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Tüv ohne seitenständer?

Verfasst: 12.03.09 - 21:26
von RockNRollPoser78
Bekomme ich eigentlich neuen Tüv ohne dass ein Seitenständer montiert ist? Ich hab mir nämlich vor einer Woche eine 610TE mit einer Schwinge von der TC glaub ich, weil da niemals nicht ein Seitenständer montiert war nicht ( ich Bayer daher doppelt und dreifache verneinung :D )gekauft. und noch was: müssen eigentlich 2 Spiegel dran sein oder reícht einer?
Vielen Dank schonmal!

Verfasst: 12.03.09 - 21:31
von te_driver
also du brauchst nur 1 einen spiegel glaub ich!



mfg

Verfasst: 12.03.09 - 21:38
von DHX_77
ohne Ständer kein TÜV...!!!! ;-)

Es müssen sogar die Rückzugsfedern von dem Ständer dran sein, wenn Du los fährst soll der Ständer automatisch zurückschnalzen....

Ein Spiegel reicht....

Äh...Frage....was hast'n für a Leistung bei Deinem Hobel eingetragen...???

Verfasst: 12.03.09 - 21:42
von kamikazeracer
falls die kiste nicht schneller als mit 80 eingetragen ist, brauchst 2 spiegel, zumindest offiziel ;-)

seitenständer muss entweder von alleine hochgehen, oder du brauchst einen schalter,
dass wenn der seitenständer noch unten ist und du nen gang einlegst, der motor ausgeht

mfg

Verfasst: 12.03.09 - 21:46
von RockNRollPoser78
Schei... !!! Jetzt muss ich für den blöden Tüv die andere Schwinge einbauen! Würd mich eh interessieren ob die überhaupt was bringt, dies TC Schwinge. WEnn nicht, dann lass ich gleich die originale drin.
35kw sind bei mir eingetragen.

Verfasst: 12.03.09 - 22:05
von baumafan
moinsen

mopper darf nicht mir ausgeklapptem ständer losfahren können.

a klappt von alleine ein und hat zwei federn

b klappt von alleine ein hat eine feder und kann in eingeklappten zustand gesichert werden

c wenn ständer ausgeklappt geht beim gangeinlegen das möp aus


spiegel

bis ez 90 1er links
ab ez 90 unter 100kmh 1er links
ab ez 90 über 100kmh 2 spiegel

Verfasst: 13.04.09 - 17:10
von Huskybrenner
DHX_77 hat geschrieben:ohne Ständer kein TÜV...!!!! ;-)

Es müssen sogar die Rückzugsfedern von dem Ständer dran sein, wenn Du los fährst soll der Ständer automatisch zurückschnalzen....

Ein Spiegel reicht....

Äh...Frage....was hast'n für a Leistung bei Deinem Hobel eingetragen...???
FALSCH !

Ein Ständer ist nicht bestandteil der ABE.

Den kann man abbauen. Das passt denen zwar nicht so sehr ist aber egal.
Ich fahre immer ohne Seitenständer zum Tüv !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es gibt sogar ein Feld zum ankreuzen bei den Jungs, das da lautet:
"Seitenstütze geändert/vor Ort entfernt"

Verfasst: 19.04.09 - 22:11
von tomtom24
Hi,
Mopeds benötigen ab Bj. 1993 zwei Aussenspiegel. Egal wie schnell und (glaube ich doch oder=??)

Gruß

Tom

Verfasst: 19.04.09 - 23:13
von Gangbang
gelaber... Spiegel muss nur eine bestimmte Größe haben, ob 2 oder einer spielt keine rolle dannn...

Verfasst: 20.04.09 - 08:38
von DHX_77
Gangbang hat geschrieben:gelaber... Spiegel muss nur eine bestimmte Größe haben, ob 2 oder einer spielt keine rolle dannn...
Anscheinend liegt das am ermessen des Prüfer's....i hatte mit einem Spiegel a koane Probleme, sowie das Fehlen des Kettenschutz's hat den Prüfer nicht interessiert.... Bild

In anderen Regionen (z.B Stuttgart) wird wahrscheinlich mit allen Hühneraugen auf's MÖP geschaut.... Bild

Dafür hat der Prüfer bei mir auf'n Ständer geschaut als wär's das wichtigste Teil am MÖP....deswegen meine Aussage weiter oben...@Huskybrenner Bild

Verfasst: 20.04.09 - 09:20
von tomtom24
Gangbang hat geschrieben:gelaber... Spiegel muss nur eine bestimmte Größe haben, ob 2 oder einer spielt keine rolle dannn...
Äh, noch bei den Flintstones unterwegs oder schon im aktuellen Jahrtausend angekommen??
Spiegel
97/24 EWG

[...]Blablabla technischer Blödsinn blublublub[...]

Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:

vor EZ 01.01.1990 1 links
ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2
Alles Klar Fred?

