heise hat geschrieben:... Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. ...
Kann ich gar nicht glauben.
heise hat geschrieben:Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln.]
Aaah, jetzt wird's langsam - na, die ganze Wahrheit wird das noch nicht sein...
Bin mal gespannt, wann diese Sperrliste im Netz auftaucht. Die Umgehung dieser Stopseiten ist ja nicht wirklich schwer (Stichwort: ausländische Proxyserver).
Und da beißt sich die Katze in den Schwanz: wurden diese Proxyserver doch ursprünglich eingerichtet um die User zu schützen. Jetzt ermöglichen sie (nach deutschem Recht) eine Straftat.

Kranke Welt.