Seite 1 von 3
Unnötiges herumfahren, unnötige Lärmbelästigung und RED-BULL
Verfasst: 08.04.08 - 21:30
von Herzi
Die Rennleitung hat mich am 08.04.2008 so um 19:30 angehalten und zu mir gesagt, dass ich unnötig herum gefahren wäre und unnötigen Lärm verursacht hätte durch volles Ausfahren aller Gänge !!!
Das Beste ist ja , dass meine RED-BULL Dose am Ölbehälter keine ABE hätte und ich die abmachen soll (musste).
Ich mein, das mit der Dose ist Schwachsinn und total lustig aber wie ist dass denn mit Lärmbelästigung durch volles ausfahren aller Gänge ??? Gibts da ne Strafe wenn man irgendwo mit Gas anfährt oder beschleunigt ???
Hier seht ihr die schwerwiegende Veränderung des Fahrzeuges wegen Fehlen einer ABE !!!

Verfasst: 08.04.08 - 21:41
von Huskytuller
Aus welcher Ecke, sagtest Du, von Deutschland kommst Du noch mal ... ?
Gruß Huskytuller

Verfasst: 08.04.08 - 22:00
von emti
wenn ich mich dunkel an meine fahrschule erinner...dann sagte man mir dort:
WENN man in einer wohnsiedlung mit einem lauten motorrad fährt, ist dies eine lärmbelästigung. man dürfe in diesem fall dort NUR schieben und auf jeden fall müsse den lärm vermeiden.
wenn ich mich jetzt nicht ganz irre, gilt diese regel sogar rund um die uhr!
macht zwar keine sau aber mich wollte so'n exbulle in pension der seinen dicken hinter von seinem klappstuhl auf der veranda kaum hoch bekam mal an bein pinkeln. ein kumpel wohnte gegenüber von ihm.
darauf hin kam ein polizist nach hause und erläuterte mir, dass der mann seinen ehemaligen job sehr ernst nehme und die örtliche polizei einfach nur tierisch nervt!
ich solle da etwas "leiser" fahren wenn es möglich sei.
soviel dazu.....
Verfasst: 09.04.08 - 15:11
von acdc-rocker
Und wie siehts aus mit dem Döschen, ist das nicht auch Willkür?
Klar, das Ding könnte ja bei einem Tornado auf die Straße fallen, um dann einen tödlichen Auffahrunfall mit Riesenexplosion zu verursachen, aber wenn das Ding offensichtlich gesichert ist/wäre, dürfen die doch da eig nix sagen oder?

Verfasst: 09.04.08 - 18:22
von Herzi
Huskytuller hat geschrieben:Aus welcher Ecke, sagtest Du, von Deutschland kommst Du noch mal ... ?
Gruß Huskytuller

Ich komme aus Burkhardsfelden bei Reiskirchen aus dem Kreis Gießen in Hessen
Darf man irgendwann nicht mal mehr ne Unterlegscheibe ans Mopped bauen, weil die keine ABE hat ??? Brauchen Rucksäcke und Bordwerkzeug in Zukunft ABE ???

Verfasst: 09.04.08 - 19:34
von rumpie
"Sie belästigten andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft."
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 118 BKat, TBNR 130112
20,00 Euro Verwarngeld
"Sie belästigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt +) Andere mehr als nach den Umständen
unvermeidbar."
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.1 BKat, TBNR 101100
10,00 Verwarngeld
+ = darunter fällt z.B. auch Anfahren mit quietschenden Reifen und sonstiges stümperhaftes Beschleunigen
Bei erkennbarem Vorsatz KANN der Regelsatz verdoppelt werden. Dies steht zwar nirgends, lässt sich aber aus § 17 II OWiG herleiten.
Verfasst: 09.04.08 - 20:54
von big-savage
Herzi hat geschrieben:Huskytuller hat geschrieben:Aus welcher Ecke, sagtest Du, von Deutschland kommst Du noch mal ... ?
Gruß Huskytuller

Ich komme aus Burkhardsfelden bei Reiskirchen aus dem Kreis Gießen in Hessen
Darf man irgendwann nicht mal mehr ne Unterlegscheibe ans Mopped bauen, weil die keine ABE hat ??? Brauchen Rucksäcke und Bordwerkzeug in Zukunft ABE ???

