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KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 30.07.12 - 15:28
von Andi41
Hallo liebe Nudisten,

ich habe mir im April eine Nuda R zugelegt und beim Kauf unter anderem den von BMW mit angebotenen KZH der Fa. MSR mit anbauen lassen ( wurde lt. Verkäufer in München dieses Jahr schon 30 mal mit verkauft).

BMW/Husqvarna hat die Anmeldung gleich mit erledigt.

Gestern wurde ich auf der A 95 von der Polizei Weilheim aufgehalten, Vorwurf:

vorsätzliche Manipulation der Ablesbarkeit des Kennzeichens, maximal erlaubte Abschrägungswinkel von 30 Grad deutlich überschritten.

Folge: Anzeige und Schreiben an die Staatsanwaltschaft, im günstigsten Fall Bussgeld und Punkte.

Heute früh war ich beim Händler, der ist (wie ich gestern) aus allen Wolken gefallen, danach den Produzenten angerufen.

Dieser meint, das KZH hält zwar den Winkel von 30 Grad ein, falls es aber schräg montiert wird (was ja aufgrund des Hecks gar nicht anders möglich ist) können die 30 Grad nicht eingehalten werden.

Den (Nicht-) Vorsatz kann ich beweisen, ich wurde nicht auf die Unzulässigkeit seitens des Verkäufers hingewiesen, noch habe ich den KZH selbst montiert oder verändert, bleibt noch die Fahrlässigkeit....

Anders montieren geht auch nicht, da sonst der KZH beim Einfedern am Reifen schleift - hat mich gestern meinen Reflektor gekostet...

Hat jemand einen Tip, wie man aus dieser Sache rauskommt ( EU Recht, Einzelabnahme...)

Würde äußerst ungern auf den Original KZH umrüsten.

Grüße aus München

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 30.07.12 - 15:39
von Andi41
Hier noch der Link des KZH:

klick

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 30.07.12 - 16:15
von Huskyfahrer961
Da machst du nichts, zu steil ist zu steil .
Wenn du den Winkel von dreißig Grad überschreitest hast DU das Problem.

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 30.07.12 - 17:03
von visiting
Andi41 hat geschrieben:....
Hat jemand einen Tip, wie man aus dieser Sache rauskommt ( EU Recht, Einzelabnahme...)
....
Gar nicht, außer du passt den Winkel an. In diesem Fall folgt das, was im deutschen Recht (FZV §10) steht dem EU-Recht (93/94/EWG) - guggst du hier im Anhang, dritter Abschnitt.

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 30.07.12 - 17:07
von visiting
Nipnap hat geschrieben:
Andi41 hat geschrieben: Dieser meint, das KZH hält zwar den Winkel von 30 Grad ein, falls es aber schräg montiert wird (was ja aufgrund des Hecks gar nicht anders möglich ist) können die 30 Grad nicht eingehalten werden.
Was ist denn das für eine blöde Aussage des Herstellers, er bietet ihn doch auf seiner Seite mit Bildern angebaut an eine Nuda, und nur für die passt er ja auch an.
Und ich meine mich zu erinnern das in der Abauanleitung steht, das wenn man den Winkel nicht verändert alles o.k. ist.
Da wundert sich ja gerade genau der Richtige ...das Grinsen verkneife ich mir jetzt, weil es leider tatsächlich jemanden getroffen hat

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 30.07.12 - 17:13
von sespri
Mag ja sein, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber in diesem Falle würde ich mich jetzt mal schlicht doof stellen.

Wenn im Werbeprospekt nicht irgendwo ganz klein und versteckt der Hinweis auf die Möglichkeit einer ev. zu steilen und somit gesetzwidrigen Lage des Kennzeichen hinweist, würde ich darauf plädieren, nach Treu und Glauben gehandelt zu haben.

Bei uns ist im Strassenverkehrsgesetz geregelt, dass ein Zubehöranbieter keine Teile verkaufen darf, wenn sie nicht für den Strassenverkehr zugelassen sind. Darum oft ganz klein, "only for Racing" oder ähnliches. Fehlt solches, kann meiner Meinung vom Laien nicht verlangt werden, dass er die Gesetzeslage kennt. Sonst müsste ich mich ja nicht an den "Fachbetrieb" wenden. Wenn Du die Mühle hingestellt hast und das Ganze gegen Rechnung montieren lassen hast, würde ich es drauf ankommen lassen. Lies dazu den folgenden Art. 99 Ziff. 1. Habt ihr auch sowas?

