Seite 1 von 1

ABE vs. Einzelabnahme

Verfasst: 03.07.12 - 05:51
von Timon
Da es letztens mal im Nuda-Bereich aufkam, habe ich mich gefragt, wodrin genau der Unterschied besteht bei einer unerlaubten Änderung am Fahrzeug bei einer ABE bzw. bei einer Einzelabnahme.
ABE ist klar, ABE erlischt.
Aber was genau passiert, wenn ich ich ein Fahrzeug, welches einzeln abgenommen wurde, verändere?
Z.B. Racing Auspuffanlage...
Danke schonma für die Aufklärung!

Re: ABE vs. Einzelabnahme

Verfasst: 03.07.12 - 10:24
von Huskyschrauber
Das gleiche.....die Betriebserlaubnis erlischt.

Ne ABE ist ja eigentlich nix anderes....ein Fahrzeug wird begutachtet und für alle Baugleichen eine Betriebserlaubnis erteilt.

Re: ABE vs. Einzelabnahme

Verfasst: 03.07.12 - 12:17
von Timon
dr.-hasenbein hat geschrieben:Dennoch ist deine Husqvarna (im Gegensatz zu Meiner) mit einer ABE zulassung ausgeliefert worden.

Veränderst du das Fahrzeug oder Teile davon, bedarf das einer Abnahme wenn die verbauten Teile nicht schon eine Eigene ABE oder "e" Prüfung haben...

Ansonsten: erlischt die ABE
Deswegen Frage ich :-P

Re: ABE vs. Einzelabnahme

Verfasst: 03.07.12 - 13:14
von Huskyschrauber
Die erlischt auch bei ner Einzelabnahme....nur dürfte es da schwerer nachzuweisen sein. Keine Ahnung was da das KBA über die Einzelabnahme alles vorliegen hat.

Re: ABE vs. Einzelabnahme

Verfasst: 06.07.12 - 14:57
von dr.-hasenbein
Huskyschrauber hat geschrieben:Die erlischt auch bei ner Einzelabnahme....nur dürfte es da schwerer nachzuweisen sein. Keine Ahnung was da das KBA über die Einzelabnahme alles vorliegen hat.
Genau ! erlöschen tut die auch bei Abänderung im Fahrzeug... NUR:

ABE: Hersteller lässt ein Fahrzeug prüfen, und stellt über z.B. Din-ISO zertifizierungen sicher dass alle Fahrzeuge dieser Baureihe gleiche Qualität und Eigenschaften haben... das FHZ erhält eine ABE Nummer. Diese wird im Fahrzeugschein (glaub) unter "K" eingetragen. Heutzutage ist es den Cops z.T. möglich bei der Kontrolle online den inhalt der erteilten ABE zu überprüfen, was nötig wurde, seid dem in den neuen Papieren z.B. nicht mehr alle eingetragenen Rad/Reifen kombinationen aufgeführt werden...

Mein Fahrzeug wurde mit einer EBE in Betrieb genommen, und dieses Feld "K" ist leer... sicher wird es irgendwo in Flensburg Unterlagen dazu geben, aber bei einer Kontrolle kann diese keiner einsehen... in MEINEN Papieren ist keine Vergaser bestimmt, keine Übersetzung etz... also kann MIR bei einer übersetzung auch keiner sagen, du das gehört nicht so, weil er es nicht nachprüfen kann...

DAS ist der wahre Vorteil einer EBE ;-)

Wild umbauen ist trotzdem geneu betrachtet illegal !!!

Re: ABE vs. Einzelabnahme

Verfasst: 08.07.12 - 19:30
von Huskyschrauber
Nicht nur genau betrachtet.....

Bei mir steht alles drin...Übersetzung, Vergaser, Auspuffanlage, Lenker etc. .....
Muss also nicht mehr viel beim KBA angefragt werden....

Re: ABE vs. Einzelabnahme

Verfasst: 08.07.12 - 20:20
von dr.-hasenbein
bei mir gar nix :prost:

Re: ABE vs. Einzelabnahme

Verfasst: 08.07.12 - 22:17
von Heretic
wat hat er denn für einen besonderen rahmen? von ganz früher noch? das is ja quasi ein freibrief :twisted:

Re: ABE vs. Einzelabnahme

Verfasst: 11.07.12 - 07:17
von dr.-hasenbein
Jup :pc1: