Zeugen der sagen kann das ich nicht zu schnell unterwegs war. Oder hat das eher keinen Zweck, da die Polizei dann sagen wird.. Sie waren so schnell unterwegs, dass sie Ihr Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hatten?!

Ich hoffe ihr versteht was ich damit meine, denn dadurch dürfte viel auf mich zukommen.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_03.php

Sehe ich richtig das mich 100€ + 3 Punkte erwarten?
prophet
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Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von prophet »

wie will die polizei das denn beweisen das du zu schnell warst?
Ich würde einfach behaupten das das nicht so war.
in dubio pro reo :ka:
HuskyTyp
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Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von HuskyTyp »

Habe der Polizei nun geantwortet und zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Unfallgegnerin weder die Daten der Augenzeugen rausgerückt hat noch unter der Angegebenen Rufnummer zu erreichen ist.

Weiß einer zufällig welche Frist ein Strafantrag hat?
prophet
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Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von prophet »

Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterlässt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt (§ 77b StGB). Der Strafantrag kann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zurückgenommen werden. Danach kann er jedoch nicht erneut gestellt werden, § 77d StGB.
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Re: AW: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von Huskyschrauber »

Geh zum Anwalt .....
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Re: Verkehrsunfall mit Selbstverletzung

Beitrag von Huskyschrauber »

Das Problemchen dabei ist, dort sind 50Km/h höchstgeschwindigkeit, diese habe ich auf keinem Fall überschritten bin deutlich langsamer gefahren.
Die werfen dir ja keine Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung vor sonder eine "nicht angepasste Geschwindigkeit".
Wärst du mit "angepasster" Geschwindigkeit gefahren so wäre nichts passiert.
in der STVO steht irgendwo dass man sein Fahrzeug jederzeit zum stehen bringen muss. Und das war bei dir halt nicht der Fall, sonst wärst du nicht gestürzt.

Ergo: Dieses Ding kriegt jeder um die Ohren geworfen der nen Unfall verursacht hat. Hättest auch im Standgas rollen können...
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