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tuningauspuff, welche folgen?
Verfasst: 04.02.08 - 17:09
von Kevüüün
hallo
ich wollt hier jetz noch ma fragen was es für folgen hat wenn mich die polizei mit nem tuningauspuff ohne abe anhält?!
mfg kevüüün
Verfasst: 04.02.08 - 17:27
von DeanSMR
Im schlimmsten Fall kann er dein Mopped vor Ort beschlagnahmen und dir die Weiterfahrt verbieten.
Dann kannst du mit einem zulassungsfähigem Topf zur Dienststelle und vor den Augen des Beamten den Pott umbauen um das Mopped wieder in den Verkehr zu bekommen. Ansonsten wirds stillgelegt.
Aber wie gesagt, daß ist der worst case!
Gruß Dean
Verfasst: 05.02.08 - 00:03
von emti
ich weiß ja net wie alt du bist aber du bist öfter in der 125er ecke oder?
also wäre das fahren ohne führerschein, sofern du A1 hast.
oder meinst du nur den esd?
Verfasst: 20.02.08 - 20:49
von n1ko
kevüüün,
der Auspuff ist ein Sicherheitsrelevantes Teil, das heißt wenn sie dich damit erwischen zählt es somit als erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wenn du in der Probezeit bist wird das 3-Punkte in Flensburg geben, zudem erfolgt die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Wegen einem Billigen Tuningauspuff so viel zu riskieren ist es nicht wert.!
Verfasst: 25.02.08 - 23:00
von Vetta
und was is, wenn man nichtmehr in der probezeit is? dann mängelbericht oder? ...ohne punkte
Verfasst: 26.02.08 - 15:01
von vote4morten
und was is an nem Auspuff sicherheitsrelevant? Das hört sich jetzt ersmal komisch an. ich finde nicht das der unbedingt was mit sicherheit zu tun hat. ne andere Bremsanlage ok...aber auspuff?
Verfasst: 26.02.08 - 15:06
von Frieda
Verfasst: 16.04.09 - 16:53
von Knallkörper
Nochmal zum Tuningauspuff. Kann man verwährt kriegen seinen Autoführerschein mit 18 zu machen falls man erwischt wird? Also das man ihn erst mit 21 machen darf oder so?
Gruß Knallkörper
Verfasst: 16.04.09 - 17:35
von Don
Natürlich. Fahren ohne Fahrerlaubnis?!
Verfasst: 16.04.09 - 18:41
von Knallkörper
Verdammt....
Verfasst: 16.04.09 - 19:57
von rumpie
In der Regel kein Fahren ohne FE. Das wäre es nur, wenn sich mit dem Auspuff die Fahrzeugparameter so verändern würden, dass du das Motorrad mit deiner FE-Klasse nicht mehr fahren dürftest. Das ist normalerweise nicht zu erwarten, auch wenn sich das manche wünschen würden. Es sei denn, du hast mit dem geänderten Auspuff eine Drossel entfernt. Dann würde dies zum Fahren ohne FE und zu den unten genannten Folgen führen, z.B. wenn du nur A1 hast, was ich annehme.
Aufgrund von einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit müssen fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen seitens der Behörde ergriffen werden. Faustregel: Mit Punkten und aufwärts wirds eng. Darunter keine Folgen. Die genaue Einordnung findet man in der Anlage 12 zur FeV:
http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage_12_116.html
Ein Verstoß gegen die Zulassungsverordnung wäre zwar ein schwerwiegender Verstoß. Leider ist mittlerweile die Betriebserlaubnis, die bei einem nichtgenehmigten Auspuff erlöschen kann, nicht mehr Bestandtteil der Zulassung. Deshalb kein Verstoß gegen diese Vorschrift. In der Regel erwartet dich nur ein Verwarngeld ohne Folgen auf die Fahrerlaubnis.
Folgen bei einem "A" oder zwei "B" Verstößen:
- zunächst: Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Probezeitverlängerung um 2 Jahre
- bei weiteren Verstößen: schriftlich Verwarnung, innerhalb von zwei Monaten
verkehrspsychologische Beratung
- bei weiteren Verstößen: Fahrerlaubnisentzug, dann gibts so leicht auch keine Neue, mindestens 3 Monate Sperre und Aufbauseminar
Verfasst: 17.04.09 - 11:56
von Knallkörper
Also das heißt ich dürfte den Autoführerschein in der Regel noch machen wenn sie mich einmal drankriegen würden....?
Verfasst: 17.04.09 - 13:34
von rumpie
Sofern keine Bußgelder verhängt werden oder du nicht wegen einer Straftat verurteilt wirst.
Verfasst: 17.04.09 - 14:01
von Don
rumpie hat geschrieben:In der Regel kein Fahren ohne FE. Das wäre es nur, wenn sich mit dem Auspuff die Fahrzeugparameter so verändern würden, dass du das Motorrad mit deiner FE-Klasse nicht mehr fahren dürftest. Das ist normalerweise nicht zu erwarten, auch wenn sich das manche wünschen würden.
Schonmal eine 125er Husqvarna mit offener Auspuffanlage gefahren? Das SIND mehr als 15PS. Und da hört nun mal die Fahrerlaubnis auf.
Verfasst: 18.04.09 - 06:29
von rumpie
@don
Wenn die Leistungssteigerung in der Größenordnung tatsächlich da ist, hast du recht. Das muss aber der Betreffende selbst einschätzen.
Verfasst: 27.04.09 - 17:18
von hussi_4_ever
kleine frage an dieser stelle.
Wie sieht es aus mit dem motorrad führerschein ab 18 sind ja maximal 34 ps bla blub die man fahrn darf.Jetzt bin ich aber wegen der 125 iger shcon aus der probezeit raus was würde mich erwarten wenn sie mich anhalten würeden ,und würden festellen das ding hat mehr als 17 kw (smr510)
gruß
Verfasst: 28.04.09 - 21:47
von Knallkörper
Tut mir leid wenn ich nochmal dazwischen rede aber ich hab da kaum was verstanden von der Behördensprache. Is schonmal jemand mit A1 offen erwischt worden? Mir gehts hauptsächlich darum das ich meinen Auto- und Motorradführerschein mit 18 machen kann falls sie mich erwischen.
Gruß Knallkörper
Verfasst: 01.05.09 - 18:33
von Knallkörper
Hat den keiner schonmal Erfahrungen gemacht oder weiß bescheid?
Verfasst: 01.05.09 - 19:22
von Husqvarna125
also es ist fahren ohne Führerschein! was dich da erwartet kann ich dir nciht sagen nur wenn mal was passieren sollte und irgenwer bekommt das mit..hast du ein sehr ernstes problem...weil deine Versicherung dann nix zahlen wird!
Verfasst: 01.05.09 - 19:45
von Don
Kurze Zwischenfrage:
E-Nummern in Tuningauspüffen eintragen (einätzen etc.) ist ja bekanntlich Dokumentenfälschung, weil das E-Zeichen gefälscht wird.
Was ist nun, wenn ich in einen Racingkrümmer die im Brief eingetragene Nummer 44xxx einstanze? Ich meine, es handelt sich ja um keine E-Nummer, sondern um eine Husqvarna Ersatzteilnummer. Nur ist sie eben im Brief eingetragen.
Fragend,

Don