also ich komme aus Usingen falls dir das was sacht also bei uns sind die herren von der rennleitung ganz locker drauf^^
Verfasst: 10.04.08 - 18:58
von Herzi
@ rumpie :
Wo steht das, dass zügiges Beschleunigen darunter fällt, denn dann stimme das ja, wenn das da stände. Aber ich musste aus einer Seitenstraße herausfahren und um den durchgegenden Verkehr nicht zu behindern musste ich schon Gas geben !!!
@ big-savage :
Usingen sacht mir natürlich was aber warum steht dann bei dir Neu-Anspach ??? Wir können uns doch mal an einem schönen warmen Sommertag treffen, oder ???
MfG
Herzi
Verfasst: 10.04.08 - 20:27
von kamikazeracer
is scho der hama
also hin und her fahren... naja.... wenn sich welche gestört fühlen, dann sucht euch eben a platzerl wo es keinen stört
redbull dose

wenna meint der typ
naja, ich denk mal di ist zu vernachlässigen
aja, so nebenbei, ich glaube dein luffi würd ma wieder etwas öl vertragen
kommt zumindest aufm bild so rüber
Verfasst: 11.04.08 - 08:49
von Clubfreak
Zum Thema Red Bull:
Du weißt schon, dass das "verschönern" des Stoßdämpfer-Ausgleichsbehälters mit einem österreichischem Erfrischungsgetränk typyscherweise einer gewissen, hier im

-Forum
nicht allzu hoch angesehenen, kürbisfarbenen Motorradmarke vorbehalten ist?
Schon allein deswegen is es sträflich!
Verfasst: 11.04.08 - 08:53
von vote4morten
also ich find das durchaus gerechtfertigt.
Ich konnte noch nie verstehen wie egoistisch manche Menschen sind. Wenn man schon nen recht lauten 2-Takter fährt, kann man ja wenigstens in der Stadt ein bisschen Rücksicht nehmen.
Eigentlich fahren fast ALLE Motorradfahrer Sinnlos herum. Das ist auch nicht erlaubt.

Verfasst: 11.04.08 - 09:36
von Molle
Clubfreak hat geschrieben:Zum Thema Red Bull:
Du weißt schon, dass das "verschönern" des Stoßdämpfer-Ausgleichsbehälters mit einem österreichischem Erfrischungsgetränk typyscherweise einer gewissen, hier im

-Forum
nicht allzu hoch angesehenen, kürbisfarbenen Motorradmarke vorbehalten ist?
Schon allein deswegen is es sträflich!
Genau! Der Polizist hat eigentlich nicht hart genug reagiert!
vote4morten hat geschrieben:
Eigentlich fahren fast ALLE Motorradfahrer Sinnlos herum.
Das ist wohl war...
Verfasst: 11.04.08 - 10:07
von Eszterle
vote4morten hat geschrieben:Eigentlich fahren fast ALLE Motorradfahrer Sinnlos herum.

