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Wiederbeschaffungswert Auto

Verfasst: 01.10.09 - 17:33
von bierkoenig
nabend zusammen,

hatte letzte woche nen unfall mit meinem neuen auto!
hab grade mal 2500km damit geschafft!
ich war schuld an dem unfall (morgens um 7 uhr wars und ich war noch am pennen-.-) und mein auto ist jetzt ein wirtschaftlicher totalschaden...sprich die reparaturkosten übersteigen den widerbeschaffungswert!

hab das auto bis zu meinem händler schleppen lassen und dann is nen gutachter von der versicherung dahin gekommen und hat da sein gutachten erstellt!
der ist auf nen wiederbeschaffungswert von 11200€ gekommen...bezahlt hab ich aber 14300€ und das auto war nur 8 wochen alt
bin vollkasko versichert...müsste mir dann nicht der komplette kaufbetrag abzüglich vom restwert (lag mein ich bei 4700€ für nen "haufen schrott") erstattet werden?!
und wie kommt dann son sachverständiger aufn wert von 11200€??

geh jetzt morgen nochmal zu meinem versicherungsvertreter und werd nochmal mit dem darüber reden! aber das auto verliert doch nicht in 8 wochen nen wert von 3000€?! dann lohnt sich ja die vollkasko gar nich mehr!? ich hab die versicherung ja abgeschlossen um in jedem fall abgesichert zu sein!

steht mir also der komplette kaufbetrag zu oder wirklich nur das was der gutachter da auf sein zettel geschrieben hat?

wär super wenn ihr da genaueres wisst! ist nämlich echt ärgerlich das die 3000€ einfach weg sind!

gruß

Verfasst: 01.10.09 - 19:21
von Molle
Die Gutachter vergleichen glaube ich die Preise am Markt. Schau mal bei Mobile.de, was die dort für dein Auto verlangen. Sollten die Preise dort deinem Kaufpreis ähnlich sein, würde ich das Gutachten anfechten, denn es kann gut sein, daß der Gutachter von der Versicherung ist und der natürlich den Preis drückt. In dem Fall solltest du nach einem unabhängigen Gutachter verlangen.

Vielleicht hast du auch beim Händler zu viel bezahlt, oder der Gutachter hat irgendwelche Extras übersehen, wer weiß... ;-)

Verfasst: 01.10.09 - 19:57
von Hirs
gutachter sieht in seiner Liste nach(stehen die verschiedenen Modelle drin, dann die Laufleistung,etc. und kann dann einen "fairen" aus den Daten dann einen Preis festsetzen) aber des ist doch logisch dass du keine 14000 mehr bekommst, schließlich war dein Wagen ja kein komplettes Neufahrzeug mehr, da kommen mir die 3000€ differenz schon richtig vor, aber man kann natürlich ein Gutachten immer überprüfen lassen ;-)


Aber trotzdem mein Beileid fürs Auto


:cry:

Verfasst: 01.10.09 - 20:00
von mimimimi
das kommt immer auf die versicherung an.

HUK24 zb.
Wann zahlen wir den Neupreis?
b Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis
des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 12 Monaten nach dessen
Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.
Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung
innerhalb von 12 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen
Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses
im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert
des Fahrzeugs wird abgezogen.
Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der
Frist von 12 Monaten eine Frist von 6 Monaten
musst du eben in den agbs lesen. (oder hättest vorher tun sollen) prinzipiell ist ein unabhängiger gutachter auch besser...

und was hirs da sagt.... bei der km leistung ist der wertverfall doch absolut im rahmen. manche neufahrzeuge verlieren alleine durch ihre zulassung und die fahrt vom hoch 10% ihres wertes...
deswegen sind neuwagen ja auch meistens sinnfrei.

Verfasst: 01.10.09 - 21:07
von altmaerker
jupp, mit nem jahreswagen macht man unter umständen ein weitaus besseres geschäft als mit neuwagen wegen dem hohen wertverlust in den ersten monaten !

Verfasst: 01.10.09 - 22:01
von bierkoenig
das hört sich jetzt aber gar nich sooo gut an-.-

Verfasst: 02.10.09 - 01:29
von ROL4ND
Meine Meinung:
Wenn man sein Auto schrottet, muß es auch (finanziell) n bißchen weh tun, sonst fehlt der Lernerfolg...

Es gibt auch Leute in deinem Alter die sich keine Vollkasko, geschweige denn nen Neuwagen leisten können, also nehms wie ein Mann... :lol: ;-)

Allzeit Gute fahrt mit dem neuen !

Gruß Roland

Verfasst: 02.10.09 - 06:03
von hqv610
Moin!

Das ein Neuwagen in den ersten Monaten ernom an Wert verliert wurde ja schon ein paar mal gesagt ...

ein seriöser Gutachter :roll: erstellt in der Regel eine Auflistung aller zu ersetzenden Teile und kalkuliert daraus die Schadenshöhe im Vergleich zum Neupreis.

