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Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 02.08.09 - 20:50
von me109
Hallo zusammen,

bei meiner TE 610/ BJ. 95 ist im Zulassungsbescheid Teil 1 folgende bemerkung eingetragen:
"Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"

Da meine Pneus erneuert werden müssen sollte ich diese Betriebserlaubnis haben. Hat die evtl. jemand von euch? Bzw wo bekomme ich die?

Im Handbuch sind die Reifen
V: Pirelli MT 71A oder Michelin Enduro Competition 3
H: Pirelli MT 81 oder Michelin Enduro Competition 3

eingetragen.

Meine Sorge besteht nun darin, dass in der Betriebserlaubnis auch nur diese Reifen eingetragen sind. Ich fahre hauptsächlich Feldwege, und etwas Offroad und möchte deswegen einen Enduroreifen fahren (zb. Metzler Enduro 3)

Ich hoffe mir kann einer von euch weiterhelfen, kenn mich da gar nicht aus.

THX!
me109

Verfasst: 03.08.09 - 08:47
von Sieger P
Also wenn bei euch nun die Marke des Pneus auschlaggebend ist für die Betriebserlaubnis seid ihr vollkommen verrückt :lol:

Verfasst: 03.08.09 - 08:47
von Dual-Sport
Meines Wissens gibt es bei der TE keine Fabrikatsbindung, zumindest ist im alten FZG-Schein und Brief nichts eingetragen.
Dummerweise steht der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten" in den neuen Papieren standartmäßig drin, auch wenn man keine Fabrikatsbindung hat.

Verfasst: 03.08.09 - 13:03
von Bole_B.
Bei meiner Ex- 125er Husky tauchte in der Zulassungsbescheinigung Teil I auch
diese Formulierung "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten" auf,
während in der Betriebserlaubnis keine Fabrikatsbindung
vermerkt war.
Beim TÜV habe ich mir dann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen,
worauf die Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I
ohne Fabrikatsbindung ausstellte.
Der TÜVer hatte Datenblätter aller gängingen Reifenhersteller, und schaute
dort vorher nach, ob diese Hersteller Reifen mit den entsprechenden Indexen
für Tragfähigkeit und Geschwindigkeit im Programm hatten.
Daraufhin erhielt ich vom TÜV eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für
die Zulassungsstelle, in der stand, dass eine Reifenfabrikatsbindung für
das betreffende Fahrzeug nicht erforderlich sei.

Kostete eben halt zwei mal Kohle, einmal beim TÜV, und zum zweiten
Mal bei der Zulassungsstelle für die neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Positiver Nebeneffekt war, dass der TÜVer gleichzeitig auch alle
zulässigen Reifendimensionen für die damals eingetragene Felgengröße
freigab.

Ich brauchte nicht einmal das Mopped vorführen.

Es gibt also auch TÜVer, die einem etwas entgegenkommen.

Einfach mal beim TÜV anrufen, höflich fragen und einen Termin zur
entsprechenden Prüfung der Fz-Papiere vereinbaren. ;-)

Verfasst: 03.08.09 - 19:00
von me109
Bole_B. hat geschrieben:Bei meiner Ex- 125er Husky tauchte in der Zulassungsbescheinigung Teil I auch
diese Formulierung "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten" auf,
während in der Betriebserlaubnis keine Fabrikatsbindung
vermerkt war.
Beim TÜV habe ich mir dann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen,
worauf die Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I
ohne Fabrikatsbindung ausstellte.
Der TÜVer hatte Datenblätter aller gängingen Reifenhersteller, und schaute
dort vorher nach, ob diese Hersteller Reifen mit den entsprechenden Indexen
für Tragfähigkeit und Geschwindigkeit im Programm hatten.
Daraufhin erhielt ich vom TÜV eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für
die Zulassungsstelle, in der stand, dass eine Reifenfabrikatsbindung für
das betreffende Fahrzeug nicht erforderlich sei.

Kostete eben halt zwei mal Kohle, einmal beim TÜV, und zum zweiten
Mal bei der Zulassungsstelle für die neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Positiver Nebeneffekt war, dass der TÜVer gleichzeitig auch alle
zulässigen Reifendimensionen für die damals eingetragene Felgengröße
freigab.

Ich brauchte nicht einmal das Mopped vorführen.

Es gibt also auch TÜVer, die einem etwas entgegenkommen.

Einfach mal beim TÜV anrufen, höflich fragen und einen Termin zur
entsprechenden Prüfung der Fz-Papiere vereinbaren. ;-)
joa danke, werds mal versuchen *g*

Verfasst: 04.08.09 - 14:08
von mimimimi
ich hab gestern meine felgen eintragen lassen und dazu den hinweis bekommen, dass man angeblich keine "absolute freigabe" kriegen kann.

das höchste der gefühle sei eine beschränkung auf den hersteller (bei mir michelin) und bei dem kann ich da raufpacken was ich will.

Verfasst: 04.08.09 - 22:20
von tomtom24
also in meinem Schein steht die Größe und das vorne und hinten der gleiche Hersteller / Typ montiert sien muss - mehr nicht. Ich kann also raufmachen was der Markt hergibt.

Verfasst: 04.08.09 - 22:33
von DHX_77
tomtom24 hat geschrieben:also in meinem Schein steht die Größe und das vorne und hinten der gleiche Hersteller / Typ montiert sien muss - mehr nicht. Ich kann also raufmachen was der Markt hergibt.

na na na....nicht so voreilig Tom....bei mir steht das auch so drinnen...aber mit einen Zusatz...."Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"
und laut ZUPIN ist das bei der 610er TE...