(Ich dachte ab 93, aber es war wohl schon neunzig. Sorry für die falsche Jahreszahl)
:roll:

Verfasst: 26.08.09 - 18:06
von VIP-Mac
@ huskybrenner
da ich mich auch mal wieder mit dem ständer beschäftigen musste...

RICHTLINIE 93/31/EWG DES RATES
vom 14. Juni 1993
über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(ABl. L 188 vom 29.7.1993, S. 19)
Geändert durch:
Amtsblatt
Nr. Seite Datum
►M1 Richtlinie 2000/72/EG der Kommission vom 22. November 2000 L 300 18 29.11.2000
Berichtigt durch:
►C1 Berichtigung, ABl. L 239 vom 9.7.2004, S. 36 (93/31/EWG)

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet:
1.1. „Ständer“: eine fest am Fahrzeug angebrachte Vorrichtung,
mit der das Fahrzeug in einer senkrechten (oder annähernd
senkrechten) Parkstellung gehalten werden kann, wenn es
von seinem Fahrer abgestellt wird;
1.2. „Seitenständer“: ein Ständer, der, wenn er ausgeklappt wird,
das Fahrzeug auf einer Seite abstützt, wobei beide Räder mit
der Aufstellfläche in Berührung bleiben;
1.3. „Mittelständer“: ein Ständer, der, wenn er ausgeklappt wird,
das Fahrzeug so abstützt, daß er auf beiden Seiten der Längsmittelebene
des Fahrzeugs eine oder mehrere
Berührungsstellen zwischen Fahrzeug und Aufstellfläche
bietet;
1.4. „Querneigung (qn)“: tatsächliche Neigung (in Prozent) der
Aufstellfläche, wenn sich der Schnittpunkt der Längsmittelebene
des Fahrzeugs und der Aufstellfläche im rechten
Winkel zur Linie der größten Neigung befindet (Abbildung
1);
1.5. „Längsneigung (ln)“ : tatsächliche Neigung (in Prozent) der
Aufstellfläche, wenn die Längsmittelebene des Fahrzeugs
parallel zur Linie der größten Neigung liegt (Abbildung 2);
1.6. „Längsmittelebene des Fahrzeugs“: die Längssymmetrieebene
des Fahrzeughinterrades.
2. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
2.1. Jedes zweirädrige Fahrzeug muß mit mindestens einem Ständer ausgerüstet
sein, damit seine Standsicherheit (z. B. während des Parkens)
gewährleistet ist und es nicht durch eine Person oder ein fremdes
Hilfsmittel gehalten werden muß. Fahrzeuge mit Zwillingsrädern brauchen
nicht mit Ständern ausgerüstet zu werden, müssen jedoch in
Parkstellung (bei angezogener Handbremse) den Bestimmungen von
Punkt 6.2.2 genügen.
2.2. Das Fahrzeug kann entweder mit einem Seitenständer, einem Mittelständer
oder mit beiden Ständerarten ausgerüstet sein.
2.3. Wenn der Ständer im unteren Bereich oder an der Unterseite des Fahrzeugs
angebracht ist, muß (müssen) das (die) äußere(n) Ende(n) des
Ständers zur Erreichung der geschlossenen bzw. Fahrtstellung nach
hinten klappen.
3. BESONDERE VORSCHRIFTEN
3.1. Seitenständer
3.1.1. Der Seitenständer muß:
3.1.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß die seitliche Standfestigkeit des
Fahrzeugs sowohl auf einer horizontalen Aufstellfläche als auch auf
geneigtem Untergrund sichergestellt ist, damit das Fahrzeug nicht zu
leicht stärker geneigt (und somit nicht um den Auflagepunkt des
Seitenständers gekippt) bzw. zu leicht in die Senkrechte zurück und
darüber hinaus geneigt (und somit in Richtung der dem Seitenständer
gegenüberliegenden Seite gekippt) werden kann;
3.1.1.2. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt
ist, wenn das Fahrzeug auf geneigtem Untergrund im Sinne des
Punktes 6.2.2 abgestellt wird;
3.1.1.3. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten
klappen können,
3.1.1.3.1. sobald das Fahrzeug in seine normale (senkrechte) Fahrtstellung
gebracht wird oder
3.1.1.3.2. sobald das Fahrzeug vom Fahrer absichtlich nach vorne geschoben
wird;
3.1.1.4. ungeachtet der Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 so ausgelegt und
gebaut sein, daß er nicht automatisch einklappt, wenn sein Neigungs-
winkel unbeabsichtigt verändert wird (z. B. wenn das Fahrzeug durch
einen Dritten leicht angestoßen oder vom Luftzug eines vorbeifahrenden
Fahrzeugs erfaßt wird),
3.1.1.4.1. wenn er sich in ausgeklappter bzw. Parkstellung befindet,
3.1.1.4.2. wenn das Fahrzeug geneigt wird, damit das äußere Ende des Seitenständers
den Boden berühren kann, und
3.1.1.4.3. wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt wird.
3.1.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die
so ausgelegt sind, dass sie von ihrem Motor nicht angetrieben werden
können, solange der Seitenständer ausgeklappt ist.
3.2. Mittelständer
3.2.1. Der Mittelständer muß:
3.2.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt
ist, unabhängig davon, ob ein Rad, beide Räder oder kein Rad
mit der Aufstellfläche in Berührung kommt; dies gilt
3.2.1.1.1. auf einer horizontalen Aufstellfläche,
3.2.1.1.2. unter Neigungsbedingungen,
3.2.1.1.3. auf geneigtem Untergrund gemäß Punkt 6.2.2;
3.2.1.2. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten
klappen können,
3.2.1.2.1. sobald sich das Fahrzeug so weit nach vorne bewegt, daß der Mittelständer
von der Aufstellfläche weggezogen wird.
3.2.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.2.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge, die
so ausgelegt sind, daß der Motor nicht gestartet werden kann, solange
der Mittelständer ausgeklappt ist.
4. SONSTIGE VORSCHRIFTEN
4.1. Die Fahrzeuge können darüber hinaus mit einer Kontrolleuchte ausgestattet
sein, die für den sitzenden Fahrer in Fahrstellung deutlich
sichtbar sein muß. Diese Leuchte muß aufleuchten, sobald der
Zündkontakt geschlossen wird, und so lange weiter leuchten, bis sich
der Ständer in der geschlossenen bzw. Fahrstellung befindet.
4.2. Jeder Ständer muß mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, das
ihn in eingeklappter bzw. Fahrstellung hält. Dieses System kann aus
folgenden Elementen bestehen:
— aus zwei unabhängigen Vorrichtungen, z. B. zwei einzelnen Federn
oder einer Feder und einer Rückhaltevorrichtung (z. B. ein Klemmhalter),
oder
— aus einer einzigen Vorrichtung, für die ein einwandfreies Funktionieren
über mindestens
— 10 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit
zwei Ständern
oder
— 15 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit
einem Ständer
nachgewiesen werden muß.
5. STANDFESTIGKEITSPRÜFUNGEN
5.1. Um die Fähigkeit eines Ständers, die Standfestigkeit eines Fahrzeugs
gemäß den Punkten 3 und 4 gewährleisten zu können, zu bestimmen,
sind die folgenden Prüfungen durchzuführen:

Verfasst: 26.08.09 - 18:48
von mimimimi
kurzfassung:

blablabla
man ist verpflichtet einen oder mehrere ständer an der moppete zu haben

Verfasst: 26.08.09 - 18:59
von tomtom24
ICh hab immer einen Ständer wenn ich moped fahr, ihr nicht?

Verfasst: 26.08.09 - 19:33
von strachholz93
hm die mühle in horizontaler position zu parken wäre auch irgendwie doof ;-)

Verfasst: 26.08.09 - 19:45
von DON_PEDRO
strachholz93 hat geschrieben:hm die mühle in horizontaler position zu parken wäre auch irgendwie doof ;-)
Warum, hast doch mitm Fahrrad auch so gemacht....angehalten und das Bike erst einmal sanft fallen lassen.

Macht das mal mit Deiner HVA vor der Eisdiele, hast bestimmt alle Blicke auf Dich gerichtet. :twisted:

Verfasst: 27.08.09 - 08:49
von strachholz93
Macht das mal mit Deiner HVA vor der Eisdiele, hast bestimmt alle Blicke auf Dich gerichtet. lachender Bösling
muss ich nich wirklich ausprobieren :shock:
;)

Verfasst: 27.08.09 - 11:57
von VIP-Mac
tomtom24 hat geschrieben:ICh hab immer einen Ständer wenn ich moped fahr, ihr nicht?
genau!!!

hab ja gehofft das es nicht fest, wie huskybrenner sagt, mit der husky verbunden sein soll. schade.

aber ein ständer hab ich trotzdem immer :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 27.08.09 - 20:22
von tomtom24
VIP-Mac hat geschrieben:hab ja gehofft das es nicht fest, wie huskybrenner sagt, mit der husky verbunden sein soll. schade.
Ist es auch nicht, ich hab mehrere Mopetten. Aber bei der husky vibrierts am meisten :-)

Verfasst: 02.09.09 - 20:27
von Huskybrenner
Da kann man mal sehen.

Ich baue ihn ab und der Prüfer ist zufrieden.

Und es stand wirklich drauf, das der Ständer vor Ort entfernt wurde.
Damit gab es den Stempel.

Er sagte zwar: " Ist nicht im Sinne des Erfinders....aber...." und gut war es.

Ich war auch mal mit einer KLX 250 da, die keinen Kickstarter hatte.
Auch das war laut Prüfer zwar noch nie vorgekommen, aber er gab mir den Stempel..
Wäre ja meine Sache wenn ich die Kiste anschieben müßte.

Da bezahlst viel Geld und die Brüder machen was sie wollen.... :evil:




Fällt eigentlich nur mir auf, wie völlig verdreht, übertrieben und quasi lächerlich die oben gezeigte Richtlinie ist ?