Seite 1 von 1

rechtliches über die Reifengröße

Verfasst: 07.03.09 - 22:39
von Aesthetiker
Habe eine kleine Frage!
In meinem Fahrzeugschein ist hinten ein 150er eingetragen.
Letztens hatte ich den Fahrzeugbrief in der Hand und da ist neben dem 150 auch ein 160 eingetragen!
Jetzt frage ich mich ob ich auch nen 160 drauf ziehen darf? bzw ob ich dann den in den fahrzeugschein eintragen lassen muss?

Verfasst: 07.03.09 - 22:46
von Don
Naja wenn bei dir kein 160er eingetragen ist, darfst du auch keinen draufmachen.

Am besten, du besorgst dir den Fahrzeugschein bzw. eine Kopie, wo die 160er eingetragen sind, und versuchst, das beim TÜV auf deinen Fahrzeugschein zu übernehmen. Wichtig dabei: Gleiches Modell, gleiches Baujahr.

Viel Glück!
:king: Don

Verfasst: 07.03.09 - 23:11
von Aesthetiker
Ja des ist ja kein Problem ist ja mein eigener Fahrzeugbrief wo der 160 eingetragen ist.

Verfasst: 07.03.09 - 23:25
von Don
Ach so meintest du das. In deinem Brief ist also mehr eingetragen als in deinem Schein?

Da würde ich an deiner Stelle einfach mal den TÜV/Dekra fragen. Ich denke, man kann das dann übernehmen für den Schein.
Aber ehrlich gesagt habe ich da keine Ahnung. :oops:

Verfasst: 08.03.09 - 00:24
von Aesthetiker
Genau in meinem Fahrzeugbrief (150,160) ist mehr eingetragen als in meinem Fahrzeugschein (150).

Verfasst: 08.03.09 - 11:07
von Don
Da fällt mir eben noch was dazu ein:

Ich habe mal gehört, der hatte auch in seinem Brief mehr stehen als im Schein. Soweit ich weiß, hatte er etwas nachträglich eingetragen. K.a. warum, aber es wurde nur in den Brief eingetragen, war aber legal.

Hast du dein Mopped gebraucht gekauft? Vielleicht hat der Vorbesitzer ja schon 160er Schlappen eingetragen.

Aber wie gesagt, am besten du erkundigst dich mal bei TÜV/Dekra.

Gruß,
:king: Don

Verfasst: 08.03.09 - 21:06
von Aesthetiker
ne habs neu beim händler gekauft.

Verfasst: 08.03.09 - 23:15
von ROL4ND
Das ist doch der Käse mit den "neuen" KFZ-Scheinen, da ist nur noch eine Größe eingetragen und dann nichtmal die größte... :roll:

TÜV und Polizeikontrollen prüfen das dann wohl "online" oder per Datenbank.
Also, wenn die 160er im Brief eingetragen sind wirds wohl o.k. sein.

So hab ich das gehört.

Gruß Roland

Verfasst: 19.06.09 - 21:44
von clausde
ja ich habe das gleiche
um Problemen bei einer Kontrolle aus dem weg zu gehen habe ich immer eine Kopie des Briefe bei wo wahlweise 150 oder 160 drinne seht
Hat der TÜVmann mir auch so geraten eintragen lassen braucht man das nicht

Verfasst: 20.06.09 - 09:17
von Huskyschrauber
Es wird bei den originalen Reifengrößen (also das was der Hersteller in der ABE eintragen lies) im Schein nur noch die kleinste Größe vermerkt.
Ziemlicher Schmarren, ist aber so. Ich würd einfach den BRief kopieren und die Kopie mitführen. Wenn die Obrigkeit motzt kannste dann den Brief zeigen.

Verfasst: 13.02.10 - 12:55
von bundyt
Hallo
Hat Jemand für mich eine Kopie eines FZ-Briefes o. FZ-Scheines wo der 160er eingetragen ist? (oder Zulassungsbescheinigung Teil1 o. 2)
vielen vielen DANK

Verfasst: 13.02.10 - 18:28
von clausde
die Kopie eines KFZ-Briefes wird dir nichts nützen wenn es nicht dein eigener ist :roll:


.

Verfasst: 13.02.10 - 18:53
von bundyt
Mein Problem hat sich gelöst.
In meinem Schein steht nur ein 150er.
Im Brief steht gar nichts drin.
ABER. In einem komischen A4-Wisch auf Italienisch ist der 160er eingetragen.
Schade, dass der 160er nicht im Schein drinsteht.

Verfasst: 13.02.10 - 19:27
von clausde
bundyt hat geschrieben:..... In einem komischen A4-Wisch auf Italienisch ist der 160er eingetragen......
mach eine Kopie und nimm die immer mit - fertig ;-)


.