-Metzeler

-Michelin

-Pirelli

-Bridgestone

Verfasst: 05.08.09 - 09:54
von am1990
DHX_77 hat geschrieben:
tomtom24 hat geschrieben:also in meinem Schein steht die Größe und das vorne und hinten der gleiche Hersteller / Typ montiert sien muss - mehr nicht. Ich kann also raufmachen was der Markt hergibt.

na na na....nicht so voreilig Tom....bei mir steht das auch so drinnen...aber mit einen Zusatz...."Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"
und laut ZUPIN ist das bei der 610er TE...

-Metzeler

-Michelin

-Pirelli

-Bridgestone
die spinnen ja total bei euch...
wia können die euch denn nur an eine marke binden? das hat ja total keinen sinn...
endlich mal etwas gutes das wir hier zu den spaghettis gesteckt wurden, denn so kompliziert und pedantisch sind nicht mal die...aber man kennts ja von den deutschen... :twisted:

Verfasst: 05.08.09 - 17:53
von tomtom24
DHX_77 hat geschrieben: na na na....nicht so voreilig Tom....bei mir steht das auch so drinnen...aber mit einen Zusatz...."Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"
Wo steht das??? :wink: Ich seh da nix.

Verfasst: 05.08.09 - 21:34
von DHX_77
Wo steht das??? Ich seh da nix.
In Deinem Schein steht nix....????

...."Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"....

Bei mir schon....und deswegen die Rückfrage bei ZUPIN...

Na ja bei 4 Reifenherstellern zu Auswahl...hat man(n) auch die Qual der Wahl...nur vorne und hinten sollte der gleiche Reifentyp drauf sein, so wie Du es scho erwähnt hast.... ;-)

Verfasst: 05.08.09 - 21:43
von tomtom24
NAja, ein fähiger Tüvler weiss wohl um die Beschaffenheit der Reifen. Heutzutage gibts keine schlechten Reifen mehr, früher wars wohl so.

Bei mir wurde das ersatzlos gestrichen. Übrigens auch bei einigen Oldtimern da ich dafür keine passenden Reifen mehr bekommen habe. Jetzt kann ich "moderne Reifen" montieren ohne Ärger zu bekommen - ohne Fabrikatsbindung.

einfach maml mit dem Tüvler reden. WEnn ich mich nicht täusche gibts ja eh nur noch H oder ZR oder so, da spielt das sowieso keine Rolle für Dein bike.

Viel Erfolg.

PS: Kost halt 80 Euro TÜV + 15 Euro bei der freundlichen aber hässlichen Mumu von der Zulassungsstelle .....

Verfasst: 06.08.09 - 07:40
von me109
DHX_77 hat geschrieben:
tomtom24 hat geschrieben:also in meinem Schein steht die Größe und das vorne und hinten der gleiche Hersteller / Typ montiert sien muss - mehr nicht. Ich kann also raufmachen was der Markt hergibt.

na na na....nicht so voreilig Tom....bei mir steht das auch so drinnen...aber mit einen Zusatz...."Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"
und laut ZUPIN ist das bei der 610er TE...

-Metzeler

-Michelin

-Pirelli

-Bridgestone
hört sich gut an,
hast du von zupin etwas schriftliches und könntest mir das vlt mailen?
hab dir meine email als pn geschickt

Verfasst: 26.08.09 - 11:38
von me109
War heute beim TÜV, weil ich nun endlich nen neuen Reifen brauche.
Die Sache gestaltet sich demnach so:
Da im Schein bei 2.2 nur 0en drinstehen können sie gar nicht nachprüfen was für Reifen auf das Möp gehören. Ich hätte mich lediglich an die aufgelisteten größen zu halten und vorne und hinten den gleichen Reifen zu montieren.

Eine allgemeine Betriebserlaubnis hätte ich ja gar net. Des würde der Schein und der Brief ersetzen. (???) :kratz:

Warum der Satz "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten"
im neuen Schein auftaucht und im alten nicht, kann er sich auch nicht so recht erklären.

Er meinte lediglich noch, wenn ich keine Dokumente vom Hersteller hätte, in denen ein Reifen vorgeschrieben wird könnte ich ja draufmachen was ich will.

Da setzt jetzt dann das Problem an. Laut Handbuch meiner 610 solls ja ein Michelin Enduro Competiton 3 oder ein Pirelli MT 32 sein.

Kann also ein Handbuch die Reifen vorschreiben? Des kann ja wohl kaum sein, da des Handbuch ja für alle möglichen Modelle gilt. Ne Te wird man ja eher anderst Bereifen wie eine TC und das Handbuch soll für bei Modelle gelten.

Wie seht ihr das?

Verfasst: 01.07.10 - 21:17
von Sumo -Fabi
Hallo,

habe ein ziemlich ähnliches Problem mit meiner TE 450 umgebauft auf Sumo...da steht nämlich auch der Satz:

Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis beachten:

http://www.husqvarna-forum.de/phpbb/vie ... p=257227#2 57227

Habe jetzt mal an Zupin geschrieben, mal schauen...aber eigentlich habe ich ja keine Reifenfabrikatsbindung!?

Betriebserlaubnis ist meiner Meinung nach der Brief oder der Schein...und da steht ja nichts drin!?

Verfasst: 01.07.10 - 22:00
von clausde
Sumo -Fabi hat geschrieben: Betriebserlaubnis ist meiner Meinung nach der Brief oder der Schein...und da steht ja nichts drin!?
nö !



ps
gib mal Reifen fabrikatsbindung in die Suche ein :lol:


;-)

Verfasst: 02.07.10 - 16:18
von Sumo -Fabi
Soo laut zupin habe ich keine reifenfabrikatsbindung...kann anscheind mit der entsprechenden größe alle auf der straße zugelassenen reifen fahren...!? (info von zupin!)

Verfasst: 07.09.10 - 21:07
von me109