Jo, war auch mein erster Gendanke. Nur meint der Polizist hier das mehrmalige Befahren der selben Straße in beide Richtung ohne ersichtlichen Grund.
Wurde mir btw. schon beim Mopedschein eingetrichtert wie blöd dass ich das nicht darf.
Wennde irgendwo stadtauswärts eine Runde drehst isses egal. Sicher auch wenn du hin und her fährst ... Juckt DORT ja keinen.
mfG
Verfasst: 11.04.08 - 12:03
von rumpie
@herzi
Die Paragrafenkette kannst du in meinem obigen Beitrag lesen. Dort findest du die entsprechenden Tatbestandsmerkmale (Lesen bildet!). Das was der Jurist - oder auch der Polizist vor Ort - tut, ist den Lebenssachverhalt unter den abstrakten Tatbestand der Verordnung zu subsumieren. Das Ergebnis ist entweder: Ja, der Herzi hat tatbestandsmäßig gehandelt oder nein, hat er nicht. Dann kommt bei Ordnungswidrigkeiten noch die Bewertung der Rechtswidrigkeit und der Vorwerfbarkeit, sowie ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorlag.
Im Prinzip steht aber auch alles für dich Wesentliche im Text des Tatbestandskatalogs, den ich oben reinkopiert habe. Insbesondere ist hier der Knackpunkt die Vermeidbarkeit. Kommen die Beamten vor Ort zu dem Schluss, dass du beim Einfahren auf die Vorfahrtsstraße hättest einfach mal 10 Sekunden auf die nächtste Lücke warten können, um dann weniger "lärmintensiv" einzufahren, dann werden sie, nach Prüfung, ob nicht auch eine mündliche Verwarnung ausreicht, das Verwarngeld verhängen. Zumal hier deinem Schreiben nach auch noch eine mögliche Vorfahrtsverletzung rauskuckt.
Im übrigen werde ich hier keine Wertungen zum Verhalten der Polizeibeamten abgeben. Hier war von uns keiner vor Ort außer dir, und so richtig scheinst du ja nicht verstanden zu haben, was da mit dir passiert ist. Das ist auch nicht weiter schlimm. Jedoch sollte man dann nicht die falschen Schlüsse ziehen. Das das von dir beschriebene Verhalten ordnungswidrig sein kann, habe ich geschrieben. Ob es das war, weiß ich nicht. Mit der Dose, nun ja, vergiss es einfach. Es kann wohl auch hier wieder keiner beurteilen, außer du selbst, ob da z.B. scharfe Kanten an der Dose waren o.ä.
Verfasst: 11.04.08 - 18:49
von Herzi
Ich würde halt gerne mal den Paragraphen sehen, wo steht, dass man seine Gänge nicht voll ausfahren darf, weil sonst Lärmbelästigung entsteht, denn das hat der Polizist gesagt und außerdem könnte ich ihn auch anzeigen, denn welcher Polizist darf zu einem Bürger sagen, dass er gestört ist, denn laut ihm bin ich wie ein gestörter herumgefahren !!!
Das mit der Dose ist halt so aber egal, finde ich aber schon verrückt, denn ich denke dass die mir einen reinwürgen wollen, denn im nachhinein hat sich herausgestellt, dass ich sehr bekannt bin und sogar Spitznamen trage wie Das gelbe Mopped, den immer wenn irgendwas laut ist, heißt es das Gelbe Mopped und was laut ist, ist noch lange nicht schnell !!! Oder ???