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a99.html

Sespri

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 30.07.12 - 17:54
von DHX_77
visiting hat geschrieben:
Nipnap hat geschrieben:
Andi41 hat geschrieben: Dieser meint, das KZH hält zwar den Winkel von 30 Grad ein, falls es aber schräg montiert wird (was ja aufgrund des Hecks gar nicht anders möglich ist) können die 30 Grad nicht eingehalten werden.
Was ist denn das für eine blöde Aussage des Herstellers, er bietet ihn doch auf seiner Seite mit Bildern angebaut an eine Nuda, und nur für die passt er ja auch an.
Und ich meine mich zu erinnern das in der Abauanleitung steht, das wenn man den Winkel nicht verändert alles o.k. ist.
Da wundert sich ja gerade genau der Richtige ...das Grinsen verkneife ich mir jetzt, weil es leider tatsächlich jemanden getroffen hat
Das Leben ist wie ein Bumerang...so wie man sich gibt, so bekommt man es zurück.....haben wir dich net drauf hingewiesen, das Du da Probleme bekommst....nee schreiben ja hier nur zum Spass und haben NULL Erfahrung in solchen Dingen.....wir haben uns mit solchen Dingen schon befasst, da wußtest Du net a mal wie man HVA schreibt.... Bild



Sorry musst'de jetzt mal sein....Herr Nippnapp....nicht auf die Goldwaage legen, gell....

zum Thema Winkel, kannst Du, Mr. Andi41, Dir mal den Thread vom Z!D als Beispiel nehmen, hat nen ganz guten Text verfasst.... 8-)

ich zitiere mal....
ZiD! hat geschrieben:HELLO COMUNITY! Also ich hab heute Post bekommen, das verfahren wurde eingestellt!
Hier der Brief den ich Hingesendet habe:
Vorname Name Berlin, 27.05.12
Straße
PLZ ORT


Der Polizeipräsident Berlin
Golßner Str. 6
10695 Berlin

Vorgang XY Ungelöst


Sehr geehrte Frau bla bla,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.05.2012 möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Vorwurf mir gegenüber korrekt ist. Am besagten Abend bin ich mit dem Kennzeichenhalter welcher zu steil war unterwegs gewesen.
Mir war beim Kauf des Kennzeichenhalters im Internet nicht bewusst das dieser einen bestimmten Winkel einhalten muss um gesetzeskonform zu sein. Ich kaufte mir diesen Kennzeichenhalter da er ein LED Rücklicht besaß welches im Straßenverkehr heller ist und somit besser zu erkennen ist. Dabei achtete ich lediglich auf die E-Nummer.
Weiterhin möchte ich Sie dennoch höflich darauf hinweisen, dass ich nach Aufklärung Ihres Kollegen vor Ort, welcher mir mitteilte, dass der Kennzeichenhalter einen Winkel von 45 Grad besitzen muss, ich den Kennzeichenhalter sofort am nächsten Tag auf den entsprechenden Winkel gebracht habe.
Als Beweis füge ich diesem Schreiben 2 Fotos als Anlage bei.
Ich möchte Sie bitten dies nicht als Straftat zu bewerten, da ich nie die Absicht hatte einen Gesetzesverstoß zu begehen. Ich besitze meinen Führerschein seit nunmehr 8 Jahren und habe seitdem noch nie einen Eintrag im Verkehrsregister gehabt.
Auf positive Antwort hoffend verbleibe ich

mit freundlichen Gruß


Max Mustermann
heute kam dann endlich die Antwort (nach fast 8 Wochen) ^^
Verkehrsvorfall am 17.04.2012

Sehr geehrter Herr bla bla

das Verfahren ist, soweit Tatverdacht wegen Kennzeichenmissbrauchs bestand, gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt worden.

Durch diese Nachricht bleibt die Ahndung einer evtl. begangenen Ordnungswidrigkeit unberührt.
Das Verfahren ist insoweit an den Polizeipräsidenten in Berlin - Referat Verkehrsordnungswiedrigkeiten und Bußgeldeinziehung- abgegeben worden.

Hochachtungsvoll

Name
Anwältin

Beglaubigt

Name
Justiezangestellte
und hier ist der Thread dazu....

http://www.husqvarna-forum.de/viewtopic ... 6&start=20

Viel Spass damit und gutes Gelingen.... :prost:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 30.07.12 - 19:05
von dr.-hasenbein
aha... Das überteuerte "Blech" ohne Abnahme macht Ärger 8-)

:pc2:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 31.07.12 - 06:17
von dr.-hasenbein
Ist's denn nicht so ?

Das Ding wurde hier, unter anderem von dir selber, sooooo hoch gelobt. Wie toll das doch verarbeitet ist und das man das ja niemals selber hinkriegt, und damit alles i.o. Ist, und man dafür ja gar keine Abnahme braucht...

Und plötzlich ist's 'n Bußgeld wert wenn man damit rumfährt und das auch noch ohne das man was dagegen tun kann...

Top investierte ~ 85€ :Top:

:pc1:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 31.07.12 - 08:22
von DHX_77
Nipnap hat geschrieben:
DHX_77 hat geschrieben:
Das Leben ist wie ein Bumerang...so wie man sich gibt, so bekommt man es zurück.....haben wir dich net drauf hingewiesen, das Du da Probleme bekommst....nee schreiben ja hier nur zum Spass und haben NULL Erfahrung in solchen Dingen.....wir haben uns mit solchen Dingen schon befasst, da wußtest Du net a mal wie man HVA schreibt....
Sorry musst'de jetzt mal sein....Herr Nippnapp....nicht auf die Goldwaage legen, gell....
Verwechselst du da jetzt wen?
nee passt scho, meinte scho Dich, der Doc. hat es genau erkannt, worauf ich hinaus wollte.... :gigs: :kiff:

Dem Andy habe ich ja den Thread vom Z!D als Hilfestellung gegeben, kannst Dir auch scho ansehen, falls sie Dich erwischen....ach nee brauchst ja nicht, hast ja nen tollen Anwalt.... der Dich sogar vor der Anschnallpflicht bewahrt.... :roll: :mrgreen:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 31.07.12 - 15:59
von Andi41
Danke für die Tipps.