Was dir deine Versicherung zahlt steht in deiner Versicherungspolice.
Deine Versicherungsprämie die mit Sicherheit jetzt schon nicht billig ist wird nach der Schadensregulierung aber weiter exorbitant steigen ...

MfG Chris

Verfasst: 02.10.09 - 08:28
von Patrick_Star
kannst ja mal probieren das Wack selbst noch zu verkaufen, sprich du baust die Teile die nicht verbeult sind aus und ebayisierst sie.

da kannstdann noch auf deinen Kaufwert kommen, dein Händler wird sich ja schon die Hände reiben bei den Ersatzteilen.

Verfasst: 02.10.09 - 09:01
von altmaerker
...um was für ein auto handelt es sich denn ? welche Art von Schaden ist vorhanden ? rundum demoliert ? Frontschaden ?

Verfasst: 02.10.09 - 12:11
von mark250
Das beste was Du machen kannst bei deinem Fall ist, wenn Du mit der Versicherung eine schnelle Abwicklung hast (Erstattung des Geldes) !
Dann würde ich die Versicherung kündigen ,daß Auto ausschlachten Abfrackbrämie für die Rohkarosse kassieren bevor sie ausläuft , nen Jahreswagen holen u. mit dem Kfz-Händler gut verhandeln !
Da bleibt mit Sicherheit noch genügend für Dich übrig !

Musst halt viel Zeit investieren ! Aber es lohnt sich

Gruß Markus

Verfasst: 02.10.09 - 12:41
von hqv610
:strontz:

@mark250 ... ich würde dir vorschlagen, erstmal den 1. post zu lesen, dann über das gelesene nachzudenken, und dann zu schreiben ... vielleicht kommst du ja selbst drauf! :-? ;-)

Verfasst: 02.10.09 - 13:01
von mimimimi
ausserdem rate ich noch dazu - hier nicht so heiße luft zu verbreiten.

1. das Auto älter als 9 Jahre ist. (Erstzulassung vor dem 14.1.2000)
2. das Auto zuletzt mindestens 1 Jahr auf den Antragsteller der Abwrackprämie zugelassen war und
3. ein Neufahrzeug (oder entsprechender Jahreswagen) erworben wird.

Verfasst: 02.10.09 - 13:57
von mark250
ja ja , is ja gut nun !

ihr habt ja recht !
da hab ich nicht dran gedacht ! sorry !!!!!

ausschlachten würde sich trotzdem lohnen (jetzt mal im allgemeinen),aber so wie es aussieht erst später , weil ja diese autos noch neu sind u. die nachfrage erst in den nächsten jahren kommt,wenn diese kisten älter werden !
zum verschrotten isses ja wohl zu schade, weil da noch sehr viel neue Teile zu gebrauchen wären , wie z.b. innenausstattung , bzw. motor , getriebe usw. da kannst noch was rausholen !

Scheiß situation , weil du die kohle ja wahrscheinlich jetzt brauchst !
könntest aber trotzdem erstmal mit der versicherung abrechnen , u. wenn möglich die police kündigen (wegen der prozente)!
dann holst dir ein anderes auto u.meldest es wieder an mit ner neuen versicherung bzw. zu nem anderen versicherungsunternehmen wechseln !!

PS:
hör dich mal um ! es gibt private kfz-mechaniker die das auto kaufen für z.b. 3500€, reparieren es nebenbei für z.b. 5000€ und haben dann ein relativ fast (neuwertiges) auto !
Kommt natürlich drauf an was genau für ein schaden vorliegt !

Soll ja nur mal ein beispiel sein !!!!!!!!!!!!!!

immerhin besser wie nix, was du noch rausholen kannst !
die kostendarstellung von einem unabhängigen gutachter werden meist gut u. hoch gerechnet ! Das teure sind dann die Teile ! Wenn es nebenbei repariert wird kann schonmal 30% reparaturkosten gespart werden !
Da muss man halt mit Zubehörteilen etwas arbeiten soweit es geht u. Sinn macht !

hab sowas schon selber bei nem kumpel erlebt, dass er mehr rausgeholt hat wie der offizielle restwert war !
es gibt doch noch irgendwo leute die scharf sind auf neue unfallautos !
meistens kaufen die sie dann selber auf u. schlachten sie,wenn eine reparatur völlig ausgeschlossen wird !

wünsche viel erfolg

Verfasst: 02.10.09 - 17:44
von bierkoenig
nabend

hab heute nochmal mit meiner versicherung gesprochen
und ich bekomm jetzt den kaufpreis-wiederbeschaffungswert ausgezahlt (hab mit kündigung aller meiner versicherungen gedroht..das wär teurer geworden^^)

also ich komm wieder auf null raus

war übrigens der neue fiesta in rot mit 82ps...jetzt mit massiven frontschaden und komplett verzogen (hinten rechts guckt der scheinwerfer ca. 20mm raus...auf der andren seite nicht)

bekomm von meinem händler noch 4700€ für den haufen

gruß

Verfasst: 02.10.09 - 17:47
von Hirs
na dann hast ja nochmal glück im Unglück gehabt ;-)