aber nur die hälfte an gewichtDon hat geschrieben:Die haben auch nicht mehr PS als eine TE125.Alles eine Frage des Willens.


trotzdem war ich auch schonmal mit legalen 11ps auf der strecke

...und bin desweng a rundum kemma (wenn a saulangsam)
Moderator: Moderatoren
Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, will mich aber zu diesem Thema äusern.DusK hat geschrieben:naja, ich bin selber kein experte, aber laut angeblichen "experten" wird auch das von deiner haftpflicht übernommen.
der andere punkt ist natürlich wie du selber damit umgehst. würde dir aber wohl sowohl mit, als auch ohne drossel schwer fallen.
2t gedrosselt lohnt allerdings nicht. mein erstes motorrad war ne yamaha wr 125 x (). damals war ich auch der meinung "erstmal gedrosselt", deswegen auch damals noch keine husky. meine yamaha wurde dann getötet und dann stand meine entscheidung für die husky (sms/wre 125) ziemlich fest... aus fehlern lernt man
die yamaha wr hat auf jeden fall ne sehr schön hohe sitzposition, allerdings ist sie nicht ganz leicht und die wartungsintervalle von yamaha sind ne zumutung:
bei 1.000 km ne inspektion, ca 100 euro
bei 3.000 km und alle weiteren 3.000 n ölwechsel, gute 30 euro
bei 6.000 km und alle weiteren 6.000 km ne inspektion, die iwo zwischen 150 und 250 liegt
wies damit bei husky aussieht, weiß ich nicht. darüber solltest du dich informieren, du siehst, was das kostet. deswegen auch meine frage wie weit die händler weg sind.
darf man fragen, wo du wohnst?
unter umständen muß er das sehr wohl. http://www.kfzversicherungen.de/persone ... index.html.tokiodrifter hat geschrieben:Wenn ein Alki nen fußgänger umnietet muss er auch nicht bis ans lebensende blechen.
eine drossel zu entfernen geschieht nicht grob fahrlässig, sondern vorsätzlich.und das ist genauso grob fahrlässig wie ne drossel zu entfernen.
5000€wurde übrigensschon in zig foren diskutiert und ich glaube fast überall läuft es darauf hinaus das du eine maximalsumme blechen darfst im 4 stelligen bereich. wie genau weiß ich aber auch nicht so genau....
5000€rasputin hat geschrieben:unter umständen muß er das sehr wohl. http://www.kfzversicherungen.de/persone ... index.html.tokiodrifter hat geschrieben:Wenn ein Alki nen fußgänger umnietet muss er auch nicht bis ans lebensende blechen.
eine drossel zu entfernen geschieht nicht grob fahrlässig, sondern vorsätzlich.und das ist genauso grob fahrlässig wie ne drossel zu entfernen.
Sry, im Eifer des Gefechts verwechselt
wurde übrigensschon in zig foren diskutiert und ich glaube fast überall läuft es darauf hinaus das du eine maximalsumme blechen darfst im 4 stelligen bereich. wie genau weiß ich aber auch nicht so genau....