Sehr ärgerlich, im Nachhinein zu lesen, das der KZH 85,00 € kostet. Ich habe beim Freundlichen 160,00 hingelegt (incl. Montage).

Eben mit dem Dealer telefoniert, er lässt morgen noch mal den TÜV Prüfer antanzen, der dann sein Urteil abgibt.

Laut seiner Messung (unbelastet - ohne Fahrer) hat der KZH eine Neigung von 34 Grad - vielleicht geht da noch was mit Toleranz.

P.S. Ich habe den KZH weder montiert noch sonst irgendwie gebogen - das war dann der 2. Polizist, der nach einer Stellschraube gesucht hat - um mir eine Manipulation zu unterstellen.

Die Messung fand am Autobahnparkplatz mit 2 Holzstangen (markiert) statt, im unbelasteten Zustand - da kann ich eventuell nochmals dagegen angehen.

Jetzt warte ich auf das Urteil des TÜV Prüfers und dann werde ich mir wohl erst mal das Originale wieder dran bauen lassen - sonst könnte man mir ja Vorsatz unterstellen.

Grüße aus München

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 31.07.12 - 16:17
von visiting
Abweichung? ...und das auf einem bayrischen Autobahnparkplatz?! Die Herren von der Polizei Weilheim wissen wohl noch nicht, dass Husqvarna zu BMW gehört... ;-)

Das Verfahren würde ich wegen Lächerlichkeit einstellen ...und wenn Huskys bald so aussehen wie auf dem Bild da oben, die Produktion gleich mit :mrgreen:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 31.07.12 - 16:31
von DHX_77
Nipnap hat geschrieben: PS: bist du das mit deinem Mopped?
Wenn der Neigungswinkel o.k. ist, dann ist der vom MSR Halter es erst recht.

4530
Des ist der Doc.... :mrgreen:

wegen dem Winkel....

so ist's an der 610er normal....

4441

Kannst ja mal an Deiner "Nackten" das Ori-Dingsbums dagegen halten dann wirst sehen, was rechtmäßig ist.... :mrgreen:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 01.08.12 - 07:47
von dr.-hasenbein
Nipnap hat geschrieben:Dann nenn ich das mal "Scheinheiligkeit hoch 3" vom Doc. :roll2:
Why ? :ka:

Mein Heckteil ist original Husqvarna 510, kein angeschraubtes "Blech".

Wenn ich draufsitz und Gasgeb hat das 20 Grad :twisted:

Du verstehst immernoch nicht was ich eigentlich sagen wollte... Also lassen wir es sein. Kommt mir nur so vor wie "getroffene Hunde bellen"

Have Fun mit deinem feinen Teil

:biker:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 01.08.12 - 08:49
von Dehnus
dr.-hasenbein hat geschrieben:
Wenn ich draufsitz und Gasgeb hat das 20 Grad :twisted:
Dann würd ich sagen zu schwer oder Fahrwerk zu weich - oder beides :kiff: :D :kiff:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 01.08.12 - 08:59
von sespri
Wenn ICH Gas gebe, bleibt das Kennzeichen einfach stehen....

So nach dem Raumschiff-Enterprise-Motto: "Scotty, gehen sie bitte auf Sol 2" :kiff:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 01.08.12 - 16:23
von dr.-hasenbein
kriegst du deine Alte Hand noch ohne Nachgreifen so weit rumgedreht ? :shock: :roll2:
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 01.08.12 - 21:01
von sespri
dr.-hasenbein hat geschrieben:kriegst du deine Alte Hand noch ohne Nachgreifen so weit rumgedreht ? :shock: :roll2:
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Für die obenerwähnte Reaktion reicht bei meinem Gerät schon ein Zucken der Fingerspitzen..... :cool2:

Umgreifen :roll: Das Unwort des Jahres...Ist was für Amateure..... :kiff:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 02.08.12 - 10:40
von dr.-hasenbein
:rofl: :Top:

aber dein "Unwort" ist in dieser Rubrik hier gar nicht so falsch aufgehoben:

http://husqvarna-forum.de/viewtopic.php?f=27&t=38419

:roll:

Re: KZH zu schräg, Anzeige bekommen

Verfasst: 02.08.12 - 15:41
von kümi
Ihr habt Probleme! Ich bin jetzt 10000 km gefahren mit dem Originalteil hinten dran und hatte keine Probleme damit.Ich schaue die Nuda halt vom Sattel an,da stört so ein langes Heck aber gar nicht.