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Drosseln mit der neuen vorschrift

Verfasst: 11.03.13 - 09:56
von Georg452
Hallo Zusammen,
ich hab eine Frage zu der neuen Drosselung. Früher durfte man ja nur 80 kmh fahren und nach der neuen Regelung geschwindigkeit offen fahren. Muss man dann vorne das 14er Ritzel drauf machen um es umtragen zulassen? Weil das 13er Ritzel war ja die Drosselung auf 80 kmh.
MfG Georg Finsterle

Re: Drosseln mit der neuen vorschrift

Verfasst: 11.03.13 - 10:33
von rx80-heiza
Hi,
so einfach ist das leider nicht! Am Besten fragst du bei deinem :h: -Händler nach wie das genau zu machen ist. Du brauchst dafür normal einen anderen Drosselkit in dem ein Gutachten enthalten ist, bei dem eindeutig drinsteht, dass dein Fahrzeug mit dem im Kit enthaltenen Umbaumasnahmen 11kW hat und Geschw. z.B. 120km/h (war bei meiner 125er RS so.) Ohne so ein Gutachten bist du beim TÜV ziemlich Chancenlos.
Das Thema wurde hier schonmal diskutiert, hab dir den link mal rausgesucht, da sollten so ziemlich alle Fragen die du hast beantwortet sein :Top:

Greetz heiza

Re: Drosseln mit der neuen vorschrift

Verfasst: 11.03.13 - 10:43
von Georg452
Wo ist da jetzt der link? Danke schonmal.

Re: Drosseln mit der neuen vorschrift

Verfasst: 11.03.13 - 10:44
von Don
Klick auf das Wort "link". :lol:

Re: Drosseln mit der neuen vorschrift

Verfasst: 11.03.13 - 10:47
von rx80-heiza
:heba:
Don hat geschrieben:Klick auf das Wort "link". :lol:

Re: Drosseln mit der neuen vorschrift

Verfasst: 11.03.13 - 12:18
von Huskyfahrer961
Georg452 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
ich hab eine Frage zu der neuen Drosselung. Früher durfte man ja nur 80 kmh fahren und nach der neuen Regelung geschwindigkeit offen fahren. Muss man dann vorne das 14er Ritzel drauf machen um es umtragen zulassen? Weil das 13er Ritzel war ja die Drosselung auf 80 kmh.
MfG Georg Finsterle
Wenn du vom Händler ein Gutachten über eine Einzelamnahme vom tüv (nicht gtü, dekra etc. hast) hast, in der die eingetragenene Drosseln drinstehen, kannst du mit 47€ im Gepäck und den ausgebauten Drosseln zum TÜV gehen und die Einzelamnahme rückgängig machen lassen ;) . Und das CoC Blatt nicht vergessen.

Re: Drosseln mit der neuen vorschrift

Verfasst: 11.03.13 - 12:35
von Georg452
Okay danke.

Re: Drosseln mit der neuen vorschrift

Verfasst: 11.03.13 - 14:08
von Bieler_92
War ohne gutachten beim tüv, hab meine drossel austragen lassen und ende... Die vom tüv haben eh alles was se brauchen!!
Betriebserlaubnis und CoC mitnehmen... Fertig...