Reifenfreigabe TÜV

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-Walker-
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Reifenfreigabe TÜV

Beitrag von -Walker- »

Mahlzeit.

Ich fahre eine TE 610E (Dual) mit eingetragenen Sumo-Felgen und die Reifengrößen sind auch eingetragen nur mit dem Hinweis: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

Jetzt war ich heute beim TÜV und der gute Herr möchte von mir eine Herstellerfreigabe für den Michelin Pilot Power.
Gibt es dafür überhaupt eine Freigabe?? Die Größe des Reifen ist doch eingetragen das müsste doch reichen.

Gruß Walker
Husqvarna TE 610 E Supermoto
-Walker-
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Beitrag von -Walker- »

Die sind mal sehr lustig in meinem alten Schein stand der Zusatz "Reifenfabrikatsbindung..." überhaupt nicht drin erst in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I taucht der Satz auf. Werde nochmal mit dem alten Schein zum TÜV vllt. bringt das was.

Des weiteren habe ich hier einen Beitrag aus einem anderen Forum zu dem Thema gefunden:
Sehr geehrte Frau XXX,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Sie beanstanden, dass bei Ihrem Fahrzeug in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen ist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“. Dieser Eintrag soll den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert. Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemaßnahmen nicht notwendig und deshalb rechtswidrig. Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht.

Sollten Sie dennoch auf die Herausnahme diese Satzes hinsichtlich der Reifenfabrikatsbindung bestehen, müsste die Zulassungsbehörde die Ausführung in der ZB I (Nr. 2.2, 4. bis 8. Stelle) Ihres Fahrzeugs ausnullen. Ist dies geschehen, kann der Satz „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ herausgenommen werden. Das Herausnehmen der Ausführungsschlüsselnummer hat jedoch zur Folge, dass bei einer zukünftigen Wiederanmeldung höhere Gebühren anfallen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
XXX

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AWeSomE
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Beitrag von AWeSomE »

das thema hatten wir vor kurzem auch schon...

geh zu nem anderen tüv menschen...das ist eigentlich kein problem, außer man macht eins draus , sowie manche prüfer :roll:
:h: .:S.M.C.R.N-Stammtisch-Beisitzer:. :h:
-Walker-
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Beitrag von -Walker- »

Problem ist gelöst:
Einfach den alten Fahrzeugbrief vorzeigen in dem der Satz mit der Reifenfabrikatsbindung nicht drin steht und alles ist in Ordnung. :D
Husqvarna TE 610 E Supermoto
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onkel_jörg
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Beitrag von onkel_jörg »

Sehr geehrte Frau XXX,
... Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht.
scheinbar handhaben das die Zulassungsbehörden jede wie sie will, bei mir is der alte inhaltlich mit dem neuen Schein identisch. Nix Reifenbindung.
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