Verfasst: 11.04.08 - 21:48
von doOgie
Als ich letzten Sommer an meiner DA saß, is einer ca. ne halbe Stunde mit nem Poketbike die Strasse inner Siedlung hoch und runter gefahren- und das in regelmäßigen abständen. Nicht, dass das ding eine riesenlätm macht, aber dieses all-10-sekündliche "rääääähhhh"... das kann man in Stuttgart auch nur dort machen, wo in der Strasse keine einzige deutsche Familie wohnt- alle Nachbarn hat das hier wenig gejuckt (wohl zu meinem Vorteil, wenn ich endlich meine 610er bekomm).
Ich bin mit meiner 350er früher auch immer in einem verschlafenen Städtchen im Allgäu mit guten Drehzahlen durch und aus der Spielstrasse gefahren- ich wurde in 8 Jahren einmal angehalten und auf die Geschwindigkeit hingewiesen, was natürlich mehr als gerechtfertigt war. Aber diese "wenn ich schon keinen Spass mehr im Leben hab, soll es ein anderer auch nicht mehr" - EInstellung von vielen Menschen geht für mich nicht klar.
Und wenn meine Maschine mit XY dB eingetragen ist und ich niedertourig aus dem Wohngebiet fahr- was soll man da bitte beanstanden (bezogen auf Stgt jetzt)?
Verfasst: 11.04.08 - 22:34
von Herzi
Mein Hubschrauber ist im Originalzustand und alles daran eingetragen und TÜV hat se auch, also warum kann man dann nicht aus einer Straße herausfahren, wie man will, seiden man behindert andere, aber hier sprechen die Polizisten von einer Belästigung. bleibt die frage, von wem die Belästigung ausgeht, den dies sind nur die Polizisten, und keine Anwohner, denn dort fahre ich nicht im 10 Minuten takt auf und ab !!!
Ich will halt mal den Satz im Gesetzbuch sehen, in dem steht, dass man die Gänge nicht voll ausfahren darf, weil sonst eine Belästigung entstehen könnte. Wenn mir da jemand mal einen Link schicken könnte wäre ich sehr bedient !!!
MfG
Herzi
Verfasst: 12.04.08 - 16:21
von rumpie
@herzi
Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls, hier insbesondere auf die Vermeidbarkeit an! Und lies doch wenigstens mal den Gesetzestext. Da steht doch nun fast alles drin. Dann suchst du dir die Definitionen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen und vergleichst mit deinem Sachverhalt. Zur Vertiefung kann ich dir den Janiszewski empfehlen. Der schreibt sehr gute und leicht verständliche Abhandlungen im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und - strafrecht. Es geht nunmal nicht, für jede nur denkbare Variante einen eigenen Satz in die Verordnung zu schreiben. Dann würde sich der Umfang der Gesetze und Verordnungen vertausendfachen. Zudem wären viele Fälle nicht erfasst, an die der Verordnungsgeber zunächst gar nicht denken konnte, aber regeln wollte. Ein wildes, nimmer endendes Nachbessern und Ergänzen wäre die Folge, dem keiner mehr folgen könnte. Wenn es zudem in der Juristerei genügen würde, dass man einfach nur lesen und schreiben kann, dann wärst du möglicherweise auch ein Jurist.
Im Übrigen hatten wir Ähnliches früher tatsächlich mal: Da gab es im Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten einen Tatbestand, der explizit das Anfahren mit quietschenden Reifen mit 30 DM bzw. 15 Euro Verwarngeld belohnte. Das hat man gestrichen, was ich uneingeschränkt für sinnvoll halte.
Herzi hat geschrieben: außerdem könnte ich ihn auch anzeigen, denn welcher Polizist darf zu einem Bürger sagen, dass er gestört ist, denn laut ihm bin ich wie ein gestörter herumgefahren !!!
Das hat er doch gar nicht gesagt. Lies mal deinen eigenen Satz. Demnach hat er gesagt, dass "Gestörte" (also Dritte) mit einer bestimmte Fahrweise aufwarten. Und genauso fährst du. Das du der "Gestörte" bist, lese ich nirgends.
Die Anzeige und den Strafantrag hättest du ja gleich vor Ort machen und bei den Beamten abgeben können.
Herzi hat geschrieben: ... denn ich denke dass die mir einen reinwürgen wollen ...
Achwo. Sicher mag es den einen oder anderen Griesgram unter den Beamten geben. Aber solche jugendlichen Heißsporne sind deren täglich Brot. Die hatten sicher am gleichen Tag schon 10 Andere deiner Sorte angehalten. Oder denkst du, ein Maurer empfindet Wut, wenn er seine Steine ankuckt? Er wird eher gelangweilt sein ...
Verfasst: 12.04.08 - 16:55
von Molle
@Herzi: Ich seh das immer so: Ich fahre täglich als Pendler 50km BAB und es gibt ein paar wenige Stellen, wo die Geschwindigkeit begrenzt ist, ein Stück 120 und eine Baustelle mit 80. Wenn ich dann manchmal diese Vollspacken sehe, die mit 160 durch die Baustelle fegen, weil ihr Potenzverstärker scheinbar nicht langsamer kann, oder wie gestern von weiten ein Audi mit Lichthupe ankam, weil ich nur mit 140 auf der 3ten Spur überholen mußte (und der war zu Überholbeginn wirklich noch weit weg), dann platzt mir auch der Kragen und wünsche mir, mit dem Recht, diese Leute zu jagen und aus dem Verkehr ziehen zu dürfen, ausgestattet zu sein.
Vielleicht würde ich anders denken, wenn ich auch so einen Potenzverstärker fahren würde. Vielleicht habe ich aber auch nur einen gewissen Sinn für gegenseitige Rücksichtnahme.
So geht es dem Polizisten vielleicht auch. Vielleicht würde er anders denken, wenn er auch Biker wäre. Vielleicht...
Solche Sachen, wie das mit der Red Bull-Dose zu ahnden finde ich auch lächerlich, aber es gibt halt solche und solche.
Verfasst: 12.04.08 - 21:01
von Herzi
Was wollt ihr eigentlich immer mit quietschenden Reifen und zu schnelles Fahren. Ich bin normal aus einer Seitenstraße gefahren und hab dann rasch meine 50 km/h erreicht. Ich hab weder einen behindert oder belästigt.
So wie unser "Polizist" rumpie das ausdrückt, gibt es einen Paragraphen nicht für das volle Ausfahren aller Gänge, denn dann würden sich die Paragraphen vertausendfachen !!!
Außerdem haben es die Grünberger Polizisten(Kreis Gießen, Hessen) auf Zweirad-Fahrer abgesehen und alleine mich hat der Herr Dapper schon 4 mal angehalten !!! Naja, die können mich meinentwegen noch 50.000 mal anhalten, is eh immer die selbe Leier : Auspuff zu laut (eingetragener Originalauspuff) und wie ein bekloppter, gestörter oder wie die Polen gefahren, wobei "der Satz wie die Polen gefahren" nach Meiner Meinung eine Beleidigung polnischer Landsleute ist.