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Verfasst: 24.06.09 - 17:37
von Sieger P
Was würde eigentlich passieren wenn du Fahrer im Militär bist und den Schein verlierst?

Verfasst: 24.06.09 - 21:16
von gada
Dann wirsch umteillt und bist nicht mehr >Fahrer!


Greetz

Verfasst: 25.06.09 - 08:17
von Sieger P
Und ganz beschtimmt berchunsch irgend än schiss job :lol:

Verfasst: 25.06.09 - 10:29
von gada
jap waqs sie hald dann grad so brauchen küchenhilfe oder Betriebssoldat wo die kaserne putzt und pflegt :D ist doch auch cool 21 Wochen lang hehe

Verfasst: 08.05.11 - 12:36
von Timon
wollte keinen neuen thread aufmachen :-P

ist die gesetzlage immernoch so, dass man wenn man abhaut und die bullen einen nicht erkannt haben, dass man dann nichts zu befürchten hat?

habe gehört, man kann höchstens dann ein fahrtenbuch bekommen, wo man immer peinlich genau alle fahrten die man macht aufschreiben muss!

Verfasst: 08.05.11 - 13:19
von dr.-hasenbein
:roll:

Verfasst: 08.05.11 - 15:52
von KingSize
Also ganz objektiv betrachtet hast du recht...
musst trotzdem nachweisen, dass du nicht gefahren bist
:roll: :roll:

Verfasst: 08.05.11 - 18:15
von E-Treiber
Das Thema wurde schon x-mal (allein ich hab das bestimmt schon vier mal) abgehandelt.

Im fließenden Verkehr gilt keine Halterhaftung. D.h. dass der Fahrer zweifelsfrei festegestellt werden muß. Das geht nur, wenn man direkt angehalten wird.

Das Führen eines Fahrtenbuchs wird VON EINEM GERICHT verhängt. Dies jedoch auch erst, wenn eine akute Gefährdung vorlag und der Halter keine Angaben zum Fahrer macht, oder wenn schon einige Sachen in der Richtung vorgekommen sind.

Verfasst: 08.05.11 - 18:17
von E-Treiber
KingSize hat geschrieben:Also ganz objektiv betrachtet hast du recht...
musst trotzdem nachweisen, dass du nicht gefahren bist
:roll: :roll:
zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat: Du mußt gar nix nachweisen. Man muß Dir nachweisen, dass Du gefahren bist.

Verfasst: 11.06.11 - 09:09
von th1mx
Also nen Kumpel musste mal 10€ zahlen weil er umgedreht und abgehaun ist.
Dann waren die bei ihm Zuhause. (Er fuhr ne 625SMC)
Sein Dad mein Lehrausbilder damals. Kurz Streng angeschaut 10€ raus und gut.

Die Polizisten haben wie folgt den Dialog gestartet (ungefähr is schon 5jahre her)

Tag Herr ... wir sind hier weil Sie auf der Strasse gewendet und wir ihr Fahrzeug identifiziert haben und Sie sich scheinbar einer Kontrolle entziehen wollten, Sie sind doch der Halter von...

Ja

Ok dann haben wir jetzt 2 möglichkeiten ersten Sie bekommen ein Verwarngeld von 10€ (glaube wegen wenden mitten auf der Strasse)
oder Sie bekommen demnächst Post und die möglich Konsequenzen muss die Zuständige Behörde dann beschliessen.

Damit war es gegessen ob der Tatbestand heut auch noch so ist "ich denke schon" ne Verwarnung wegen Wenden is OK.

Irgendwann ist man aber nen Bunter Hund... jetzt Fährt er Rennmaschine auf der Strecke da die Strasse für ihn zu Öde ist :-P

Verfasst: 11.06.11 - 10:43
von Don
zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat: Du mußt gar nix nachweisen. Man muß Dir nachweisen, dass Du gefahren bist.
Ganz genau! 8-) Solange die dein Gesicht nicht auf Band bzw. PC haben wird das für unsere grünen "Freunde" nämlich ziemlich schwer Dir was anzuhängen.

Mit meistens Eulensturmhauben-tragendem Gruß,
:shrek: Don