Re: Winter Umbau für Saison 2021 Vitpilen 701
Verfasst: 18.04.21 - 10:09
Aber ich muss schon sagen die blaue Vit gefällt mir schon ausgesprochen gut. 

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Ich mach mal die Ingrid, weil ich die Tage zufällig über die zugehörige deutsche Verordnung gestolpert bin:stoppelhoppser hat geschrieben: ↑17.04.21 - 14:35 Ich will ja nicht Klugscheißen, aber es gab nie eine Begrenzung des Kennzeichenwinkels auf 30°C. Meist wird in diesem Zusammenhang https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 62&from=de angeführt. Die spricht aber nur von eine abstrakten Ablesbarkeit aus einem Winkel von 30 zu einer horizontalen Ebene oberhalb und unterhalb des Kennzeichen wie links- und rechtsseitig. Ob ein Kennzeichen ablesbar ist, ist dabei eher subjektives empfinden und kommt auf die Sehfähigkeiten des Kontrolleurs an.
Jetzt wird es aber noch spannender: Oben genannte Richtlinie ist nicht mehr gültig und wurde ersetzt durch https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 68&from=de. Diese enthält den angesprochenen Abschnitt gar nicht mehr. Liest man das mal weiter, hat man da wohl schlicht vergessen, Krafträder zu betrachten, das sieht man schon an den Abmessungen der Kennzeichenhalterung.
Ergo, ich halte das derzeit für komplett unreguliert.
Das vordere Kennzeichen ist glaub ich für uns irrelevant. Beim hinteren beschränkt man sich nur auf die Lesbarkeit, aber nicht von oben und unten, sondern von links und rechts im 30° Winkel.(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Wenn sich der Winkel des Kennzeichens im "Grenzbereich" befindet, lassen die Damen und Herren einen auch gern 'mal weiterfahren.stoppelhoppser hat geschrieben: ↑02.05.21 - 12:29 Ich mach mal die Ingrid, weil ich die Tage zufällig über die zugehörige deutsche Verordnung gestolpert bin:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Das vordere Kennzeichen ist glaub ich für uns irrelevant. Beim hinteren beschränkt man sich nur auf die Lesbarkeit, aber nicht von oben und unten, sondern von links und rechts im 30° Winkel.(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Bevor das wieder jemand in den falschen Hals kriegt. Nein, man muss das nicht an Ort und Stelle diskutieren. Ich schnapp mir dann einen Innensechskantschlüssel und justier das nach, bis die Herren Ruhe geben. Der Rest kommt später.
Ist richtig, aber das Theater am Hals hat man trotzdem. Wenn die Weiterfahrt untersagt wird, ist der Tag gelaufen. Auch wenn man im Recht ist. Für mich kein Trost und den Aufwand nicht wert wenn man Wochen später sein Recht mit Anwaltshilfe zugesprochen bekommt. Ich würde mir auch die Option offen halten im Fall der Fälle vor Ort zu korrigieren.Fözzi hat geschrieben: ↑11.05.21 - 07:27Wenn sich der Winkel des Kennzeichens im "Grenzbereich" befindet, lassen die Damen und Herren einen auch gern 'mal weiterfahren.stoppelhoppser hat geschrieben: ↑02.05.21 - 12:29 Ich mach mal die Ingrid, weil ich die Tage zufällig über die zugehörige deutsche Verordnung gestolpert bin:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Das vordere Kennzeichen ist glaub ich für uns irrelevant. Beim hinteren beschränkt man sich nur auf die Lesbarkeit, aber nicht von oben und unten, sondern von links und rechts im 30° Winkel.(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Bevor das wieder jemand in den falschen Hals kriegt. Nein, man muss das nicht an Ort und Stelle diskutieren. Ich schnapp mir dann einen Innensechskantschlüssel und justier das nach, bis die Herren Ruhe geben. Der Rest kommt später.
Denn ansonsten müsste ja eine verwertbare Messung durchgeführt werden.
Die würde dann geeignetes Messzeug (geeicht?) und eine geeignete Umgebung (Abstellgrund = 0°) erfordern.
Ohne diese Voraussetzungen ist eine Messung ja leicht anfechtbar.
stoppelhoppser hat geschrieben: ↑02.05.21 - 12:29stoppelhoppser hat geschrieben: ↑17.04.21 - 14:35
Bevor das wieder jemand in den falschen Hals kriegt. Nein, man muss das nicht an Ort und Stelle diskutieren. Ich schnapp mir dann einen Innensechskantschlüssel und justier das nach, bis die Herren Ruhe geben. Der Rest kommt später.
Klar ist das die einfachste Methode. Problematisch wird es nur dann wenn beim einfedern das Kennzeichen den Reifen berührt. Auch dann wird man dir die Weiterfahrt untersagen. Zumindest sehe ich es bei den meisten Umrüstungen so.
Ebendas meine ich.Wolfzorn hat geschrieben: ↑11.05.21 - 08:53 Ist richtig, aber das Theater am Hals hat man trotzdem. Wenn die Weiterfahrt untersagt wird, ist der Tag gelaufen. Auch wenn man im Recht ist. Für mich kein Trost und den Aufwand nicht wert wenn man Wochen später sein Recht mit Anwaltshilfe zugesprochen bekommt. Ich würde mir auch die Option offen halten im Fall der Fälle vor Ort zu korrigieren.
Bzgl. Kennzeichenhalter und dem Evotech (war an meiner Vitpilen ab Kauf schon montiert) kann ich aktuell auch etwas beitragen.KaffeeDriver hat geschrieben: ↑17.04.21 - 13:50 Moin, nochmal nen kleines Update bezüglich des Kennzeichenhalters. Ich habe den Evotech mit nem Winkelmesser gemessen. Tatsache 50 Grad O.o.
Das war mir damals beim Kauf garnicht bewusst, dass die 30 Grad einhalten sollen. Ich habe mir jetzt einen Originalen von Husqvarna gekauft weil mir alle anderen Zubehör Halter nicht gefallen haben. Habe eben nachgemessen. Nichtmal der hat genau 30 Grad! Sind knappe 39-40. Werde es jetzt definitiv so lassen und Falls der TÜV mal was zu kacken hat zeig ich die Originale Rechnung vor. Alles andere juckt mich nicht mehr. Packe noch nen Foto rein von dem den ich jetzt montiert habe. Gruß Sebastian